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Non Dubito

Die zweite SAE-Kritik · Neunter Essay · Offen bleiben

Autonomie, Verbohrtheit und Unbeständigkeit

Warum stellt sich der Schein so leicht ein? Die Voraussetzung steht nicht im Satz; Vertrautes klingt selbstverständlich; was für mich funktioniert, scheint für alle zu funktionieren; und Kosten kommen später. Zwei Gegensätze führen weiter: nicht streichen können und gehen können; selbstbestimmtes Fortfahren und Verbohrtheit. Drei Dinge werden unterschieden: aufhören können und dennoch fortfahren, für Nachfragen offen bleiben, für Änderungen einstehen.

Han Qin ·

Warum der Schein so naheliegt

Die erste Kritik sagt, der Schein sei „kein Unfall der Erkenntnis – wo ein Gefüge ist, sind auch seine Bedingungen“. Auf praktischer Seite findet das Buch vier Bedingungen. Erstens: Der Satz bringt seine Voraussetzung nicht selbst mit. Ein Nicht-anders-Können hängt immer an einer Position; der Satz „Das lässt sich nicht streichen“ nennt jedoch das „Solange man hier steht“ nicht mit. Dieser Befund folgt unmittelbar aus der Positionsgebundenheit. Ein Mensch kann sich außerdem sehr stark gebunden fühlen, ohne dabei die Positionsbedingung zu beachten. Das wird nur als Hypothese verzeichnet: Die erste Aussage betrifft einen Satz, die zweite ein Erleben.

Zweitens eine Hypothese: „Je tiefer ein Gefüge sich abgesetzt hat, desto leichter tritt es im Ton des ‚Das ist nun einmal so‘ auf.“ Beim Gesetz verhält es sich ebenso. Wenn die Reihe zum moralischen Gesetz ihre vier Sätze „die Struktur, die bei einem Selbst auf 15DD natürlicherweise so ist“ nennt, spricht sie in diesem Ton. Drittens: Was im eigenen Leben funktioniert, wird leicht zu etwas erklärt, das bei jedem funktionieren müsse. Die erste Kritik hat die gleiche Form bereits beschrieben: „Der Anspruch ist nicht das Problem, sondern der Anspruch, der von Prüfung befreit wird.“ Hier entsprechend: Nicht der Impuls zur Verallgemeinerung ist das Problem, sondern die ungeprüfte Verallgemeinerung. Viertens: Die Kosten kommen verzögert. Im Augenblick der Handlung sieht es aus, als koste sie kaum etwas.

Die vier Bedingungen haben verschiedenen Status, weisen aber in dieselbe Richtung. Die Risikoregel der ersten Kritik wird mit sämtlichen Voraussetzungen und Einschränkungen übernommen: Wenn die Positionsbedingungen nicht automatisch mit jedem Nicht-anders-Können bewahrt und neue Verwendungen nicht zugleich nachgeprüft werden, gilt: Je weiter ein Nicht-anders-Können herangezogen wird, desto mehr Stellen gibt es, an denen es seine Positionsbedingungen überschreiten kann; damit steigt das Risiko des Scheins. Die Regel „garantiert nicht, dass der tatsächliche Schein notwendig zunimmt“.

Nicht streichen können und verlassen können

Der erste Gegensatz: These: Wer an einer bestimmten Position steht, kann gewisse Handlungsweisen nicht streichen. Gegenthese: Diese Position lässt sich verlassen. Beides sind ausdrückliche Aussagen der Handlungstheorie. Sie liefert auch die Auflösung: „Gemeint ist die Unvereinbarkeit zweier Aussagen, keine psychische Unfähigkeit, etwas zu tun.“

Die zweite Kritik ergänzt nur die Lesart ihrer Lehre vom Schein: Der Widerspruch entsteht, weil die Zuordnung zur Position verloren geht. Nicht streichen können heißt: Innerhalb dieser Position können zwei Aussagen nicht zugleich gelten. Verlassen können betrifft dagegen die Position selbst und gilt Sache für Sache. An ihrem jeweiligen Ort sind beide Sätze wahr. „Nur wenn man aufhören kann und dennoch fortfährt, ist es Autonomie“ aus der ersten Kritik verbindet die beiden Seiten bereits.

Ein genauerer Abgleich bleibt nötig. Über die Kosten des Ausstiegs finden sich vier Aussagen. Das rationale Nicht-anders-Können nennt sie Herabstufung. Die erste Kritik und die Handlungstheorie sagen jeweils „sonst nichts“. Das moralische Gesetz sagt, auch nach dem Verlassen des Vollzugs auf 15DD habe das Selbst „weiterhin die Fähigkeit zur Gesetzgebung“. Alle vier Fassungen können nicht zugleich stimmen. Das Buch folgt den letzten drei und legt offen, dass diese Bestimmung auf dem Postulat von Arbeit 4 steht.

Ist Fortfahren schon Autonomie?

Der zweite Gegensatz: These: Fortfahren kennzeichnet Autonomie. Das ist kein Strohmann; Das rationale Nicht-anders-Können schreibt: „Wahre Autonomie ist fortgesetzte Gesetzgebungsbewegung: Das Subjekt gibt sich in jedem Augenblick sein Gesetz. Sobald die Gesetzgebung aufhört, wirkt auch Autonomie nicht mehr.“ Gegenthese: Die erste Kritik sagt: „Auch wer aufhören kann und dennoch fortfährt, kann sich verrannt haben. Autonomie von Verbohrtheit zu trennen ist Aufgabe der praktischen Kritik.“

Die zweite Hälfte des ursprünglichen Satzes nennt eine notwendige Bedingung: „Sobald die Gesetzgebung aufhört, wirkt auch Autonomie nicht mehr.“ Die erste Hälfte verbindet jedoch mit „ist“ und lässt sich als hinreichende Bedingung lesen: Wer fortfährt, ist autonom. Fortfahren ist notwendig, aber nicht genug. Ein möglicher Prüfpunkt lautet: Bleiben bei Nachfragen die Wege zur Änderung und Überprüfung offen? Verbohrtheit bedeutet Fortfahren bei selbst verschlossenem Zugang. Am anderen Ende liegt Unbeständigkeit: aufhören, sobald es bequem ist, und das Gesetz ändern, ohne dafür einzustehen.

So legt das Buch drei Merkmale der Autonomie fest: aufhören können und dennoch fortfahren; für Nachfragen offenbleibende Wege; für die Änderung des eigenen Gesetzes einstehen. Die drei Haltungen, die der erste Essay zu unterscheiden versprach – Autonomie, Verbohrtheit und Unbeständigkeit –, sind damit getrennt. Es passt zu der dort begonnenen Unterscheidung: Ändern ist nicht Fallenlassen.

Bis zum Tod unverändert ist nicht schon verbohrt

Dieser Prüfpunkt muss mit einer bestehenden Aussage des Ansatzes zusammenpassen. Die Reihe zum Lernen nennt einen Prüfstein des Nicht-anders-Könnens: „Äußere Verneinung kann es nicht auslöschen.“ Von außen ist das schwer von Verbohrtheit zu unterscheiden. Derselbe Text schränkt aber ein: Mit äußerer Verneinung sei „gesellschaftliche Blockierung … nicht eine sachliche Widerlegung“ gemeint. „Taucht eine sachliche Widerlegung auf und du änderst dennoch die Richtung nicht, dann ist das nicht die Gegenwart der 14DD, sondern ein Versagen der 13DD.“ Gesellschaftliche Blockierung löscht es nicht aus, sachliche Gegenbelege muss es dagegen aufnehmen: Der Zugang bleibt offen.

Noch wichtiger ist ein Satz der Werttheorie: „Ein Mensch kann etwas als das bestimmen, woran er sein Leben lang festhält, und es bis zum Tod nicht ändern. Das widerspricht der Revidierbarkeit nicht. Revidierbarkeit bedeutet, dass dieser Platz offenbleibt, nicht, dass er benutzt werden muss.“ Unverändertheit bis zum Tod ist deshalb nicht schon Verbohrtheit. Erst wenn der Platz zur Revision geschlossen wird, liegt sie vor.

Diese drei Merkmale definieren Autonomie auf diesem Zweig des Buches. Es gibt einen Gegner: den Zweig, der Treue gerade als Unveränderlichkeit des Gesetzes versteht. Eine nahe Formulierung steht in Das eigene Gesetz: „Du musst nicht anhalten und fragen: ‚Ist die Richtung noch richtig?‘, denn die Richtung hat sich nicht geändert.“ Das Buch beansprucht für seine eigene Definition nicht, die allgemeine Definition von Autonomie zu sein. Kants Antinomie von Tugend und Glückseligkeit wird hier nicht angesetzt; das Material des Ansatzes erzwingt sie nicht.

Die Disziplin der Diagnose

Auch die Diagnose eines anderen ist ein Anspruch. Deshalb gibt das Buch seinen Diagnosen fünf Regeln. Spalten benennen, nicht Personen. Eine zulängliche Diagnose nennt den vorgezeigten Beleg, die Spalte, in der er fehlt, und die Fundstelle. „Nicht hineingeschrieben wird, welche Absicht der Vorzeigende habe und welche Schuld ihn treffe.“ Struktur lesen, keine Innenwelt. Gelesen werden Handlungen, Verzeichnisse, Zugänge und Formen der Absicherung, keine Motive. Die eigene Übernahme in der ersten Person liegt beim Betroffenen: „Die Zustimmung in der ersten Person kann von anderen weder verliehen noch entzogen werden.“

Stufen betreffen nur Vorgänge, jeweils zu einer Zeit und in einem Bereich. Das moralische Gesetz sagt selbst, Untersuchungseinheit sei „das Ereignis, nicht der Mensch – 15DD ist eine Handlungsstufe, kein Identitätsetikett“. Dieses Buch stellt damit nicht die inhaltliche These auf, es gebe „keine 15DD-Menschen“, sondern legt sich diese Disziplin auf. Negative Urteile und Richtungsberichte werden getrennt verzeichnet; beide bleiben rücknehmbar, keines ist ein unumkehrbarer Endzustand. Die Konflikttheorie: „Ein Hinweis ist kein Urteilskriterium, eine Spur kein Urteil.“

Auch eine Diagnose ist ein Anspruch. Fehldiagnosen spiegeln die ungedeckten Ansprüche: eine ungeprüfte Beschuldigung als abgeschlossener Fall; eine Falldiagnose als Urteil über den ganzen Ansatz; eine Diagnose der alten Fassung, die ohne neue Prüfung auf die neue übertragen wird. Die Werttheorie beschreibt die Form besonders klar: Ein Prüfer behauptet, er könne erkennen, was du wirklich als dein Eigenes bejahst. „Stimmt er zu, gilt das Ergebnis; bestreitet er es, wird das Bestreiten als weiterer Beleg für dasselbe Ergebnis gelesen.“ Eine solche Diagnose ist selbst ein ungedeckter Anspruch. Das Kapitel endet bei sich selbst. Jede seiner Diagnosen „steht ihrerseits unter Nachfragen“.

Quelle und Lesehinweis

Eigenständig aus dem vollständigen chinesischen Leseressay geschrieben, nicht aus dem Englischen übersetzt. Die ursprüngliche englische Leserfassung ist eigenständig; beide chinesischen Schriftfassungen sind vollständig. Die ganze Reihe schreibt die chinesische Originalarbeit SAE: Die zweite Kritik für Leser neu, nicht als technische Vollübersetzung. Die vollständige Argumentation und maßgebliche Grundlage bleibt dieselbe Originalarbeit · DOI.

Gemeinsame Originalarbeit ↗