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Non Dubito

Die zweite SAE-Kritik · Elfter Essay · Wo jemand tatsächlich steht

Es beruht darauf, wo man steht

Wodurch bindet ein selbst gegebenes Gesetz seinen Urheber? Nicht durch eine Tatsache, eine äußere Kraft oder ein Faktum der Vernunft. Die Bindung beruht darauf, wo er steht. Wer die Prämisse übernimmt, steht auf einer Position, auf der sich manches nicht streichen lässt: nicht weil er es psychisch nicht könnte, sondern weil beide Aussagen dann nicht zusammenpassen. Die Bindung reicht bis dorthin, wo er steht – ohne Ausnahme.

Han Qin ·

Drei verschiedene Dinge, ein Ergebnis

Kant setzt hier ein Faktum der Vernunft ein, ohne eine Deduktion zu verlangen. Die zweite Kritik setzt kein Faktum ein, sondern drei Dinge verschiedener Art: ein offen übernommenes Postulat – der Mensch ist Zweck an sich –, das den Status betrifft; einen bereichsgebundenen Nullpunkt – wer auf den Willen des anderen einwirkt, gesteht ihm die Fähigkeit zum Nein zu –, der das praktische Zugestehen betrifft; und eine Entscheidung – das Nichtzweifeln zur Prämisse des eigenen Gesetzes zu machen –, die Übernahme betrifft.

Die erste Kritik hatte einen Fall weitergereicht: „Selbst wenn das strukturelle Urteil trägt, muss die Geltung des Übergangs von ‚nicht aufnehmen können‘ zu ‚anerkennen sollen‘ durch die praktische Kritik eigens erworben werden.“ Die zweite Kritik teilt den Fall in die beiden Fragen des dritten Essays. Ihr Ergebnis hat vier Teile. Status: ein Postulat, nicht aus irgendeiner Fähigkeit abgeleitet. Zugestehen: der bereichsgebundene Nullpunkt betrifft eine Fähigkeit, keinen Status. Diagnose: Wer die Fähigkeit des anderen zum Nein leugnet und dennoch auf dessen Willen einwirkt, führt zwei Verzeichnisse. Das ist ein ungedeckter Anspruch, den seine eigenen Vorkehrungen bezeugen. Übernahme und Gesetz: Dieser Schritt ist eine ablehnbare Entscheidung. Erst danach enthält sein Gesetz ein von innen nach außen gerichtetes Nicht-anders-Können.

Zusammengefasst: Praktisches Zugestehen ist unvermeidlich; Übernahme kann verweigert werden. In seinem Bereich ist das Zugestehen im Vollzug notwendig. Die Übernahme bleibt eine Entscheidung. Nirgends im Ergebnis wird aus „Der andere ist Zweck“ ein „Du sollst das übernehmen“ abgeleitet.

Die beiden neu gefassten Fragen

Kann das Zwecksein des anderen, wenn es eine Tatsache ist, einem Menschen einen Grund geben, in 15DD einzutreten? Als ein Grund in seinem eigenen Urteil: ja. Die Übernahme für ihn vollziehen: nein. Aus einer Tatsache unmittelbar ein „Du sollst übernehmen“ abzuleiten hieße, ein Urteil aus einem Bereich in einem anderen unverändert weiter gelten zu lassen – jene ungedeckte bereichsübergreifende Geltung, von der die Lehre vom Schein der ersten Kritik spricht. Zudem lässt sich die erste Person nicht stellvertretend schreiben. Noch so wahre Tatsachen schreiben nicht sein Gesetz. Ein vorübergehender Vollzug auf 15DD kann ohne Übernahme auftreten; die Reihe zur Innenschau nennt diese Richtung „natürlich hervortretend“. Damit daraus ein Bestandteil seines Gesetzes wird, braucht es die Übernahme.

Wenn es ein Postulat ist: Wer übernimmt es? Die Statuszeile übernimmt Arbeit 4 offen innerhalb ihres Gegenstandsbereichs; die Haltungszeile übernimmt Arbeit 6. Bei einem einzelnen Menschen übernimmt es derjenige, der es zur eigenen Prämisse gemacht hat, unter dem Namen „wir“. Die erste Kritik sagt: „Wer eine vorhandene Philosophie übernimmt, macht sie durch diese Übernahme zur eigenen.“ Die Kritik selbst übernimmt es nicht; sie prüft und verzeichnet nur.

Auch der ursprüngliche Fall bleibt. Methodologie 00 argumentiert: B kann A nicht aufnehmen, also müsse B A „notwendig“ als Zweck an sich behandeln – ein strukturelles Nicht-nicht-Können. Die erste Hälfte nimmt dieses Buch als strukturelles Urteil auf: Zwei Positionen können einander nicht ersetzen. Die zweite liest es als Übernahme. Auf keiner Seite gibt es einen Schluss, der Geltung von „nicht aufnehmen können“ zu „anerkennen sollen“ transportiert. Was die erste Kritik „eigens erwerben“ nannte, erhält damit eine Antwort: Der Übernehmende erwirbt sie innerhalb seines eigenen Gesetzes. Die Kritik kann sie für niemanden erwerben. Die Bruchstelle des Weges von Methodologie 00 liegt nicht am Anfang, sondern im Schritt von Nichtverschlingbarkeit zu Zwecksein an sich.

Es beruht darauf, wo man steht

Jetzt lässt sich die Anfangsfrage beantworten: Wodurch bindet ein Gesetz den Menschen, der es sich gibt? Zunächst: wodurch nicht? Nicht durch eine Tatsache; „Der andere ist Zweck“ ergibt nicht, dass er es übernehmen soll. Nicht durch eine von außen hinzugefügte Kraft; außerhalb seines Gesetzes steht niemand, der es für ihn durchsetzt, auch nicht dieses Buch. Nicht durch ein Faktum der Vernunft; den für sich selbst feststehenden Ausgangspunkt, den Kant hier setzt, setzt das Buch nicht.

Es beruht darauf, wo er steht. Mit der Übernahme steht er an einer Position: am Zwecksein des anderen nicht zu zweifeln. Dort lassen sich gewisse Handlungsweisen nicht streichen. Nicht weil er sie psychisch nicht vollbringen könnte, sondern weil nach ihrer Streichung die beiden Aussagen – hier zu stehen und dies zu streichen – nicht mehr zu ein und demselben Menschen passen. „Gemeint ist die Unvereinbarkeit zweier Aussagen, keine psychische Unfähigkeit zu handeln.“ Die Bindung schiebt ihn also nicht von außen. Sie liegt zwischen seinen eigenen beiden Aussagen.

Solange er tatsächlich hier steht – die Prämisse wirklich noch hält und sie nicht nur ausspricht –, kann er jene Dinge nicht streichen. Ein Hindernis oder ein einzelnes Versagen beweist für sich noch nicht, dass er die Prämisse aufgegeben hat. Damit ist auch die Reichweite klar: Die Bindung reicht bis dorthin, wo er steht. Verlässt er die Position in einer Sache, gilt sie in dieser Sache für ihn nicht mehr. Wo er weiterhin steht, gibt es keine Ausnahme.

Ist das nicht zu schwach?

Ist das zu schwach? Wenn jemand jederzeit nicht mehr dort stehen will, ist sein Gesetz dann nicht bloß seiner Willkür überlassen? Dass die Übernahme abgelehnt werden kann, wird nicht eingeschränkt. Aber sie beginnt nicht auf leerem Boden. Vor ihr ist bereits das praktische Zugestehen da. Jedes Mal, wenn er auf den Willen anderer einwirkt, geht seine Handlung schon mit ihnen als Menschen um, die Nein sagen können. Das gibt der Übernahme einen Ausgangspunkt, keinen Grund. Nicht zu übernehmen ist ein bewohnter Zweig: Man kann dem anderen die Fähigkeit zum Nein zugestehen, ohne ihn als Zweck zu behandeln. Man führt dann ein Verzeichnis. Wo man steht und was es kostet, gehört auf die eigene Rechnung.

Ob die Bindung leicht ist, braucht deshalb zwei Antworten. Für den Menschen, der dort steht, ist sie keineswegs leicht. Bis dorthin, wo er steht, gilt sie ohne Ausnahme. Er kann die Position in einer Sache verlassen, aber das wird verzeichnet und nicht so behandelt, als hätte er nie dort gestanden. Für denjenigen, der nicht dort steht, hat das Buch ohnehin kein Sollen. „Das Gesetz zwingt niemanden zur Übernahme. Es lässt erkennen, was Übernahme und Nichtübernahme jeweils auf der eigenen Rechnung hinterlassen.“

Zeitlich gilt dasselbe. Das Gesetz bindet den Menschen, der heute hier steht; es unterschreibt nicht für sein morgiges Selbst. Dieses kann es ändern. Ändern ist aber nicht Fallenlassen. Auf diesem Zweig des Buches bindet ein Gesetz seinen Urheber so lange, bis er es ändert und für die Änderung einsteht. Dafür einzustehen heißt, selbst erklären zu können, was man tut, nicht einer Instanz Meldung zu erstatten. Drei Dinge bleiben getrennt: die Position in einer Sache verlassen; das ganze Gesetz ändern; das Gesetz weiterhin halten und ihm diesmal nicht entsprochen haben. Bereits gegenüber anderen gegebene Versprechen werden durch ein einzelnes Verlassen nicht ausgebucht.

Die Reichweite und die Hälfte, die nicht bewiesen ist

Die Reichweite des ersten Falles hat drei Zeilen, deren Mengen nicht zusammenfallen. Status: der bereits übernommene Gegenstandsbereich – voll ausgebildete Subjekte, Quasi-Subjekte wie vor allem Säuglinge und Menschen mit eingeschränkter Ausübungsfähigkeit. „Physiologische oder kognitive Beeinträchtigungen können die Bandbreite der Ausübung verringern, nicht die Stärke des Status.“ Übernahme: diejenigen, bei denen der entsprechende Vorgang der Übernahme stattfindet. Diagnose: die betreffenden Handlungen. Bei einem Säugling, der noch kein Nein aussprechen kann, richten sich die Vorkehrungen des Leugnenden gegen Dritte: Vor wem wird etwas verborgen, von wem wird das Kind abgeschnitten? Sein Status braucht keinen Fähigkeitsnachweis; dafür steht das Postulat ein. Dass Arbeit 4 KI auf klassischer Hardware nicht als Subjekt beurteilt, wird aufgezeichnet. Bei Tieren weichen die Lesarten zweier Stellen voneinander ab; auch das wird verzeichnet, nicht entschieden.

Wo jemand als Subjekt ausscheidet, entscheidet das Buch nicht. Es setzt nur drei Grenzen: Nicht aus dem Verlust der Fähigkeit auf das Ausscheiden schließen; nicht aus dem Wegfall der Anerkennung durch andere darauf schließen; nicht aus einer Erklärung darauf schließen – ob die Erklärung von anderen oder dem Betroffenen selbst stammt. Damit wird untersagt, aus diesen Gründen den Status zu entziehen oder ein Ausscheiden festzustellen. Es wird nicht stellvertretend entschieden, ob jemand tatsächlich bereits ausgeschieden ist.

Der weitergereichte Satz der ersten Kritik wird nur so weit begründet, wie die Gründe tragen: Wer diesen Vorgang beendet, bei dem „verwirklicht sich das eigene Zwecksein nicht mehr durch diesen Vorgang – sonst nichts. Das hebt seinen normativen Zweckstatus nicht auf und ermächtigt niemanden, ihn bloß als Mittel zu behandeln.“ Die erste Hälfte folgt aus dem Postulat. „Ermächtigt niemanden“ ist für den Übernehmenden ein Nicht-anders-Können in seinem eigenen Gesetz. Bei dem, der nicht übernommen hat und dem anderen die Fähigkeit zum Nein abspricht, lässt sich der ungedeckte Anspruch diagnostizieren. Wer diese Fähigkeit zugesteht, ihn aber nicht als Zweck behandelt, dessen Standort lässt sich benennen – nicht seine Falschheit beweisen. „Strenge reicht nur so weit, wie Postulat und Nullpunkt sie begründen, keinen Schritt weiter.“ Selbst die positive Hälfte der Förderung – nicht zu schweigen, wenn ein Dritter dich kolonisiert – bleibt als noch zu begründen verzeichnet. Sie wird nicht kostenlos aus dürftigen Prämissen gewonnen.

Quelle und Lesehinweis

Eigenständig aus dem vollständigen chinesischen Leseressay geschrieben, nicht aus dem Englischen übersetzt. Die ursprüngliche englische Leserfassung ist eigenständig; beide chinesischen Schriftfassungen sind vollständig. Die ganze Reihe schreibt die chinesische Originalarbeit SAE: Die zweite Kritik für Leser neu, nicht als technische Vollübersetzung. Die vollständige Argumentation und maßgebliche Grundlage bleibt dieselbe Originalarbeit · DOI.

Gemeinsame Originalarbeit ↗