Die zweite SAE-Kritik · Sechster Essay · Benennen, nicht erzwingen
Die Kosten zu benennen ist kein Zwang
Eine Macht annehmen oder ausüben, einen Wert verfolgen oder aufgeben, aufhören oder fortfahren: Alles kann Kosten haben, die leicht übersehen werden. Ich kann Spuren der Kosten anderer lesen, nach meinem Gesetz handeln und auf Vergeltung verzichten. Ihre innere Verfassung oder ihre Stufe kann ich nicht lesen. Auch werden meine Messwerte nicht dadurch zu ihren Kosten.
Eine Macht annehmen, eine Macht ausüben
Eine Macht annehmen. Die Machttheorie hat die andere Seite beschrieben: „Die Kosten der Ablehnung bestehen darin, die von dieser Erzählung zugesagte Würdeposition zu verlassen.“ Was dort entzogen wird, zieht die Erzählung zurück; es gehört zu den Folgen. Für die Kosten der Annahme fand die zweite Kritik keinen fertigen Satz und formuliert deshalb selbst: Ein Mensch räumt einer Macht einen Platz in seiner Handlungsordnung ein. An diesem Platz ordnet fortan diese Macht bestimmte Angelegenheiten. Enthält sein Gesetz den Satz „Über diese Dinge entscheide ich selbst“, wurde dieser Teil diesmal nicht aufgenommen. Das wird leicht übersehen, weil die Annahme häufig einen Vorteil bringt und wie ein Tausch aussieht. Der Essay über Zuständigkeit hat diese Lesart jedoch verworfen: „Anerkennungsrechte werden nicht durch Anerkennung einer Macht erkauft.“ Die beiden Rechnungen lassen sich nicht gegeneinander verrechnen.
Eine Macht ausüben. Die Machttheorie nennt jene Machtausübung, die das Gegenüber festlegen will, abtragendes Schneiden. Wer sie ausübt, kann nicht restlos bis zum Ende unterdrücken und ist daher „gezwungen, dauerhaft Energie für die Unterdrückung dieser Restwärme aufzubringen. Das sind die mechanischen Kosten der abtragenden Struktur, nicht As Kalkül.“ Die Kosten haben zwei Ebenen. Zum einen wird der eigene Rest in die Aufrechterhaltung eingebunden und lässt sich nicht auf null drücken. Zum anderen werden verfügbare Handlungsspielräume Stück für Stück belegt und können sich erschöpfen. Man übersieht das leicht, weil es langsam geschieht und nicht unbedingt die Spitze trifft: „Die Spitze einer abtragenden Struktur kann friedlich enden, obwohl die Rechnung der gesamten Struktur nie ausgeglichen war.“
Nicht jede Machtausübung trägt genau diese Kosten. Die Machttheorie sagt ausdrücklich, dass eine Machtausübung ohne Festlegung keine Rückbindungskosten erzeugt. Sie ergänzt aber auch, dass die Förderung des anderen Kosten hat: „Niedrige Kosten sind nicht null Kosten.“ Ein Punkt muss feststehen: Die Höhe der Kosten entscheidet nicht darüber, ob ein Anspruch ungedeckt ist. Nach der Machttheorie hängt die Rückbindung daran, was aufrechterhalten wird, nicht daran, wie teuer seine Aufrechterhaltung ist. Billige Unterdrückung bleibt Unterdrückung.
Verfolgen, aufgeben, aufhören, fortfahren
Einen Wert verfolgen heißt einen Schnitt setzen. Diese Zeit und diese Kraft fließen in einen Weg, nicht in andere. Die Werttheorie hält fest, dass Weiterführung keine Pflicht ist. Selbst wenn ein Träger eine legitime Brücke vor sich hat, muss er sie nicht weiterführen und erleidet „dadurch keinerlei Verlust seines Wertstatus“. Die Kosten des Verfolgens betreffen also nicht den Status. Sie liegen auf den anderen Wegen, die in dieser Zeit nicht gegangen werden. Oft sieht man sie nicht, weil Verfolgen nur wie ein Gewinn aussieht.
Einen Wert aufgeben. Von einer höher gelegenen Quelle zurückzugehen bringt „keinen Verlust an Wert“ mit sich; etwas zurückzustellen ändert den Wertstatus des Zurückgestellten nicht. Erst wenn die Anwendungsbedingungen bereits eingetreten sind und jemand eine Quelle aktiv außer Kraft setzt, gehört das „nicht zum neutralen Zurückgehen“. Aber auch dann ändert sich nur „die Erreichbarkeit dieses Weges, nicht sein Vorhandensein“. Die Kosten des Aufgebens betreffen Erreichbarkeit, Zeitfenster und Handlungsmöglichkeiten, nicht den Status. Zwei entgegengesetzte Fehllesarten sind häufig: Entweder habe das Aufgeben keinerlei Kosten, oder man verliere damit sich selbst.
Aufhören und fortfahren. Die erste Kritik hinterlässt hier zwei Einträge. Für denjenigen, der aufhört: „Sein Selbstzwecksein verwirklicht sich nicht mehr durch diesen Vorgang – sonst nichts.“ Zur Frage, ob weiteres Voranschreiten geboten sei: „Voranschreiten zu können ist eine Fähigkeit, keine Pflicht.“ Die zweite Kritik sagt: Beide Wege haben Kosten, und beide müssen benannt werden. Ob jemand weitergehen soll, liegt in seinem eigenen Gesetz. Der Weg, den er durch das Aufhören nicht geht, gehört auf seine Rechnung, ebenso wie die Wege, die der Weitergehende nicht geht, auf dessen Rechnung gehören. Die Kosten des Aufhörens werden oft übertrieben, die des Fortfahrens oft verschwiegen.
Die Kosten auf der Leiter der Absicherung
Wer andere als Sachen verwalten will, braucht eine dauerhafte Vorrichtung: Zäune müssen instand gehalten, Passierscheine geprüft, Fluchtgesetze durchgesetzt werden; Umstehende müssen mitwirken und die Entflohenen abweisen. Kontrolle wird nie fertig.
Nimmt ihm diese Vorrichtung einen Teil seiner Kosten ab? Die Machttheorie sagt: „Rückbindung wird nicht verschoben und nicht aufgeteilt“; „Apparativ organisierte Arbeitsteilung verdünnt T6 nicht, sie vervielfältigt T6 nur.“ T6 ist ihr Satz über Rückbindung. Danach vollzieht jeder, der selbst den Passierschein prüft oder einen Entflohenen abweist, eine eigene Festlegung, die auf seine eigene Rechnung gehört. Diejenige des Sklavenhalters bleibt vollständig bestehen. Wer lediglich eine Aufforderung erhält, bekommt nicht stellvertretend eine volle Rückbindung zugerechnet. Welche Beteiligten sie tragen, ist einzeln zu unterscheiden.
Dass die Arbeit der Aufrechterhaltung sich erschöpfen kann, betrifft die strukturelle Ebene der Machttheorie. Für die Rechnung dieses Kapitels zählt jener eigene Rest, den der Handelnde nicht auf null drücken kann. Hier werden nur die Kosten gelesen; die Zeugnisse folgen im nächsten Kapitel, also im siebten und achten Essay.
Was kann ich mit den Kosten anderer anfangen?
Wenn dieses Buch kein horizontales Sollen behandelt, was darf ich dann mit den Kosten anderer tun? Drei Möglichkeiten bleiben. Erstens kann ich lesen. Von außen zugänglich sind Handlungen und Zugänge: Hat jemand die Überprüfung seines eigenen Urteils geschlossen? Bleiben für andere Wege zur Korrektur und zum Ausstieg offen? Gelesen wird die Richtung, in die sich diese Spuren verändern, nicht ein abschließendes Urteil und nicht seine Stufe. Zweitens kann ich nach meinem Gesetz handeln: nicht kooperieren, austreten, widersprechen. Die Handlungstheorie sagt: „Ausstieg heißt, den Kontakt nicht fortzusetzen, nicht, ihn für unwürdig zu erklären.“ Das eigene Gesetz formuliert: „Dein Widerspruch ist die Entfaltung deines eigenen Rests, dein Nicht-anders-Können, keine Gesetzgebung für ihn.“
Drittens füge ich ihm nicht deshalb weitere Folgen zu, weil er mir Nein gesagt hat. Die Handlungstheorie beschreibt einen Menschen, der über Bewertungen verfügt: „Sagt der Neue Nein, dann akzeptiere es wirklich und gib ihm hinterher nicht deshalb weniger.“ Nicht die Ablehnung des anderen nachträglich zum Grund der Vergeltung zu machen, ist hier die eigene Bindung. Auszusteigen oder zusätzliche Zusammenarbeit zu beenden ist damit nicht verboten.
Drei Dinge kann ich dagegen nicht. Seine innere Verfassung kann ich nicht lesen: Von außen ist nicht sichtbar, wie sein Gesetz in ihm zustande kommt. Seine Stufe kann ich nicht lesen: Das Buch verzeichnet Vorgänge nach Zeitpunkt und Bereich und klassifiziert nicht Menschen als 15DD. Auch kann ich meine Messwerte nicht in seine Kosten verwandeln. Die Werttheorie hält fest, eine Gemeinschaft könne „Anerkennung geben und wieder zurücknehmen“. Entzogen würden dabei „soziale Position und Unterstützung, nicht der eigene Wertinhalt dieses Trägers“. Zurückgenommen wird also etwas aus der Spalte der Folgen. Seine eigenen Kosten bleiben auf seiner eigenen Rechnung; er selbst sagt, worin sie bestehen.
Vier Angaben zum Ort, fünf Begrenzungen
Damit lässt sich angeben, wohin eine Handlung gehört. Vier Fragen sind nötig: Wessen Gesetz? Welche Position? Welche Sache zu welchem Zeitpunkt? Welcher Zweig? Ist das offengelegt, lässt sich auch die praktische Grenzüberschreitung bestimmen. In der ersten Kritik heißt sie, „ein Beurteilungskriterium aus seinem Bereich herauszutragen und damit unverändert weiter zu urteilen“. Praktisch heißt sie entsprechend, ein Gesetz aus seinem eigenen Geltungszusammenhang herauszutragen und damit unverändert Forderungen zu stellen.
Fünf Begrenzungen gelten für das ganze Buch. Kosten sind keine Strafe. Rückbindung ist „ein mechanischer Aufwand, keine Vergeltung“. Die Reihe zum moralischen Gesetz schließt Handlungen, deren Ziel es ist, „die Bösen ihre Kosten bezahlen zu lassen“, aus 15DD aus. Kosten begründen keine Berechtigung. Noch so großer Einsatz macht einen Inhalt nicht deshalb zu deinem. Kosten sind nicht Folgen. Kosten werden weder als Auszeichnung noch als Herabstufung verzeichnet. Kosten werden nicht zwischen Menschen verglichen. Es gibt kein Maß, das zugleich außerhalb beider Gesetze steht.
Die letzte Grenze ist genau zu lesen. Sie verbietet nicht, innerhalb eines einzelnen eigenen Urteils Risiken, Zeitpunkte und die Frage des eigenen Könnens zu vergleichen. Nach der Handlungstheorie setzt eine Grenzziehung „kein gemeinsames Gesamtmaß voraus, das Menschen und Quellen übergreift; das schließt Vergleiche von Risiko, Zeitpunkt und Machbarkeit innerhalb einer Sache nicht aus“. Verboten ist, die Kosten zweier Menschen auf dieselbe Waage zu legen, nicht, dass ein Mensch die eigenen Kosten gründlich bedenkt.
Quelle und Lesehinweis
Eigenständig aus dem vollständigen chinesischen Leseressay geschrieben, nicht aus dem Englischen übersetzt. Die ursprüngliche englische Leserfassung ist eigenständig; beide chinesischen Schriftfassungen sind vollständig. Die ganze Reihe schreibt die chinesische Originalarbeit SAE: Die zweite Kritik für Leser neu, nicht als technische Vollübersetzung. Die vollständige Argumentation und maßgebliche Grundlage bleibt dieselbe Originalarbeit · DOI.