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Non Dubito

Die zweite SAE-Kritik · Zwölfter Essay · Zwischen verschiedenen Gesetzen

Überschneidung, keine Vereinigung

Nach dem Verzicht auf die Ausschließlichkeit des allgemeinen Gesetzes bleiben Überschneidungen: definitionsgemäß, formal, zeitweilig, nicht voraussetzbar und keine Prämisse für Forderungen an andere. Das bedeutet nicht Beliebigkeit. Wer falsch liegt, bleibt teilweise offen; Prüfungsfreiheit erhält niemand. Für Schäden außerhalb der Überschneidung braucht es äußere Gefüge. Ein begründetes Nein ist möglich, kein bestätigendes Ja; Kosten werden benannt, keine Befehle erteilt.

Han Qin ·

Was bleibt, ist Überschneidung

Die weitergereichte Frage der Handlungstheorie hat noch einen letzten Teil: das „Verhältnis zur Allgemeinheit“. Kant bestimmt allgemeine Gesetzgebung als Form der Autonomie und das Reich der Zwecke als Verbindung vernünftiger Wesen unter gemeinsamen Gesetzen. Die erste Kritik hat die ausschließende Geltung jener Prüfung zurückgenommen, behält aber eine Form: „Ihre Allgemeinheit liegt nur in der Form – jedes Subjekt kann nicht anders, als sein selbst gegebenes Gesetz zu befolgen: die Form der Autonomie. Der Inhalt unterscheidet sich dagegen von Subjekt zu Subjekt.“ Nach dem Verzicht auf die Ausschließlichkeit des allgemeinen Gesetzes bleibt zwischen den Gesetzen Überschneidung.

Diese Überschneidung hat eine genaue Struktur. Durch die Definition gesichert: Wenn zwei Menschen auf 15DD handeln, zweifeln beide nicht am Zwecksein des anderen. Das gemeinsame Moment folgt aus der Definition, ist analytisch wahr und enthält keine neue Information. Nur in der Form: „SAE-Konsens ist Konvergenz von Haltungen, nicht von Aussagen.“ Zeitweilig: Die Überschneidung besteht nur zu den Zeiten und in den Bereichen, in denen beide auf 15DD handeln. „Derselbe Mensch kann zu verschiedenen Zeiten auf verschiedenen Stufen wie 15DD, 14DD oder 12DD wirken.“

Nicht voraussetzen, nur erkennen: Jeder erkennt sie in der Begegnung aus der eigenen ersten Person. Das eigene Gesetz sagt, zwei 15DD-Subjekte könnten jeweils dasselbe Gesetz herleiten, „aber das ist weder Konsens noch gemeinsamer Besitz, sondern je eigenes Ankommen. Dein Ankommen kann seines nicht bestätigen.“ Auch keine Prämisse für Schlussfolgerungen: „Du und ich behandeln Menschen als Zwecke, also solltest du dies oder jenes tun“ beansprucht ungedeckte horizontale Geltung.

Das bedeutet nicht: Jeder macht einfach, was er will

Das klingt nach Relativismus. Das Buch formuliert den Einwand so stark wie möglich: Ihr lasst kein Gesetz diejenigen binden, die es ablehnen. Ihr sagt, Kosten lassen sich nicht zwischen Menschen vergleichen. Ihr könnt von außen nicht einmal feststellen, dass jemand auf 15DD handelt. Dann sind ein Mensch, dessen Gesetz die Herrschaft über andere ist, und einer, der nicht am Zwecksein anderer zweifelt, bei euch bloß zwei Zweige, die gleichberechtigt ins Register kommen. Die Antwort hat vier Ebenen.

Erstens: Die Überschneidung ist kein Zufall. Dort verlangt niemand vom anderen einen Nachweis, dass er Zweck ist. Das ist nicht leer: Gerade das formal Gemeinsame bei nicht übereinstimmenden Inhalten wird im Umgang zwischen Menschen gebraucht. Zweitens: Mehrzahl bedeutet nicht Gleichwertigkeit. „Die Aufnahme ins Register ist gleichberechtigt; Geltung wird nach der jeweils eigenen Rechnung abgerechnet. Zweigübergreifende Geltung muss weiterhin erworben werden.“ Auch wer Herrschaft zu seinem Gesetz macht, trägt die Kosten jedes eigenen Schnitts. Drittens: Von außen bleiben Spuren lesbar. Das Gesetz des anderen ist nicht sichtbar, wohl aber, wessen Wege er verschlossen hat: Verweigerung, Revision und Ausstieg anderer; die eigene Überprüfung nach Nachfragen. Wo wirklich alles gleichgültig wäre, gäbe es solche Lesarten nicht.

Viertens: Herrschaft, die die Fähigkeit zum Nein leugnet, steht nicht widerspruchsfrei. Sie sichert sich unablässig gegen die Fähigkeit ab, die sie mit Worten bestreitet, und führt zwei Verzeichnisse. Dieser Vermerk reicht über Zweige hinweg, weil sein Grund nicht das Gesetz dieses Buches ist, sondern das eigene Tun des Herrschenden. Unbekümmerte Herrschaft, die deine Fähigkeit zum Nein zugesteht und dich bloß nicht als Zweck behandelt, erreicht er nicht. Das Buch kann ihren Standort, ihre Rückbindungskosten beim Festlegen anderer und ihre äußeren Spuren benennen. Unter dem Namen „wir“ stehen wir ihr gegenüber, weil wir das Nichtzweifeln übernommen haben. Das ist unsere eigene Übernahme und gibt sich nicht als Widerlegung ihrer Position aus.

Einen Schritt zurücktreten, keinen Schritt nachgeben

Zusammen ergibt sich hier die Grenze zum Relativismus: Das Buch bestreitet nicht, dass verschiedene Gesetze existieren, sondern dass irgendein Anspruch dadurch von der Prüfung an Tatsachen, Schlüssen und eigenen Voraussetzungen befreit wäre. Es richtet kein Sollen an Ablehnende, sagt aber auch nicht, alles sei beliebig. Es kann angeben, wo jedes Gesetz steht, welche Kosten es hat und welche äußeren Spuren es hinterlässt.

„Bei der Frage, wer falsch liegt, tritt das Buch ihm gegenüber einen Schritt zurück; bei der Frage, was ungeprüft bleiben darf, gibt es keinen Schritt nach.“ Es kann die Unbekümmertheit des Herrschenden nicht als falsch beweisen. Ein zweigübergreifendes Kriterium für besser und schlechter besitzt es nicht. Dass wir auf der Gegenseite stehen, ergänzt ein solches Kriterium nicht. Auch das, was sich sagen lässt, erwirbt keine Befugnis, ihm ein Gesetz zu geben.

Ihn nicht für falsch erklären und ihm kein Gesetz geben zu können, sind die offen benannten Kosten dieses Buches: Wer das Buch ablehnt, ist an das Gesetz dieses Buches nicht gebunden; die Überschneidung kann seine Schädigung anderer nicht aufhalten. Kant trägt andere Kosten: ein Gesetz, das alle vernünftigen Wesen binden kann, und einen Ausgangspunkt, der keiner Deduktion bedarf und für sich selbst feststeht. „Beide Kosten stehen auf der jeweils eigenen Rechnung.“

Außerhalb der Überschneidung

Damit erscheint eine Grenze. Das eigene Gesetz gilt für den jeweiligen Menschen, innerhalb wie außerhalb der Überschneidung. Was diese nicht erreicht und das Gesetz des Ablehnenden nicht aufhält – seine Schädigung anderer –, muss von äußeren Gefügen aufgefangen werden. Dafür findet das Buch keinen fertigen Satz im Material. Es setzt die Behauptung aus vier Stellen zusammen und nennt ihre Gründe. Das eigene Gesetz: „Recht ist ein äußeres Gefüge … Es behauptet nicht, Moral zu sein, sondern sagt nur: Das sind Regeln; Verstöße haben Folgen.“ Die Rechtslehre: „Für 15DD ist das Recht Boden, nicht Decke“; man hält sich daran, „weil der andere das Recht braucht“. Die Konflikttheorie: Recht ist „Ersatz und Gerüst für unsere Abwesenheit, nicht wir selbst“. Dazu kommen die beiden Verfahren der Rechtetheorie: Überprüfung und Gericht.

Diese Behauptung bringt ihren Gegner mit – Kant, dessen allgemeines Gesetz Annehmende und Ablehnende gleichermaßen bindet – und trägt eigene Kosten. Eine Bindung außerhalb der Überschneidung muss institutionell eigens eingesetzt werden. Etwas einem Gefüge zu überantworten beweist weder dessen Rechtfertigung noch seine Wirksamkeit und garantiert erst recht nicht, dass es nicht selbst Menschen beherrscht. Fehlende Überschneidung verlangt auch nicht, alles zu institutionalisieren. Ablehnen, nicht kooperieren, gehen: Viele Angelegenheiten enden dort. Institutionen haben ihre eigene Theorie, die Institutions- und die Regierungstheorie.

Verfahren zwischen zwei Menschen bleiben begrenzt. „Konsens erzeugt nicht automatisch einen dritten Gesetzgeber in der ersten Person.“ Was zwei miteinander vereinbaren, „ist gemeinsames Tun, kein gemeinsames Gesetz“; „Institutionen können Menschen helfen, einander zu finden, aber nicht stellvertretend ihr ‚Wir‘ erzeugen“. Zweigübergreifende Geltung kann beansprucht werden, muss aber erworben werden. Der Vermerk gegen Herrschaft, die die Fähigkeit zum Nein leugnet, beruht auf den eigenen Handlungen des Herrschenden und reicht mit dem bereichsgebundenen Nullpunkt über Zweige hinweg. Was hinüberreicht, ist die Diagnose, kein Gesetz. Sie führt jenseits der Grenze keine Befugnis mit sich, über jemanden zu verfügen.

Ein Nein begründen, kein Ja bescheinigen

Von außen lässt sich feststellen, dass jemand in diesem Augenblick nicht auf 15DD handelt, nicht aber, dass er es tut. Das negative Urteil braucht etwas tatsächlich Geprüftes: Eine notwendige Bedingung dieses Vorgangs und ihr Nichterfülltsein müssen unabhängig bestätigt sein, etwa dass er die Wege des anderen zu Nein, Korrektur und Ausstieg geschlossen hat. Allgemeine Risikospuren zu beobachten ergibt dagegen einen Richtungsbericht. Die Konflikttheorie gibt eine besonders klare Spur: Einen Endpunkt auszurufen und zugleich jeden Weg zur Überprüfung zu schließen, ist „ein starkes Risikosignal dafür, dass dieser Endpunkt womöglich nur ein Hinauszögern ist“. Es kann seine öffentliche Glaubwürdigkeit erheblich mindern, reicht aber „nicht aus, die innere Einordnung für das Subjekt zu vollziehen“. Beide Formen bleiben rücknehmbar; es gibt keinen unumkehrbaren Endzustand. „Ein Hinweis ist kein Urteilskriterium, eine Spur kein Urteil.“

Nach einem negativen Urteil kann ein Mensch tun, was sein eigenes Gesetz erlaubt: nicht kooperieren, aussteigen, widersprechen. „Ausstieg bedeutet reine Stummschaltung der physischen Kommunikationsverbindung, physischen Abbruch – kein ontologisches Urteil.“ Wer hier steht, kann selbst eine Grenze nicht streichen: Den Weg zum Nein des anderen nicht schließen und seiner Ablehnung nicht weitere Folgen als Strafe hinzufügen. Aussteigen bedeutet, selbst keine weitere Kraft einzusetzen. Folgen hinzuzufügen bedeutet, für sein Nein eine Strafe festzusetzen.

Das Buch endet mit einem Satz: Zwischen den Gesetzen Überschneidung, keine Vereinigung; ein Nein begründen, kein Ja bescheinigen; Kosten benennen, keine Befehle erteilen. Sein Gesetz gilt für Leser nicht schon deshalb, weil sie es lesen. Jeder liest nach seinem eigenen Gesetz. Erst wenn jemand passende Sätze selbst übernimmt, werden sie in seinem Gesetz wirksam. Wo er nicht mitgehen kann, geht er nach seinem eigenen Gesetz anders weiter; das Buch verzeichnet diesen Zweig mit seinen Bedingungen und Kosten. Das moralische Gesetz enthielt bereits einen ähnlichen Satz: „Der Leser erläutert als unabhängiges gesetzgebendes Subjekt seine eigene Fassung; Alternativen sind willkommen.“

Quelle und Lesehinweis

Eigenständig aus dem vollständigen chinesischen Leseressay geschrieben, nicht aus dem Englischen übersetzt. Die ursprüngliche englische Leserfassung ist eigenständig; beide chinesischen Schriftfassungen sind vollständig. Die ganze Reihe schreibt die chinesische Originalarbeit SAE: Die zweite Kritik für Leser neu, nicht als technische Vollübersetzung. Die vollständige Argumentation und maßgebliche Grundlage bleibt dieselbe Originalarbeit · DOI.

Gemeinsame Originalarbeit ↗