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Die zweite SAE-Kritik · Fünfter Essay · Die eigene Rechnung

Die Kosten sind der Rest

Wer nach seinem Gesetz handelt, lässt auf der eigenen Rechnung etwas offen. Diese Kosten sind der Rest: was der gegenwärtige Schnitt nicht aufnehmen konnte. Bei einer versäumten Verabredung ist die Enttäuschung des Freundes eine Folge; die eigenen Kosten betreffen den nicht eingelösten Satz „Ich halte, was ich versprochen habe“. Kosten folgen dem jeweiligen Gesetz. Sie sind kein Preis und lassen sich nicht zwischen Menschen aufrechnen.

Han Qin ·

Was eine Handlung auf der eigenen Rechnung hinterlässt

Die erste Kritik fragte bei jeder Grenzziehung: Wie weit reicht sie, und was lässt sie aus? Ihre Antwort bestand in einer Art Rechnung. Jeder Schnitt bringt eine Abweichung mit sich; diese gehört nicht auf die eine oder andere Seite der Grenze, sondern „zu diesem Schnitt“. Die zweite Kritik stellt dieselbe Frage auf der praktischen Seite. Ein Mensch hat etwas nach seinem eigenen Gesetz getan: Was lässt diese Handlung auf seiner eigenen Rechnung zurück?

Die Antwort vorweg: Es bleiben Kosten, und diese Kosten sind der Rest – der Teil, den der gegenwärtige Schnitt nicht aufgenommen hat. Es sind die eigenen Kosten. Wer eine Macht annimmt, trägt Kosten. Oft bleiben sie unbeachtet, nicht weil sie gering wären, sondern weil sie sich nicht bemerkbar machen.

Warum gerade der Rest? Nach dem eigenen Gesetz zu handeln heißt, in einer Lage einen Schnitt zu setzen: dieses tun, anderes nicht; dafür handeln, nicht hierfür. Eine Lage enthält stets mehr, als ein einziger Schnitt aufnehmen kann. Die Handlungstheorie unterscheidet drei Arten dessen, was nach einem Urteil übrig bleibt, und sagt: „Nur die dritte ist der Rest dieses Urteils“ – das, was für die anstehende Sache relevant ist, aber nicht in die gegenwärtige Bearbeitung eingeht. Treffen zwei Grenzziehungen in derselben Sache aufeinander, ist „der nicht gegangene Weg dadurch nicht aufgehoben“. Kosten heißen diese verbleibenden Anteile, soweit sie den Gesetzgeber selbst betreffen. Etwas, das in seinem Gesetz enthalten ist, wurde diesmal nicht aufgenommen: Manches hat er nicht bearbeitet, anderes abgewogen und zurückgestellt.

Eine versäumte Verabredung

Ein Beispiel: Jemand hält eine Verabredung mit einem Freund nicht ein, weil er eine dringende Sache erledigen muss. Die Enttäuschung des Freundes ist wirklich. Was sie für diesen bedeutet, ist eine Folge; wie schwer sie wiegt, sagt der Freund selbst.

Auf der eigenen Rechnung steht etwas anderes. Zum eigenen Gesetz gehört: Was ich zugesagt habe, halte ich ein. Dieser Teil kam diesmal nicht zur Geltung; er wurde abgewogen und zurückgestellt. Hätte dieser Mensch einen solchen Satz gar nicht in seinem Gesetz, wäre die Enttäuschung seines Freundes nach derselben versäumten Verabredung weiterhin eine Folge, aber nicht seine eigenen Kosten.

Die Kosten folgen dem jeweiligen Gesetz und stehen deshalb nur auf der Rechnung seines Urhebers. Zwei Menschen haben verschiedene Gesetze; es gibt folglich keine gemeinsame Rechnung, an der sich ablesen ließe, wessen Kosten schwerer wiegen. Die erste Kritik hat das bereits auf der Ebene einer Definition formuliert: „Zweige werden durch ihr Gesetz definiert, Kosten nach dem Zweck abgerechnet.“

Ein einzelner Posten kann erledigt sein, die Gesamtrechnung wird nicht null

Eine Entschuldigung, eine Wiedergutmachung oder eine neue Verabredung können diesem einzelnen Fall antworten. Für den Freund ist die Sache damit vielleicht vorbei. Jede Antwort ist aber ein neuer Schnitt, der wieder etwas nicht aufnimmt. Die erste Kritik sagt: „Gerade der Akt, den Rest zu beseitigen, erzeugt einen Rest.“ Kein Schnitt kann für sich beanspruchen, überhaupt nichts zurückgelassen zu haben. Wer das behauptet, begegnet in der Lehre vom Schein einem eigenen Fall: dem ungedeckten Anspruch, etwas sei kostenlos.

Daran entscheidet sich, wie dieses Buch sprechen kann. Wären Kosten nur die Ankündigung von Folgen – „Wenn du das tust, wird dir dies widerfahren“ –, könnte ihr Aussprechen zum äußeren Druckmittel werden. Wären sie ein Preis, würde man sie mit einem öffentlichen Maß messen. Genau diese Messung hat die Werttheorie für den Rest zurückgewiesen: „Jede Preisangabe setzt ein öffentliches Maß und einen Markt voraus“; „Unbezahlbar ist nicht der größte aller Preise, sondern das, was außerhalb des Bereichs der Preisbildung liegt.“ Kosten zu benennen heißt hier deshalb nur, einem Menschen zu zeigen, was dieser Schnitt innerhalb seines eigenen Gesetzes nicht aufgenommen hat. Ob die Beschreibung stimmt, kann nur er an seinem Gesetz prüfen. Ob er die Kosten übernimmt, entscheidet ebenfalls er.

„Nicht erzwingen, sondern die Kosten benennen“ bezeichnet also keine mildere Art von Zwang. Der Rest ist weder Strafe noch Auszeichnung. Er ist eine Lücke und zugleich etwas, woran eine nächste Handlung ansetzen kann. Nach der ersten Kritik „gibt er der nächsten Runde eine Bedingung, erzwingt sie aber nicht“. Die Handlungstheorie sagt ebenso genau: „Was der Rest gibt, ist eine Möglichkeit, kein Schub.“ Wo der nächste Schnitt beginnt, hängt oft daran, was der vorige nicht aufgenommen hat.

Vier Arten offener Posten

Die erste Kritik nennt vier Grundformen, in denen die Abweichung einer Grenzziehung verzeichnet wird. Die zweite leiht sich diese Namen für die praktische Seite. Unvollständige Aufnahme: Handlungen können ein Gesetz nicht ausschöpfen. Ein Gesetz sagt mehr, als irgendeine Folge von Handlungen verwirklichen kann. Niemand entspricht jederzeit der 15DD. Die Reihe zum moralischen Gesetz beschrieb die Kehrseite so: „Vollkommenheit ist eigentlich verdächtiger als Unvollkommenheit.“ Nur diese Grundform lässt sich nicht durch eine weitere Bearbeitung derselben Art beseitigen: „Die Gestalt kann wechseln, die Gesamtrechnung bleibt offen.“ Auch eine gelungene Handlung schließt die Lücke zwischen Gesetz und Handeln nicht.

Fehlzuordnung: Fremdes wird für Eigenes gehalten oder Eigenes für Fremdes. Die erste Richtung heißt in der Werttheorie Selbstkolonisierung: Eine äußere Beglaubigung wird so behandelt, als sei damit die eigene Herausbildung bereits vollzogen. Das lässt sich nur rückblickend beurteilen. In der Gegenrichtung meint jemand, bloß einer Vorschrift gefolgt zu sein, und erkennt erst später, dass darin sein eigenes Gesetz wirksam war. Beide Fehlzuordnungen haben dieselben Kosten: In jener Lebensphase sah er nicht klar, wofür und für wen er sich einsetzte.

Doppelte Zugehörigkeit: Zwei Ansprüche lassen sich an derselben Stelle nicht zugleich erfüllen. Am selben Nachmittag können zwei Dinge, die beide getan werden sollten, nicht beide geschehen. Eine zusätzliche Bedingung oder Regel beseitigt das nicht: „Die Lücke wandert nur in das nächste Feld der Liste.“ Eines zurückzustellen bedeutet nicht, es aufzugeben: „Zurückstellen betrifft die Handlungsreihenfolge, Aussteigen die eigene Verfassung.“ Außerhalb des Urteils: etwas, das vom eigenen Gesetz nicht erfasst wird. „Außerhalb des Urteils heißt nicht falsch beurteilt, sondern unbeurteilt.“ Man kann das Gesetz ändern, damit es diesen Bereich erfasst, oder wahrheitsgemäß festhalten: In dieser Sache urteilt mein Gesetz nicht. Die Kosten sind dann diese urteilsfreie Strecke, auf der kein eigenes Gesetz als Grund zur Verfügung steht.

Kosten und Folgen gehören in verschiedene Spalten

Die erste Kritik trennt den Rest von der Gegenseite. Der Rest gehört zum Schnitt, die Gegenseite zur anderen Seite seiner Grenze. Entsprechend unterscheidet die praktische Kritik Kosten und Folgen. Die Kosten sind das, was dieser Schnitt auf der eigenen Rechnung offenlässt; die Folgen sind die Antworten der Welt und anderer auf das Geschehene. Die Werttheorie hat dafür bereits eine Unterscheidung gegeben: das Urteil, die tatsächlich gewählte Handlung, ihr Vollzug und ihre Folgen in der Welt sind „vier verschiedene Dinge“, „jedes mit seiner eigenen Zeit und seinem eigenen Subjekt“.

Die Handlungstheorie sagt es besonders deutlich. Was ein Mensch nicht getan hat, „löscht auch die Folgen nicht aus: Das zusätzliche Vierteljahr, das dieses Team aufwenden musste, ist wirklich“. Die Kosten des Positionswechsels desjenigen, der die Zahlen gefälscht hat, stehen auf seiner eigenen Rechnung. Das zusätzliche Vierteljahr des Teams ist eine Folge. Seine eigenen Kosten erledigen sie nicht; sie verschwindet auch nicht, nur weil er Kosten getragen hat.

Noch etwas kommt hinzu: Das Subjekt bewegt sich. Nach jedem Schnitt befindet sich, wie die erste Kritik schreibt, „der Schneidende nicht mehr an derselben Stelle wie zuvor“. Oft treffen die Kosten deshalb das spätere Selbst. Ein Satz, den ich heute sage, wird erst morgen von mir getragen. Darin liegt ein spiegelbildlicher ungedeckter Anspruch: Das heutige Ich unterschreibt die Kosten für das morgige Ich, als änderte dieses sich nicht. Ein Versprechen, das bis morgen reicht, ist nicht automatisch ein solcher Anspruch. Geprüft wird vielmehr, ob es als dauerhafte Vollmacht behandelt wird, nach der nie wieder gefragt werden muss.

Quelle und Lesehinweis

Eigenständig aus dem vollständigen chinesischen Leseressay geschrieben, nicht aus dem Englischen übersetzt. Die ursprüngliche englische Leserfassung ist eigenständig; beide chinesischen Schriftfassungen sind vollständig. Die ganze Reihe schreibt die chinesische Originalarbeit SAE: Die zweite Kritik für Leser neu, nicht als technische Vollübersetzung. Die vollständige Argumentation und maßgebliche Grundlage bleibt dieselbe Originalarbeit · DOI.

Gemeinsame Originalarbeit ↗