Die zweite SAE-Kritik · Zehnter Essay · Aussagen verzeichnen
Ein Register
Eine Diagnose braucht etwas zum Abgleichen: Worauf steht jedes behauptete Nicht-anders-Können? Verzeichnet werden Inhalt, Status, Begründungsquelle und Gegenposition sowie Abhängigkeiten und Herkunftsstelle. Auch Definitionen erhalten Alternativen und Kosten, aber keine Beweiskraft. Sieben Postulate, mögliche Konfigurationen, bewohnte Zweige und zwei eigene Gesetze werden kenntlich – nicht bewiesen.
Vier Spalten und zwei weitere
Die beiden vorangegangenen Kapitel diagnostizieren. Dafür brauchen sie eine Rechnung zum Abgleichen: Worauf steht jedes Nicht-anders-Können, das dieser Ansatz ausspricht? Die erste Kritik hat ein solches Register bereits angelegt und seinen Zweck deutlich benannt: „Das Format löst das Versprechen der Buchführung ein. Verzeichnen beweist keinen einzigen Eintrag, sondern lässt jeden dort stehen, wofür er sich einen Grund erworben hat.“
Jeder Eintrag nennt vier Dinge. Inhalt: Was behauptet er? Status: Ist er Axiom, Postulat, Definition oder aus anderen Einträgen abgeleitet? Begründungsquelle: Lässt er sich ableiten, wird er von jemandem übernommen, oder ist er nur Hypothese? Gegner und Zweig: Ist eine verständliche Gegenposition vorstellbar, und wird der alternative Zweig tatsächlich bewohnt? Zwei Spalten kommen hinzu. Zunächst Abhängigkeiten: Welche anderen Einträge braucht die Begründung dieses Eintrags? Erst damit lässt sich bei einem ausgetauschten Postulat bestimmen, welche weiteren Einträge ihren Grund verlieren. Das bedeutet nicht, dass sie falsch werden. Ihre Abrechnung bleibt vorläufig offen; unter den neuen Annahmen müssen sie erneut geprüft werden.
Hinzu kommt die Herkunftsstelle: In welcher Reihe und welchem Abschnitt wurde der Eintrag aufgestellt, und welchen Status beansprucht er dort? Die Kritik verzeichnet diese Stelle, setzt die Einträge aber nicht selbst ein. Sie prüft und dokumentiert sie, ohne sie dadurch selbst zu vertreten. Die Herkunft verschafft auch keine Prüfungsfreiheit. In welcher Reihe etwas auch steht, es muss durch dieselben vier Spalten.
Auch Definitionen haben Gegenpositionen
Definitionen werden besonders leicht übergangen. Sie schienen nichts zu behaupten, also gäbe es nichts zu bestreiten. Das stimmt nicht. Die zweite Fassung der Methodologie 0 verzeichnet zur Definition der „Quelle der Negation“ einen Gegner und erklärt: „Der Streit betrifft die Definition selbst.“ Hier nennt deshalb auch jede Definition eine Alternative und die Kosten ihrer Verwendung. Außerdem wird festgehalten, dass sie nicht als Beweis dient. Sie sagt, was ein Wort hier bedeutet, nicht, wer darunter fällt.
15DD etwa bedeutet: „Nicht nur ich bin Zweck.“ Das ist ein Schnitt, den jemand selbst vollzieht, keine horizontal zwischen Subjekten geltende Norm. Eine Alternative wäre, 15DD wie Arbeit 5 als Fähigkeit zu definieren. Die Kosten dieser Wahl bestünden darin, dass 15DD damit etwas Abstufbares wird. Soll dann eine Fähigkeitsmessung entscheiden, wer darunter fällt, braucht auch diese Messung einen eigenen Grund. Kein Beweis: Die Definition sagt nicht, wer auf 15DD handelt. Ebenso existieren zwei Definitionen von Kolonisierung nebeneinander. Im moralischen Gesetz ist sie eine Handlung, in der Werttheorie ein Zustand. Mit nur der ersten ließe sich eine besetzte Position ohne gegenwärtigen Handelnden nicht einordnen. Mit nur der zweiten ließe sich die Handlung einer Institution nur rückwärts von ihrem erzeugten Zustand aus beschreiben. Beide werden an ihrer jeweiligen Stelle verwendet.
Das eigene Gesetz wird nach der Werttheorie bestimmt: „die strukturelle Form, in der ein Träger sich sein Gesetz gibt, es entfaltet und revidiert … kein bestimmter einzelner Inhalt“. Zwei Alternativen stehen daneben. Bei Kants Autonomie wird die Form des allgemeinen Gesetzes zur konstitutiven Bedingung jedes eigenen Gesetzes. Oder man liest das eigene Gesetz als das, was jemand gerade will. Die Werttheorie benennt die Kosten dieser zweiten Variante: Werden die drei Begriffe nicht getrennt, „rutscht die vereinheitlichende Linie unmittelbar in subjektive Willkür“. Kein Beweis: Diese Definition sagt nicht, was im Gesetz eines Menschen steht.
Sieben Postulate
① Am Zwecksein des anderen nicht zweifeln. Das wird in zwei Zeilen verzeichnet. Die Statuszeile enthält „Der Mensch ist Zweck an sich“ aus Arbeit 4: den nicht verdienstabhängigen normativen Status jedes Menschen im Gegenstandsbereich. Die Haltungszeile enthält das Nichtzweifeln aus Arbeit 6: „Du musst mir nicht beweisen, dass du Zweck bist; ich gehe davon aus.“ Zwischen beiden lässt Arbeit 4 selbst eine Lücke. Vom Satz „Der Status verändert sich durch keine Prüfung“ zum Satz „Ich darf keinen Nachweis verlangen, bevor ich dich als Zweck behandle“ fehle „noch ein Schritt über den Umgang mit Menschen“. Die Lücke wird verzeichnet, nicht überbrückt.
② Kein horizontales Sollen. Es gibt keine Pflicht, die ein Mensch einem anderen schuldet; die einzige Pflicht richtet sich nach innen. ③ Die erste Person lässt sich nicht stellvertretend schreiben. Von außen kann niemand festlegen, was ein Mensch wirklich als sein Eigenes bejaht. Äußere Lesarten können richtig oder falsch sein, sind aber kein Letzturteil. ④ Die Quelle wird nicht nach außen verlegt. Ob ein Inhalt als eigener Wert eines Menschen zählt, wird nicht von etwas außerhalb seiner Quelle beglaubigt: nicht durch eine Erklärung – „Ich sage, es sei mein Wert, also ist es mein Wert: Dieser Schritt gilt nicht“ –, nicht durch Dauer – „Ich habe lange genug daran festgehalten, also muss es doch meines sein“ – und nicht durch eine äußere Garantie.
⑤ Positionsbedingtheit. Zwei Zeilen: Allgemeines handlungsbezogenes Nicht-anders-Können wird nach der beschriebenen zweistufigen Form gelesen; die Position kann Sache für Sache verlassen werden. ⑥ Die Abweichung zwischen Gesetz und Handeln wird nicht null. ⑦ Der Zweckstatus kennt keine Rangstufen. Auf dieser Ebene sind Vergleiche wie höher, niedriger oder gleich nicht definiert. Die meisten dieser sieben heißen in ihren Herkunftsreihen Behauptungen, einige werden als abgeleitet bezeichnet. Dieses Buch verzeichnet sie dennoch als Postulate. Sie folgen nicht aus der Negation, zu jedem ist eine verständliche Gegenposition vorstellbar, und sie scheinen voneinander unabhängig zu sein.
Konfigurationen und Zweige
Unabhängigkeit eines Postulats von den anderen hieße, dass es eine Konfiguration gibt, die alle übrigen erfüllt, aber dieses nicht. Praktische Kandidaten finden sich meist in den eigenen Texten. Die Versprechensform: Ein Versprechen erzeugt eine Verpflichtung gegenüber dem anderen, der ihre Erfüllung verlangen kann. Alles Übrige bleibt, nur ein horizontales Sollen kommt hinzu. Die Gelübdeform: Die Position darf nicht fallweise verlassen werden; einmaliges Verlassen bedeutet Ausstieg aus der ganzen Haltung. Der Regulierer der Werttheorie kann dich als Zweck behandeln und dir keine horizontale Pflicht auferlegen, behauptet aber: „Ich sehe, was du wirklich als dein Eigenes bejahst.“ Hinzu kommen derjenige, der sich auf die Dauer beruft, und eine Rangordnung in Stufen: Alle sind Zwecke, nur höher oder niedriger. Bis zur Einzelprüfung sind dies lediglich Kandidaten. Diese noch zu leistende Überprüfung ist eine eigene Anhangsschuld des Buches.
Der Zweigbereich verzeichnet Alternativen, die tatsächlich bewohnt werden: nicht falsche Wege, sondern andere Wege mit ihren Bedingungen und Kosten. Dazu gehören Kants allgemeine Gesetzgebung, Recht und Zwang, das Gesetz des Nichtkonstruierens – „Das selbst gegebene Gesetz mancher Subjekte lautet gerade: nicht konstruieren; auf dem Weg des Dao täglich vermindern, im Sinne des Nicht-Handelns nicht weiter schneiden“ –, theoretischer Solipsismus, unbekümmerte Herrschaft und die Ablehnung des ersten Postulats. Auch Herrschaft, die die Fähigkeit zum Nein leugnet, wird verzeichnet, allerdings mit dem entsprechenden Vermerk. Die einleitende Aussage über die anderen Wege gilt für diese Zeile nicht: Ihr Satz der Leugnung trägt nicht.
Alte Fassungen werden nicht als Zweige verzeichnet. Das eigene frühere „Kein Ausstieg möglich“ gilt nicht als weiter begehbarer Weg. Nach der Regel der ersten Kritik muss, „wenn ein Postulat durchbrochen ist, die alte Fassung sterben und durch Revision ersetzt werden. Ersetzbarkeit befreit nicht vom Tod, sie ist gerade seine Form.“ Die Herkunftsgeschichte bleibt aber erhalten. Ein Anspruch, der unter einer früheren Postulatengruppe geprüft wurde, „bleibt eine gültige Aufzeichnung jenes damaligen Standorts“.
Die Gesetze dieses Zweiges
Zum Schluss stehen die Gesetze, an die dieses Buch sich unter dem Namen „wir“ hält. Es sind Gesetze dieses Zweiges, keine Gesetze für alle. Zu jedem werden fünf Dinge genannt: wessen Gesetz, Voraussetzung, was nicht gestrichen werden kann, Grund und Kosten. Sowohl die Kosten des Festhaltens als auch die des Verlassens werden benannt. Nur vom Verlassen zu sprechen würde Kostenfreiheit für das Bleiben beanspruchen. Übernahme: Wer das Nichtzweifeln zur Prämisse des eigenen Gesetzes gemacht hat, verlangt vom anderen keinen Beweis seines Zweckseins, bevor er ihn als Zweck behandelt. Er zieht diese Voreinstellung auch nicht wegen dessen Handlungen zurück; beurteilt werden können dessen Vorgänge. Daran festzuhalten kostet tatsächlich etwas: Auch jemanden, der gerade Böses tut, weiterhin als Zweck zu behandeln und nur sein Tun zu beurteilen.
Das Befragtwerden nicht abbrechen ist zweckbezogen zu lesen: Wer die Belastbarkeit seiner Rechnung und einen Zuwachs an tatsächlich Erreichtem will, kann das Befragtwerden nicht beenden. Nicht streichbar ist der Zugang für äußere Überprüfung. Man kann nicht mit der Belastbarkeit seiner Rechnung einen Anspruch erheben und ihn zugleich grundsätzlich jeder äußeren Überprüfung entziehen. Eine einzelne Frage darf vorerst unbeantwortet bleiben; auch kann ein anderer Zugang gewählt werden. „Gefordert ist ein Zugang, keine unendliche Anwesenheit.“ Damit erhält die offene Frage der ersten Kritik, ob „sich befragen lassen sollen“ ein Gesetz sein könne, eine Antwort. Es kann ein Gesetz dieses Zweiges sein, für diejenigen, die eine belastbare Rechnung wollen – „kein Gesetz für alle Subjekte“.
Am Ende verzeichnet das Register sich selbst. Die eigenen Werkzeuge des Buches – bereichsgebundener Nullpunkt, die neue Einordnung am Haupteingang, die Unterscheidung von Zugestehen und Übernehmen, Kosten als Rest, die vier Ortsangaben und das negative Urteil – erhalten jeweils Status, Abhängigkeiten und Grenzen: insgesamt sechzehn Einträge. Für dieses Register gilt derselbe Satz der ersten Kritik: „Ein Register, das sich selbst nicht verzeichnen kann, ist schon auf der ersten Seite unzulänglich.“ Das Register klärt nur, wo jeder Eintrag steht. Wodurch ein Gesetz seinen Urheber bindet, ist die Frage des nächsten Kapitels.
Quelle und Lesehinweis
Eigenständig aus dem vollständigen chinesischen Leseressay geschrieben, nicht aus dem Englischen übersetzt. Die ursprüngliche englische Leserfassung ist eigenständig; beide chinesischen Schriftfassungen sind vollständig. Die ganze Reihe schreibt die chinesische Originalarbeit SAE: Die zweite Kritik für Leser neu, nicht als technische Vollübersetzung. Die vollständige Argumentation und maßgebliche Grundlage bleibt dieselbe Originalarbeit · DOI.