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Non Dubito

Die zweite SAE-Kritik · Zweiter Essay · Behauptete Notwendigkeiten

Drei vermeintliche Notwendigkeiten auseinandernehmen

„Das ist keine Entscheidung“, „Ausstieg bedeutet Herabstufung“, „Alles folgt aus dem einzigen Axiom“: Die Kritik prüft diese Gewissheiten. Übrig bleibt eine positionsgebundene Bindung, die im einzelnen Fall verlassen werden kann. Das Gesetz ist kein Satz, der aus der Negation folgt; neun verschiedene Formen des Nicht-anders-Könnens werden auseinandergehalten.

Han Qin ·

Was wir alles für notwendig erklärt haben

Über das praktische Nicht-anders-Können hat SAE eine ganze Reihe von Notwendigkeitsbehauptungen aufgestellt. Das eigene Gesetz sagt, ein Subjekt auf 15DD könne „nicht anders, als sich jeder Unterdrückung des Rests irgendeines Subjekts zu widersetzen. Das ist keine Entscheidung, keine Edelmutstat, sondern eine Existenzweise“; „Du hast nicht die Option, dich nicht zu widersetzen“; dieses Gesetz sei „unbedingt – keine Voraussetzung kann es außer Kraft setzen“. Das rationale Nicht-anders-Können geht noch weiter: Ein Subjekt, das aufhöre, werde „von der Mittelstruktur der 14DD verschlungen und zum Werkzeug“; „Ausstieg ist Herabstufung“.

15DD bezeichnet eine Stufe innerhalb des Ansatzes, auf der ein Mensch nicht nur sich selbst, sondern auch andere als Zwecke behandelt. Der Rest ist das, was eine Grenzziehung nicht erschöpft. Die zweite Kritik nimmt diese behaupteten Notwendigkeiten einzeln unter das Messer und fragt, welche tatsächlich notwendig sind. Zerlegt werden die eigenen Worte.

Schon die erste Behauptung hält einer einfachen Frage nicht stand: Ist bewiesen, dass es die Option des Nichtwidersetzens nicht gibt, oder wird das nur behauptet? Das eigene Gesetz schreibt selbst: „Übereinstimmung ist moralisch, Abweichung unmoralisch.“ Im selben Text bleibt Abweichung also möglich.

Erstens: Die Bindung hängt an einer Position

Stellen wir uns jemanden vor, der sich selbst und andere als Zwecke behandelt, diese Position dann aber in einer Sache verlässt. Für eine bessere Jahresbeurteilung nimmt er das Team als Menschen, die man ruhig täuschen darf, verändert Zahlen und sagt nichts. Ist schon die Vorstellung widersprüchlich? Nein. Die Handlungstheorie hat die Szene genau beschrieben: Aus der bloßen Änderung der Zahlen „lässt es sich noch nicht entscheiden“; er könnte auch aus Angst oder unter Druck handeln. Hat er die Position tatsächlich verlassen, dann gilt: „In dieser einen Sache ist dieses Nicht-anders-Können für ihn nicht mehr da, sonst nichts … Das Verlassen geschieht fallweise.“ Nur eines geht nicht: zugleich zu sagen „Ich behandle Menschen als Zwecke“ und „Dieses Team darf ich ruhig täuschen“. „Nicht, weil es jemand verbietet, sondern weil die beiden Sätze in ein und derselben Person nicht zusammenpassen.“

Der Anspruch muss deshalb zurückgenommen werden. Weg fällt die Behauptung, es gebe keine Bedingung und keine andere Option. Erhalten bleibt ein positionsgebundenes Nicht-anders-Können, und zwar auf zwei Ebenen. Die gemeinsame Ebene betrifft meist die Art, Menschen zu sehen; solange man dort steht, lässt sie sich nicht streichen. Auf der Ebene des einzelnen Falles geht es darum, was diesmal zu tun ist. Das ist ein Urteil des Betreffenden, das befragt und geändert werden kann. Die Position lässt sich in jeder einzelnen Sache verlassen; die Kosten dieses Schrittes gehören demjenigen, der ihn macht. Dabei geht es um die Geltung seines Gesetzes für ihn selbst. Was er dem Team angetan hat, ist damit nicht erledigt.

Auch diese Kosten müssen genau benannt werden. „Zum Werkzeug werden“ und „Ausstieg ist Herabstufung“ machen daraus den Verlust eines Status. Das ist zu viel behauptet. Die erste Kritik hat den Verlust bereits enger bestimmt: Bei dem Subjekt, das diesen Vorgang beendet, „verwirklicht sich sein Selbstzwecksein nicht mehr durch diesen Vorgang – sonst nichts. Das hebt seinen normativen Zweckstatus nicht auf und ermächtigt erst recht niemanden, es nur als Mittel zu behandeln.“ Arbeit 4 formuliert es aus dem offen übernommenen Postulat, dass der Mensch Zweck an sich ist, noch direkter: „Eine Beeinträchtigung der Fähigkeit, eine erzwungene Veränderung oder fehlende Anerkennung durch andere sind keine Gründe, den Zweckstatus zu entziehen.“ Von diesem Postulat aus verliert der Mensch, der geht, die Verwirklichung jenes Gesetzes in diesem Fall, nicht die Stellung dessen, der er ist. Wer das Postulat nicht annimmt, kann weiterhin von „Herabstufung“ sprechen. Er befindet sich dann auf einem anderen Zweig und trägt dessen eigene Bedingungen und Kosten.

Den Motor ausbauen

An derselben Stelle muss noch eine vermeintliche Kraft entfernt werden. SAE hat geschrieben, der Rest müsse „einen äußeren Ausgang haben, um inneren Zusammenbruch zu vermeiden; der einzige legitime Ausgang ist ein anderes 15DD-Subjekt“; Nachfragen sei „die engine der 16DD“; und die gemeinsame Tätigkeit zweier Menschen sei „die Vorgehensweise, die sich erzwingt, wenn zwei eigene Zwecke aufeinandertreffen“. In allen diesen Sätzen steckt ein Motor. Der Rest schiebt Menschen weiter, ein Ausgang zwingt sie zu anderen, und die Begegnung erzwingt eine gemeinsame Vorgehensweise.

Auf der Seite des Erkennens hat die erste Kritik diesen Motor bereits ausgebaut: „Der Rest ist nur eine Lücke … Er selbst treibt gar nichts an.“ Er zeigt an, wo etwas fehlt; dort liegt auch ein Anhaltspunkt dafür, wohin es weitergehen könnte. Ob jemand geht und wo er beginnt, entscheidet aber der Gehende. Auch eine gemeinsame Tätigkeit zweier Menschen fällt nach der eigenen Unterscheidung der Handlungstheorie unter „Was tun wir diesmal?“ Sie ist ein Urteil der beiden: „Gründe verwandeln sich nicht von selbst in Handlungen.“ Wer die Vorgehensweise als „erzwungen“ beschreibt, macht aus einem Urteil eine Kraft.

Eine Stelle bleibt auch in der ersten Kritik selbst: Sie nennt das praktische Nicht-anders-Können „SAEs innere Antriebskraft“. Die zweite Kritik ändert daran kein Wort, erklärt aber, wie der Ausdruck gelesen werden soll: „Antriebskraft“ bedeutet hier eine Bedingung, unter der Menschen weitergehen können, nicht eine Kraft, die sie vorwärtsschiebt. Die erste Kritik stützt diese Lesart selbst: „Nur wenn man aufhören kann und dennoch fortfährt, ist es Autonomie; nicht aufhören können und fortfahren heißt nur, dass eine Maschine läuft.“ Den Motor auszubauen heißt nicht, den gehenden Menschen zu entfernen. Wenn jemand seinem Gesetz weiter folgt, ist der Antrieb seiner.

Zweitens: Es folgt nicht alles aus dem einzigen Axiom

Nach dem Verzicht auf Unbedingtheit bleibt eine noch feierlichere Behauptung: Das praktische Gesetz sei aus dem einzigen Axiom abgeleitet. Der erste Essay zum moralischen Gesetz schreibt: „SAE hat nur ein Axiom: die Negation. Alles in dieser Reihe ist aus der konkreten Entfaltung dieses einen Axioms unter mehreren Selbsten deduziert.“ Auch die Rechtetheorie sagt über die Sätze der Autonomie und des moralischen Gesetzes, sie seien „alle daraus abgeleitet“. Negation bedeutet innerhalb des Ansatzes die Grenzziehung, die „dies“ von „nicht dies“ trennt.

Dass sich alles daraus ableiten lasse, hat die erste Kritik bereits zurückgenommen. Denken wir an ein minimales System, das nur negiert: Es kehrt eine beliebige Aussage in ihr Gegenteil und wieder zurück. Negation existiert darin, lässt sich nicht bestreiten und kann wiederholt wirken. Trotzdem entsteht daraus weder ein Rest noch Reflexivität noch eine fortschreitend wachsende Folge. „Die Negation bringt nicht alle Dinge hervor.“ Die zweite Fassung der Methodologie 0 hält die Rücknahme ausdrücklich fest: „SAEs einziges Axiom: die Negation. Alles Weitere sind Postulate und Sätze innerhalb der jeweiligen Reihen.“

Was sind dann die vier moralischen Gesetze? Nicht alle vier haben denselben Status. Das erste, den konkreten anderen als Zweck zu behandeln, sagt dasselbe wie die Definition der 15DD. Für 15DD ist es analytisch wahr; die Wiederholung einer Definition taugt aber nicht als Beweis. Die übrigen drei sagen mehr als jene Definition. Liest man sie als Definitionen, erweitern sie 15DD, und die Herkunft dieser Erweiterung muss angegeben werden. Liest man sie als gehaltvolle Behauptungen, braucht jede ihre eigene Begründung. Beide Lesarten führen zur selben Feststellung: Diese Sätze sind nicht aus der Negation abgeleitet. Das eine Wort „Satz“ hatte hier zwei unterschiedliche Dinge aufgenommen. Wenn das Buch die vier anführt, wird deshalb für jeden einzeln verzeichnet, was er ist.

Drittens: Neun Arten des Nicht-anders-Könnens

Schließlich muss eine Ausdrucksweise auseinandergelegt werden, die bisher verschiedenste Dinge getragen hat. In den veröffentlichten Texten begegnen mindestens neun Formen dieses von innen nach außen gerichteten Anspruchs: unbedingt und ohne Alternative in Das eigene Gesetz; ontologisch und ausdrücklich nicht hypothetisch in Das rationale Nicht-anders-Können; als konstitutive Bedingung im moralischen Gesetz – „Sobald ein Selbst auf 15DD wirkt, kann es nicht anders; tut es anders, wirkt es nicht auf 15DD“; positionsgebunden und fallweise verlassbar in der Handlungstheorie, deren Form aus der Konflikttheorie stammt, wo es heißt: „Ich kann diesen Vorgang beenden“; als nach innen gerichtete Pflicht in der Rechtetheorie und der Theorie des Sinns; als strukturelles Nicht-nicht-Können und natürlich hervortretende Richtung in Methodologie 00 und den Essays zur Innenschau; als etwas, das der Prüfung standhält und von äußerer Verneinung nicht ausgelöscht wird, in der Reihe zum Lernen; als Eingang des Zwecks eines anderen in meine eigene Bindung in der Theorie der Satzformen; und als doppelte Verneinung im allgemeinen Überblick.

Die Unterschiede sind nicht bloß sprachlich. Manche Formen stehen unter keiner Bedingung, andere unter einer Definition oder einer Position. Manche schließen den Ausstieg aus, andere lassen ein Verlassen oder ein Aufhören zu. Manche nennen sich ausdrücklich Pflicht, andere erklären ausdrücklich, kein Befehl zu sein. Trägt ein Ausdruck neun verschiedene Dinge, kann seine Kraft unbemerkt von einem auf ein anderes übergehen. Was innerhalb einer bestimmten Position nicht gestrichen werden kann, erscheint dann als Notwendigkeit, der niemand entkommt. Oder eine analytische Wahrheit über eine Position wird zu einer Bindung mit Gewicht für jedermann gemacht. Die Methode ist dieselbe, mit der die erste Kritik die verschiedenen Bedeutungen von „Erhaltung“ getrennt hat: Jede wird einzeln an ihren Ort zurückgebracht. Was trägt, bleibt.

Sind diese drei Behauptungen zerlegt, bricht ein großer Teil der vermeintlich allgegenwärtigen Notwendigkeit auf der praktischen Seite weg. Die eigentliche Frage kommt zum Vorschein: Wodurch bindet ein positionsgebundenes Nicht-anders-Können, das verlassen werden kann und keinen äußeren Bürgen hat, den Menschen, der auf dieser Position steht? Die Gestalt der Antwort lässt sich vorwegnehmen. Seine Geltung beruht auf der Übernahme: Man nimmt „Andere sind ebenfalls Zwecke“ als Prämisse des eigenen Gesetzes an, ohne zuvor zu prüfen, ob der andere würdig genug ist. Dieser Schritt kann verweigert werden. Die Kosten markieren die Grenze. Allgemeinheit entsteht aus Überschneidungen zwischen Gesetzen sowie aus Spuren, die von außen lesbar sind. Die normative Grammatik des ganzen Buches passt in einen Satz: Nicht erzwingen, sondern die Kosten benennen. Schon die erste Kritik hatte dafür eine Vorform: „Es wird nicht zwangsweise durchgesetzt; ihm zuwiderzuhandeln hat seinen Preis.“

Quelle und Lesehinweis

Eigenständig aus dem vollständigen chinesischen Leseressay geschrieben, nicht aus dem Englischen übersetzt. Die ursprüngliche englische Leserfassung ist eigenständig; beide chinesischen Schriftfassungen sind vollständig. Die ganze Reihe schreibt die chinesische Originalarbeit SAE: Die zweite Kritik für Leser neu, nicht als technische Vollübersetzung. Die vollständige Argumentation und maßgebliche Grundlage bleibt dieselbe Originalarbeit · DOI.

Gemeinsame Originalarbeit ↗