Die zweite SAE-Kritik · Dritter Essay · Im Gespräch mit Kant
Die Grenze verläuft nicht zwischen innen und außen
Kants Gesetz sei allgemein, das SAE-Gesetz innerlich: Diese Gegenüberstellung verfehlt schon Kants eigenen Begriff ethischer Gesetzgebung. Die Unterschiede liegen beim allgemeinen Gesetz und den Rechtspflichten. Bei Tugendpflichten gegenüber anderen gibt es eine begrenzte Berührung. Auch die Ausgangspunkte bleiben verschieden: Dieses Buch setzt weder ein Faktum der Vernunft noch die kantischen Postulate an ihre Stelle.
Eine allzu einfache Gegenüberstellung
Die zweite Kritik übernimmt Kants Namen und die Bewegung seiner Kritik. Gerade deshalb muss der Vergleich sorgfältig sein. Leicht ließe sich sagen: Kants moralisches Gesetz ist allgemein; das SAE-Gesetz ist innerlich. Das trifft den Unterschied nicht. Kant selbst meint, dass ethische Gesetzgebung nicht von außen kommen kann. „Innerlich“ bezeichnet nicht die Trennlinie.
Das Buch verortet zwei wirkliche Unterschiede und eine Stelle, an der beide Ansätze ein Stück weit zusammenkommen. Hinzu treten zwei Vergleiche, die eher Gegenüberstellungen als Trennlinien sind: Was setzen beide jeweils an den Anfang, und wie gehen sie mit der Lücke zwischen Sein und Sollen um?
Das ist wichtig, weil Leser Wörter wie Autonomie, Pflicht oder Allgemeinheit aus Kant mitbringen und sie bei SAE zunächst im kantischen Sinn hören könnten. Wo dasselbe Wort eine andere Aufgabe übernimmt, macht das Buch den Wechsel an Ort und Stelle kenntlich. Es behauptet weder, SAE korrigiere Kant, noch, Kant habe SAE vorweggenommen.
Erstens: der Schritt zum allgemeinen Gesetz
Am Ende von Das eigene Gesetz heißt es gegen Kant, Autonomie bedeute bei ihm zwar Selbstgesetzgebung, „aber nachdem er das Gesetz gegeben hat, verallgemeinert er es wieder … Autonomie fällt in Heteronomie zurück“. Die erste Kritik hat später genauer formuliert: Bei Kant ist „die Form des allgemeinen Gesetzes keine nachträglich hinzugefügte Prüfung der Selbstgesetzgebung, sondern eine konstitutive Bedingung der Autonomie“. Eine Maxime, die diese Prüfung nicht besteht, stammt demnach nicht aus Autonomie.
Genau hier setzt SAE anders an: „Die ausschließende Geltung dieser Prüfung aufzuheben heißt, Autonomie neu zu definieren, nicht bloß ihren Inhalt weiter zu fassen: Selbst gegebene Gesetze mit verschiedenem Inhalt – auch ‚nicht konstruieren‘ ist ein Gesetz – werden nicht für falsch erklärt, sondern als verschiedene Zweige mit ihren jeweiligen Bedingungen und Kosten verzeichnet.“ Die erste Kritik führt Laozi an: „Formal gelangt auch Laozi hierher – er gibt sich selbst ein Gesetz und kann sich mit anderen Zwecken wechselseitig als solchen begegnen –, doch sein Gesetz lautet: nicht konstruieren.“ Im Zweigverzeichnis steht dafür der Satz: „Auf dem Weg des Dao täglich vermindern; im Sinne des Nicht-Handelns nicht weiter schneiden.“ Ebenso wird Kants allgemeine Gesetzgebung in diesem Buch als Zweig behandelt, nicht als diagnostischer Fall.
Die Handlungstheorie hat ihre Abweichungen von Kant selbst einzeln benannt. Drei sind besonders wichtig. Zur Herkunft sagt sie: „Das ‚eigene Gesetz‘ dieser Reihe gilt nur für denjenigen selbst“; „Das eigene Gesetz mit Kants Autonomie gleichzusetzen wäre ein Fehler.“ Zu seiner Satzform: Sein Nicht-anders-Können „ist kein hypothetischer Imperativ“, aber „auch kein kategorischer Imperativ“. Zur Urteilskraft: Sie erhält keine Regel; auch werden Maximen nicht durch eine Universalisierungsprüfung beglaubigt.
Zweitens und drittens: Rechtspflicht und andere Menschen
Der zweite Unterschied betrifft Rechtspflichten. Kant verbindet Recht mit der Befugnis zu zwingen. SAE übernimmt Rechtspflichten nicht. Die Rechtetheorie streicht die ältere Regel, jeder Berechtigung müsse eine Pflicht entsprechen, und behält nur den Satz: „SAEs einzige Pflicht ist nach innen gerichtet.“ Eine Pflicht, die ein Mensch anderen schuldet, wird hier nicht eingesetzt.
Beim dritten Punkt, den Tugendpflichten gegenüber anderen, berühren sich die Ansätze teilweise. Kant macht die Glückseligkeit anderer zu einem Zweck, der zugleich Pflicht ist. Die Rechtetheorie formuliert: „Die Bindung ist nach innen gerichtet, und in diesem Innen sind andere enthalten.“ Bis hierher reicht die Berührung: Die Bindung entspringt der eigenen Gesetzgebung, ihr Inhalt enthält andere, doch diese können mich nicht zwingen.
Danach gehen die Wege auseinander. Kants Pflicht gilt für alle vernünftigen Wesen. Seine Pflicht zur Achtung gibt zudem jedem Menschen einen berechtigten Anspruch darauf, von anderen geachtet zu werden. Beides übernimmt SAE nicht. Es gibt nur die eine Pflicht gegenüber dem eigenen Gesetz. Andere können bereits zum Inhalt dieses Gesetzes gehören, ohne dass ihnen daraus ein Anspruch entsteht, etwas von mir einzufordern.
Faktum oder Postulat?
Die erste Gegenüberstellung betrifft den Anfang. Kant nimmt in der zweiten Kritik das Bewusstsein des moralischen Gesetzes als Faktum der Vernunft an und verlangt dafür keine Deduktion. Dieses Buch setzt an derselben Stelle kein Faktum ein. „Der Mensch ist Zweck an sich“ steht in Arbeit 4 als offen übernommenes Postulat. Man kann es ablehnen und damit einen anderen Zweig eröffnen. Daraus folgt für den bereits bestimmten Gegenstandsbereich, „den Zweckstatus von Menschen nicht durch Fähigkeiten oder Bewertungen ihrer Anerkennung zu beglaubigen“. Arbeit 4 erklärt ausdrücklich, das beschreibe „das eigene Vorgehen dieses Textes, keine Behauptung darüber, welche Haltung Menschen haben sollen“.
Innerhalb des Ansatzes erscheint „Der andere ist Zweck“ allerdings in sechs verschiedenen Rollen: als Tatsache in der Werttheorie – der andere ist es „schon vor meiner Anerkennung“; als Postulat in der ersten Kritik; als Definition im Überblick, der 15DD durch „Nicht nur ich bin Zweck“ bestimmt; als Entscheidung in der Handlungstheorie – Nicht-anders-Können „als eigene Entscheidung eines Menschen“; als strukturelles Nicht-nicht-Können in Methodologie 00; und als natürlich hervortretende Richtung in der Reihe zur Innenschau. Auch bei Kant stehen zwei Wörter. In der Grundlegung wird der Schritt vom eigenen zum anderen Menschen „hier als Postulat aufgestellt“, dessen Grund erst im letzten Abschnitt folgen soll. Die zweite Kritik nennt das Bewusstsein des moralischen Gesetzes ein Faktum. Was beide Stellen zum Gegenstand haben und welche argumentative Arbeit sie leisten, darf nicht allein anhand dieser Wörter gleichgesetzt werden.
Antworten all diese Formulierungen auf dieselbe Frage, oder betreffen sie teils den Gegenstand, teils die Begründung, teils die eigene Übernahme? Die erste Kritik ließ dazu einen Fall offen: Von der Position der 16DD aus prüfte sie den Übergang in Methodologie 00 von „nicht aufnehmen können“ zu „anerkennen sollen“. Die zweite Kritik übernimmt den Fall, teilt ihn aber in zwei Fragen: Kann das Zwecksein des anderen, wenn es eine Tatsache ist, einem Menschen einen Grund geben, in 15DD einzutreten? Und wenn es ein Postulat ist: Wer übernimmt es? Beide Fragen werden im elften Essay über die Geltung beantwortet.
Wir setzen keine solchen Postulate ein
Die zweite Gegenüberstellung betrifft die Lücke zwischen Sollen und Sein. Kant begegnet ihr mit Postulaten: Vollkommene Übereinstimmung des Willens mit dem moralischen Gesetz wäre Heiligkeit, die ein endlicher Mensch zu keinem Zeitpunkt erreicht. Er benötigt also einen unendlichen Annäherungsprozess und postuliert dafür die Unsterblichkeit der Seele. Die erste Kritik hält an dieser Stelle an und benennt die Asymmetrie: „Dass wir den Rest bewahren, bedeutet gerade, dass wir keine Annäherung als Schließung der Lücke verbuchen.“
Für die praktische Seite sagt die zweite Kritik: Niemand entspricht zu jeder Zeit und in jeder Sache der 15DD. Das ist eine Aussage über die Wirklichkeit, keine Ableitung aus irgendeinem Postulat. Ihr widerspricht, wer behauptet, jederzeit auf 15DD zu handeln. Er steht in derselben Form wie der Vertreter einer vollständigen Erkenntnis auf der anderen Seite: Beide können ihren Erfolg nicht von innen bestätigen. Dass der Rest nicht beseitigt werden kann, hat die erste Kritik als Postulat eingesetzt. Hier steht dessen praktische Entsprechung; beide brauchen jeweils eine eigene Begründung. Die kantischen Postulate setzt dieses Buch nicht ein.
Die beiden Ansätze tragen verschiedene Kosten. Das Buch stellt sie nebeneinander, ohne eine Rangfolge zu bilden. Kants Gesetz bindet auch den, der es ablehnt. Dafür muss es ein Gesetz geben, das alle vernünftigen Wesen bindet, sowie einen Ausgangspunkt, der keiner Deduktion bedarf und für sich selbst feststeht. Das Gesetz der zweiten Kritik bindet den Ablehnenden nicht; dafür kann es nicht sagen, dass er falsch liegt. Darauf kommt der zwölfte Essay zurück. „Beide Kosten stehen auf der jeweils eigenen Rechnung.“
Quelle und Lesehinweis
Eigenständig aus dem vollständigen chinesischen Leseressay geschrieben, nicht aus dem Englischen übersetzt. Die ursprüngliche englische Leserfassung ist eigenständig; beide chinesischen Schriftfassungen sind vollständig. Die ganze Reihe schreibt die chinesische Originalarbeit SAE: Die zweite Kritik für Leser neu, nicht als technische Vollübersetzung. Die vollständige Argumentation und maßgebliche Grundlage bleibt dieselbe Originalarbeit · DOI.