Die zweite SAE-Kritik · Vierter Essay · Das Nein des anderen
Er kann Nein sagen: der praktische Nullpunkt
Herrschen, drohen, täuschen, überzeugen: Jede Handlung, die sich auf den Willen eines anderen richtet, gesteht im Vollzug zu, dass er Nein sagen kann. Innerhalb dieser Handlungen lässt sich das nicht vollzugswiderspruchsfrei leugnen. Der Sklavenhalter muss Flucht und menschlichen Beistand verhindern, nicht nur ein Tier einzäunen. Das Zugestehen ist unvermeidlich; die Übernahme des anderen als Zweck bleibt ablehnbar.
Die Prüfung, die nur eines bestanden hat
Die erste Kritik hat mögliche Grundlagen an derselben Frage geprüft: Lässt sich eine verständliche Gegenposition formulieren, die sich im eigenen Vollzug nicht widerspricht? Am Ende blieb nur eine: „Es gibt keine vollzugswiderspruchsfreie Gegenposition. Deshalb ist die Negation ein Axiom – bislang das einzige.“ Wer leugnet, dass es Negation gibt, hat bereits mit dieser Leugnung eine Grenze gezogen und Negation gebraucht.
Die zweite Fassung der Methodologie 0 bestimmt sie zum einzigen Axiom aller Reihen und hält fest: „Die Liste bleibt offen. Neue Kandidaten müssen dieselbe Prüfung bestehen.“ Gebunden wird durch dieses Axiom der Akt des Leugnens, nicht das Handeln überhaupt. Es sagt niemandem, was er tun soll.
Für die praktische Seite braucht die zweite Kritik noch etwas. Es besteht dieselbe Prüfung, allerdings nur innerhalb einer bestimmten Klasse von Handlungen. Die beiden Hälften seines Namens sind daher wörtlich zu nehmen. Nullpunkt bedeutet: Es lässt sich keine verständliche und zugleich vollzugswiderspruchsfreie Gegenposition finden. Innerhalb eines Bereichs bedeutet: Nur für diese Klasse von Handlungen gilt das.
Ein bereichsgebundener Nullpunkt
Der Satz lautet: Jede Handlung, deren Gegenstand der Wille eines anderen ist – Herrschaft, Zwang, Täuschung, Überzeugung –, gesteht im Vollzug zu, dass dieser andere Nein sagen kann. Innerhalb solcher Handlungen lässt sich dieses Zugeständnis nicht vollzugswiderspruchsfrei leugnen.
Zugestehen heißt hier weder zustimmen noch einen Status verleihen. Die Handlung hat vielmehr schon mit seiner Fähigkeit gerechnet, Nein zu sagen: mit einem aussprechbaren Nein, das andere verstehen und auf das sie antwortend eingehen können, nicht bloß mit einem Sichwehren. Zugestanden wird diese Fähigkeit. Dass er Zweck ist, hat in diesem Buch einen anderen Grund.
Eine Drohung ist nur deshalb eine Drohung und eine Täuschung nur deshalb eine Täuschung, weil sie sich an jemanden richten, der verstehen und wählen kann. Niemand droht einem Stein; man räumt ihn weg. Diese Voraussetzung trägt die Handlung selbst mit sich, ob sie gelingt oder nicht. Niemand muss sie erst als eigene Prämisse übernehmen. Ob der andere tatsächlich ablehnen kann und ob die Handlung Erfolg hat, muss gesondert anhand der Tatsachen beurteilt werden.
Zwei Kandidaten und ein Sklavenhalter
Zwei praktische Kandidaten müssen getrennt betrachtet werden. Der erste lautet: leugnen, überhaupt ein selbst gegebenes Gesetz zu haben. Ist das ohne Vollzugswiderspruch möglich? Ja. Ein Mensch, der nach fremden Regeln lebt oder von Augenblick zu Augenblick handelt, gibt sich durch den Satz „Ich habe kein eigenes Gesetz“ noch kein Gesetz – es sei denn, er macht gerade diesen Satz zur Regel, an die er sich hält. „Jeder hat ein selbst gegebenes Gesetz“ taugt deshalb nicht zum Nullpunkt. Wer es leugnet, steht auf einem anderen Zweig.
Der zweite Kandidat lautet: leugnen, dass ein anderer Nein sagen kann, und ihn als Sache behandeln. Hier ist die Lage anders. Ein Sklavenhalter behandelt den versklavten Menschen nicht als Zweck, muss aber verhindern, dass er flieht. Beim Vieh richten sich höhere Zäune und festere Schlösser allein gegen das betreffende Tier. Beim Versklavten braucht es Gesetze gegen die Unterstützung Entflohener, Passierscheine und andere Sklavenhalter, die ihn ebenfalls nicht als Zweck behandeln. Das sind nicht bloß höhere Zäune; diese Vorkehrungen richten sich an andere Menschen. Die Fluchtgesetze betreffen diejenigen, die ihn aufnehmen; der Passierschein ist für Menschen bestimmt, die ihm unterwegs begegnen. Verhindert wird institutionell gerade die Antwort eines Dritten. Denn der Versklavte kann sein Nein einem Dritten zurufen, dieser kann es als Nein verstehen und darauf eingehen.
Jede Vorkehrung gilt einer Seite dieser Fähigkeit: denken, sprechen, Menschen finden, mit anderen zusammenwirken. So führt der Sklavenhalter zwei Verzeichnisse: eines über eine Sache und eines über einen Menschen, vor dem er sich absichern muss. Dass das zweite sich nicht schließen lässt, belegt sein eigenes Handeln. Die Fähigkeit, die er mit Worten leugnet, gesteht er durch sein Tun unablässig zu. Der achte Essay geht diese Stufen der Absicherung einzeln durch.
Kein zweites Axiom
Worin unterscheidet sich das vom einzigen Axiom? Es hängt nicht vom Standpunkt ab: Auf welchem Zweig jemand auch steht und welche Annahmen er auch vertritt, es gilt. Aber es gilt nur für Handlungen, die sich auf den Willen eines anderen richten. Natürlich lässt es sich als „Wenn du so handelst, dann …“ formulieren. Dieses Wenn betrifft jedoch, was du tust, nicht, was du angenommen hast. Entscheidend ist, was die Handlung tut, nicht, wie der Handelnde sie nennt. Außerhalb des Axioms liegt keine Leugnung; jede Leugnung verwendet es. Wer hingegen keine Handlung dieser Klasse ausführt, liegt außerhalb des bereichsgebundenen Nullpunkts, ohne dessen Gegner zu sein. Auch ein einsamer Mensch, der ein Buch schreibt, um künftige Leser zu überzeugen, befindet sich in seinem Bereich.
Das Buch führt diesen Kandidaten durch den Haupteingang der ersten Kritik. Die Vollzugsprüfung besteht er: Einen Menschen zwingen und gleichzeitig seine Fähigkeit zum Nein leugnen heißt, genau die Fähigkeit zu bearbeiten, die man bestreitet. Bei der Rückführungsprüfung passt dagegen keine der bisherigen vier Einordnungen. Es ist nicht bloß das Axiom in anderer Kleidung: Der Widerspruch betrifft das Nein des Gegenübers, nicht die eigene Grenzziehung des Leugnenden. Er hängt auch nicht an einem austauschbaren Postulat: Ein Postulat kann man ersetzen; eine Handlung kann man nur ausführen oder unterlassen. Ein neues Axiom ist er ebenfalls nicht, denn seine Begründung reicht nicht über sämtliche Bereiche hinweg. Deshalb fügt das Buch eine Einordnung hinzu: Die Begründung ruht auf einer bestimmten Klasse von Handlungen. Verzeichnet wird er als bereichsgebundener Nullpunkt, weder unter den Axiomen noch unter den Postulaten.
Er dient der Diagnose, nicht der Beglaubigung eines konkreten Urteils. Wer feststellen will, dass jemand mehr beansprucht, als er trägt, muss weiterhin lesen, was dieser tatsächlich tut und wogegen er sich absichert. Ob diese Lektüre stimmt, lässt sich nachprüfen; auch kann strittig sein, ob sich eine Handlung überhaupt auf den Willen eines anderen richtet. Den Nullpunkt als Bürgen für ein konkretes Urteil einzusetzen wäre selbst ein solcher ungedeckter Anspruch. Auch die Bilanz der ersten Kritik bleibt unverändert: „Eines überschreitet sämtliche vier Dimensionen – unter den bisher geprüften Kandidaten nur dieses eine.“
Zugestehen lässt sich nicht vermeiden, Übernehmen schon
Damit steht die eine Hälfte des Kerns des ersten Falles fest: Das praktische Zugestehen ist unvermeidlich; die Übernahme als eigene Prämisse kann abgelehnt werden. Jenes Zugestehen wird durch die Handlung erbracht und lässt sich nicht ohne Vollzugswiderspruch leugnen. Zugestanden wird aber eine Fähigkeit, kein Status. Arbeit 4 zieht dieselbe Grenze: Die Feststellung, dass jemand gerade urteilt, „versetzt seinen Anspruch nicht in einen Vollzugswiderspruch“. Ob ein Vollzugswiderspruch vorliegt, entscheidet nicht über seinen Status.
Übernehmen heißt dagegen, „Andere sind ebenfalls Zwecke“ zur Prämisse des eigenen Gesetzes zu machen. Dieser Schritt bleibt eine Entscheidung und kann verweigert werden. Das eigene Gesetz kommt dem schon nahe: „Nicht du hast dieses Gesetz geschaffen. Du bist zu ihm gelangt und übernimmst es dann selbst.“ Daraus ergeben sich drei verschiedene Lagen. Wer anderen mit Worten die Fähigkeit zum Nein abspricht, mit seinen Handlungen aber fortwährend gegen diese Fähigkeit vorgeht, führt zwei Verzeichnisse. Wer sie zugesteht, das Zwecksein des anderen aber nicht übernimmt, führt nur eines: Er steht auf einem anderen Zweig. Wer es übernimmt, hat von da an ein bestimmtes Nicht-anders-Können in seinem Gesetz.
Den Schritt vom Zugestehen zur Übernahme kann kein Nullpunkt für einen Menschen vollziehen. Leser der Werttheorie müssen auf eine Wortverschiebung achten. Dort heißt es „diese Tatsache anerkennen“, und gemeint ist, dass der andere Zweck ist. Nach der Unterscheidung dieses Buches gehört das auf die Seite der Übernahme. Was der bereichsgebundene Nullpunkt festhält, ist enger und zugleich härter: Mit jeder Handlung, die sich an dich richtet, habe ich dein Nein bereits einkalkuliert.
Quelle und Lesehinweis
Eigenständig aus dem vollständigen chinesischen Leseressay geschrieben, nicht aus dem Englischen übersetzt. Die ursprüngliche englische Leserfassung ist eigenständig; beide chinesischen Schriftfassungen sind vollständig. Die ganze Reihe schreibt die chinesische Originalarbeit SAE: Die zweite Kritik für Leser neu, nicht als technische Vollübersetzung. Die vollständige Argumentation und maßgebliche Grundlage bleibt dieselbe Originalarbeit · DOI.