Essay 11: Grant und Hayes – Aufgenommen und wieder zurückgedrängt
Aufgenommen und wieder zurückgedrängt
In diesem Essay
- I. Aufgenommen und wieder zurückgedrängt
- II. Grant als widersprüchliche Gestalt
- III. Der fünfzehnte Verfassungszusatz als verfassungsrechtlicher Höhepunkt der Aufnahme
- IV. Die Reconstruction-Regierungen und die Korrektur der Korruptionserzählung
- V. Der gewaltsame Gegenangriff der Weißen und die rechtliche Gegenwehr des Bundes
- VI. Wie die Justiz die Gegenwehr schwächte, die Wirtschaft einbrach und der Wille schwand
- VII. Die Wahl von 1876 und der Kompromiss von 1877
- VIII. Schluss
I. Aufgenommen und wieder zurückgedrängt
Am Ende des vorigen Essays war von einem eben erst anerkannten Versprechen die Rede, das in den folgenden Jahrzehnten Stück für Stück wieder abgetragen werden sollte. Von Grants Amtsantritt 1869 bis zum Ende von Hayes’ Präsidentschaft 1881 durchlief dieses politische Gefüge genau jenen Prozess: Es nahm seinen tiefsten ungelösten Rest vorübergehend in den eigenen Kern auf und sah dann zu, wie er wieder an den Rand gedrängt wurde.
Die Struktur dieser Geschichte erschließt sich am besten, wenn man sich nicht zwischen Erfolg und Scheitern entscheidet, sondern zwei Tatsachen zugleich gelten lässt. Zum einen schrieb der fünfzehnte Verfassungszusatz das Wahlrecht schwarzer Männer in der Verfassung fest. Im Süden setzte daraufhin eine breite politische Beteiligung der schwarzen Bevölkerung ein: Schwarze Wähler, Abgeordnete in den Parlamenten der Bundesstaaten, kommunale Amtsträger und selbst Kongressabgeordnete traten erstmals in großer Zahl in das politische Leben des Landes ein. Zum anderen stieß diese Aufnahme sehr bald auf organisierte weiße Gewalt, auf die sogenannte Erlösung der Südstaaten unter dem Banner wiederhergestellter Selbstregierung und auf Urteile des Obersten Gerichtshofs, die die Macht des Bundes beschnitten. Schließlich wurde das Errungene in der Krise einer Präsidentschaftswahl durch einen politischen Handel und den Abzug von Truppen preisgegeben.
Im Zusammenhang dieser Reihe wird deutlich, welchen Platz diese Entwicklung einnimmt. Die drei vorangegangenen Essays handelten davon, wie Krieg und Verfassung jenen tiefsten Rest zum ersten Mal unmittelbar in den Kern der Ordnung rückten. Dieser Essay verfolgt die Gegenbewegung: Wie konnte das, was gerade erst in den Kern aufgenommen worden war, innerhalb von kaum mehr als einem Jahrzehnt durch das Zusammenwirken verschiedener Kräfte wieder an den Rand gedrängt werden?
Liest man den achten bis zehnten Essay zusammen mit diesem, zeichnet sich eine vollständige Parabel ab. Von Lincolns Krieg und Verfassungswerk bis zum Gegenschlag des Kongresses unter Johnson wurde jener Rest Stufe um Stufe weiter in den Kern hineingeschoben: über den dreizehnten und den vierzehnten Verfassungszusatz bis zum fünfzehnten als höchstem Punkt. Nun gab man den Betroffenen sogar den Stimmzettel. Das war der aufsteigende Bogen. Mit dem Gegenangriff des Ku-Klux-Klans während Grants Amtszeit begann der Abstieg, der bis zum Truppenabzug von 1877 reichte. Gewalt, Gerichtsurteile und politische Geschäfte drängten den Rest Stufe um Stufe wieder an den Rand, zurück an seinen Ausgangspunkt.
Doch eine entscheidende Unterscheidung muss gleich hier festgehalten werden: Zurückdrängen heißt nicht auslöschen. Der fünfzehnte Verfassungszusatz wurde nicht aufgehoben. Er blieb schwarz auf weiß in der Verfassung stehen. Selbst als man das Gleichheitsversprechen in der Praxis aushöhlte, bestand es als schlummernde verfassungsrechtliche Verpflichtung fort. Der eigentliche Gegenstand dieses Essays ist deshalb ein tiefes Dilemma des Gefüges. Auf höchster Ebene hatte es seine Schuld bereits anerkannt, doch vor Ort vermochte es sie nicht zu begleichen. So blieb jener Rest in einem Schwebezustand gefangen: Weder waren seine Ansprüche wirklich eingelöst noch war er selbst restlos ausgelöscht.
Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zum gesamten Essay und darüber hinaus zum Wesen dieses Gefüges. Bei seinem Rückzug aus der Reconstruction strich es weder den fünfzehnten Zusatz aus der Verfassung noch das Gleichheitsversprechen aus den Gründungsdokumenten. Es konnte nur auf der Ebene der Durchsetzung ansetzen: Durch Gewalt und Gleichgültigkeit ließ es das auf dem Papier gegebene Versprechen im wirklichen Leben ins Leere laufen. Daraus entstand eine höchst eigentümliche Lage. Verfassungsrechtlich war jener Rest aufgenommen, schwarz auf weiß; in der Wirklichkeit war er wieder an den Rand gedrängt, seine Zugehörigkeit bestand nur dem Namen nach. Zwischen Anerkennung und Realität klaffte ein gewaltiger Abgrund.
II. Grant als widersprüchliche Gestalt
Wer dieses Wechselspiel von Aufnahme und Zurückdrängung verstehen will, muss zunächst die widersprüchliche Gestalt Grant verstehen. Seinen Wahlsieg von 1868 verdankte er vor allem dem Ansehen, das er als Held des Bürgerkriegs genoss, daneben aber gerade auch der breiten Unterstützung von annähernd einer halben Million schwarzer Wähler im Süden. Er selbst führte kaum einen aktiven Wahlkampf. Ins Weiße Haus brachten ihn in erster Linie sein Ruf als Kriegsheld und die Unzufriedenheit mit Johnsons Reconstruction-Politik.
Grants Haltung zur Reconstruction lässt sich nicht angemessen damit beschreiben, dass er bloß passiv die Linie des Kongresses ausführte. Nach seinem Amtsantritt wollte er sowohl die Errungenschaften des Sieges im Bürgerkrieg bewahren als auch die eben erst befreiten Menschen schützen und verhindern, dass unbelehrbare ehemalige Konföderierte wieder an die Macht gelangten. Die neuere Forschung hält ausdrücklich fest, dass Grant aufrichtig befürchtete, der Ku-Klux-Klan und die Gewalt weißer Täter seien dabei, die Entscheidung des Bürgerkriegs rückgängig zu machen. Die Sicherheit der Person und des Eigentums sowie die Freiheit religiöser und politischer Überzeugungen betrachtete er als unverzichtbare Voraussetzungen des Friedens.
Hier liegt ein echtes Paradox. Grant verfügte kaum über jene Erfahrung im Umgang mit Parteien und Parlament, die das Präsidentenamt verlangte; später räumte er selbst ein, keinerlei politische Vorbildung mitgebracht zu haben. Zugleich betont die neuere Geschichtsschreibung zur Präsidentschaft und zur Reconstruction immer stärker, wie ernsthaft und tatkräftig er sich für die Bürgerrechte der schwarzen Bevölkerung einsetzte: Er förderte den fünfzehnten Verfassungszusatz, unterstützte die Gesetze zu dessen Durchsetzung und setzte Bundestruppen sowie das Justizministerium gegen den Ku-Klux-Klan ein. Darin zeigte er weit mehr aufrichtigen Einsatz, als das überlieferte Bild vom korrupten Präsidenten erkennen lässt. Seine Schwächen dürfen also nicht verdecken, welche Rolle er an dieser Verteidigungslinie der Reconstruction tatsächlich übernahm.
Dieselbe Unterscheidung ist bei den Skandalen seiner Regierung geboten. Eine historische Darstellung des Miller Center hält ausdrücklich fest, Grant selbst sei nie Ziel der Ermittlungen gewesen, seine persönliche Redlichkeit habe nicht infrage gestanden, und aus den Skandalen habe er keinen eigenen Gewinn gezogen. Doch er durchschaute Menschen schlecht und hielt alten Freunden allzu treu die Stange; deshalb wurde seine Regierung immer wieder von Skandalen belastet. Ordnet man Grant wieder in den Rahmen dieser Reihe ein, steht er für den ersten ernsthaften Einsatz der Macht dieses Gefüges zum Schutz des gerade erst aufgenommenen Rests. In den vorherigen Essays diente die Ausweitung der Exekutivgewalt meist dem Krieg, der Expansion oder der eigenen Selbsterhaltung in einer Krise. Unter Grant erhielt sie erstmals in großem Umfang eine neue Richtung: Gesetzgebung, Truppen und Gerichte des Bundes sollten jene Menschen schützen, deren Rechte eben erst in der Verfassung verankert worden waren.
III. Der fünfzehnte Verfassungszusatz als verfassungsrechtlicher Höhepunkt der Aufnahme
Der fünfzehnte Verfassungszusatz bildete in dieser Phase den verfassungsrechtlichen Höhepunkt der Aufnahme. Sein Wortlaut untersagte es, Bürgern der Vereinigten Staaten das Wahlrecht wegen ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe oder eines früheren Sklavenstatus zu verweigern oder zu beschneiden. Der zweite Absatz ermächtigte den Kongress zugleich, diese Bestimmung durch geeignete Gesetze durchzusetzen. Unter den damaligen Bedingungen gewährte er damit praktisch afroamerikanischen Männern das Wahlrecht. Grant selbst zählte den fünfzehnten Zusatz zu den wichtigsten Errungenschaften der Reconstruction. 1870 bezeichnete er ihn als eine Maßnahme von größerer Bedeutung als alle vergleichbaren Schritte seit der Staatsgründung.
Im Zusammenwirken mit den bereits zuvor erlassenen Reconstruction-Gesetzen veränderte der fünfzehnte Verfassungszusatz die politische Ordnung des Südens zeitweilig tatsächlich von Grund auf. Während der Reconstruction kontrollierten die Republikaner zeitweilig die Regierungen mehrerer Südstaaten, und schwarze Abgeordnete zogen in die Parlamente der Bundesstaaten ein. Bis 1877 bekleideten im Süden etwa zweitausend schwarze Männer öffentliche Ämter auf kommunaler, einzelstaatlicher und Bundesebene. Auch im Kongress bot sich ein nie dagewesenes Bild: Hiram Revels wurde im Februar 1870 das erste schwarze Mitglied des Kongresses; Joseph Rainey wurde im Dezember desselben Jahres als erster Schwarzer durch eine Volkswahl Mitglied des Repräsentantenhauses. Von 1870 bis 1901 gehörten insgesamt zweiundzwanzig Schwarze dem Kongress an. Unter den Leistungen der Reconstruction-Regierungen hebt die neuere Geschichtsschreibung meist zuerst das Bildungswesen hervor. In South Carolina etwa stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler zwischen 1868 und 1876 von ungefähr dreißigtausend auf hundertdreiundzwanzigtausend.
Doch dieser Höhepunkt der Aufnahme trug von Anfang an seine eigenen Grenzen in sich, die klar benannt werden müssen. Erstens verschaffte der Zusatz Frauen in der Praxis kein Wahlrecht. Ihr Stimmrecht wurde auf Bundesebene erst durch den neunzehnten Verfassungszusatz ausdrücklich abgesichert. Zweitens verbot der fünfzehnte Zusatz nur einen Entzug des Wahlrechts aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder früherer Versklavung, nicht aber sämtliche Hürden für die Teilnahme an Wahlen. In der Praxis konnten die Südstaaten seine Garantien später mit scheinbar neutralen, aber diskriminierend angewandten Regelungen wie Lese- und Schreibtests, Großvaterklauseln und Wahlsteuern unterlaufen.
Diese Lücke war kein erst nachträglich entdecktes Schlupfloch. In ihr zeigte sich die Zwiespältigkeit, die dieser Aufnahme von Beginn an anhaftete. Der fünfzehnte Verfassungszusatz untersagte es, jemandem wegen seiner Rasse den Stimmzettel zu verwehren. Seine Garantien verhinderten in der Praxis jedoch nicht, dass Hürden errichtet und diskriminierend angewandt wurden, die Rasse nicht beim Namen nannten und dennoch eigens gegen Schwarze gerichtet waren. Lese- und Schreibtests erwähnten keine Rasse, Wahlsteuern erwähnten keine Rasse, Großvaterklauseln ebenfalls nicht. Und doch hielt jedes dieser Instrumente gezielt Schwarze von den Wahllokalen fern. Auch daran zeigt sich, wie schwer jener Rest wirklich in die Ordnung aufzunehmen war. Man konnte ihn auf höchster Ebene einbeziehen. Solange jedoch in der Wirklichkeit Menschen entschlossen waren, ihn auszuschließen, fanden sie immer einen Weg, den Wortlaut zu umgehen und den Ausschluss trotzdem zu erreichen.
IV. Die Reconstruction-Regierungen und die Korrektur der Korruptionserzählung
Die weitverbreitete Erzählung von den korrupten Reconstruction-Regierungen bedarf einer Korrektur, und diese Korrektur gehört selbst zum Gedankengang dieses Essays. Die neuere Geschichtsschreibung bestreitet keineswegs, dass es Korruption gab. Sie bestreitet, dass sich daraus das ganze Wesen der Reconstruction ableiten lässt. Der Historiker Foner weist darauf hin, dass bereits Du Bois die verzerrten Darstellungen der Reconstruction-Regierungen und schwarzer Politiker systematisch widerlegt hatte, insbesondere die Übertreibung ihrer Korruption. Wo es Korruption gab, ging sie überwiegend auf weiße Geschäftsleute und Amtsträger zurück. Sie lässt sich nicht der angeblichen Unfähigkeit schwarzer Wähler anlasten.
Zur Struktur dieser Geschichte gehört das deshalb, weil die Korruptionserzählung selbst eine Waffe war, mit der jener Rest wieder an den Rand gedrängt wurde. Ältere Darstellungen, die die Reconstruction als klägliche Nachahmung der Demokratie abtaten, pressten die gesamte Epoche in eine Schablone aus Beutemachern aus dem Norden, verkommenen weißen Südstaatlern und unfähigen Schwarzen. Reale Probleme der Finanzen und der Verwaltung wurden rassistisch umgedeutet, aufgebauscht und auf eine einzige Erklärung verengt. Der Zweck war, Schwarzen grundsätzlich die Fähigkeit zur politischen Beteiligung abzusprechen und damit die Aberkennung ihrer eben erst erworbenen Rechte zu rechtfertigen. Zudem war das ganze sogenannte Vergoldete Zeitalter, dem Grant selbst angehörte, von Unternehmensbestechung, Eisenbahnspekulation, Steuerbetrug und parteipolitischer Ämterbeute durchzogen. Wer den Korruptionsvorwurf allein den Reconstruction-Regierungen des Südens anheftet, ohne die zeitgenössische Politik des Nordens am selben Maßstab zu messen, misst offenkundig mit zweierlei Maß.
Diesen Zusammenhang zu erkennen ist wichtig, denn als man die Reconstruction später zu Fall brachte, geschah das unter anderem mit der Losung, man müsse diese korrupten, unfähigen Regierungen beseitigen. Hinter dieser Losung stand das Ziel, Schwarze wieder aus der Politik zu vertreiben. Um einen Rest an den Rand zurückzudrängen, genügt nackte Gewalt niemals allein. Dazu braucht es auch eine Begründung, eine Erzählung, die das Zurückdrängen als gerechtfertigt erscheinen lässt, womöglich sogar als Wiederherstellung einer guten Ordnung. Korruption, Unfähigkeit, Verkommenheit: Das waren die Begriffe dieser Erzählung. Sie schob die grundlegende Frage, wer an der Politik teilhaben darf, beiseite und setzte an ihre Stelle die scheinbar bloß fachliche Frage, wer redlicher und tüchtiger regiert.
V. Der gewaltsame Gegenangriff der Weißen und die rechtliche Gegenwehr des Bundes
Ein zentrales Anliegen dieses Essays ist es, den Gegenangriff der weißen Südstaatler als politische Gewalt zu beschreiben, statt ihn als Unruhen oder gesellschaftlichen Ordnungsverlust darzustellen. Der Ku-Klux-Klan und verwandte Organisationen wollten nicht lediglich einzelne Schwarze einschüchtern. Mit Misshandlungen, Vergewaltigungen und Morden, mit dem Niederbrennen von Schulen und Kirchen sowie der gewaltsamen Unterdrückung von Wahlbeteiligung und Geschworenendienst wollten sie die Bürgerrechte der schwarzen Bevölkerung und die republikanischen Staatsregierungen zugleich zerschlagen. Hier tobte kein außer Kontrolle geratener Mob. Es handelte sich um eine organisierte Terrorkampagne mit politischen Zielen.
Bei einigen besonders folgenreichen Massakern müssen Zeitpunkt, Betroffene und Opferzahlen jeweils sorgfältig auseinandergehalten werden. Das Massaker von Memphis ereignete sich im Mai 1866, als weiße Zivilisten und Angehörige der Ordnungskräfte schwarze Wohnviertel angriffen. Neuere Forschungen gehen von sechsundvierzig getöteten Afroamerikanern aus. Beim Massaker von New Orleans im Juli 1866 wurden binnen etwa zweier Stunden vierunddreißig schwarze Unterstützer des Verfassungskonvents getötet und hundertneunzehn Menschen verletzt. General Sheridan bezeichnete das Geschehen als ein regelrechtes Massaker. Einer der entscheidenden Fälle während Grants Amtszeit war das Massaker von Colfax am 13. April 1873. Mindestens zweiundsechzig Menschen starben; höhere Schätzungen reichen bis zu ungefähr hundertfünfzig. Die meisten Opfer waren Schwarze.
Auf diese Gewalt antworteten Grant und der Kongress mit einer Reihe von Durchsetzungsgesetzen in den Jahren 1870 und 1871. Das erste Gesetz verbot es organisierten Gruppen, Schwarze durch Gewalt, Bestechung, Drohungen oder Einschüchterung am Wählen zu hindern. Das dritte Gesetz vom April 1871, später meist Ku-Klux-Klan-Gesetz genannt, ermächtigte den Präsidenten, nötigenfalls Streitkräfte einzusetzen und den Habeas-Corpus-Schutz auszusetzen. Grant beließ es nicht bei seiner Unterschrift. Im Oktober 1871 verhängte er über neun Countys in South Carolina den Ausnahmezustand, setzte den Habeas-Corpus-Schutz aus und entsandte Soldaten sowie Bundesbeamte, die in großem Umfang Verdächtige festnahmen. Bis Ende 1871 hatte das Militär mehr als sechshundert Menschen in Gewahrsam genommen. Diese Strafverfolgung versetzte der Organisation tatsächlich einen schweren Schlag und sicherte 1872 eine vergleichsweise faire Wahl.
Im Rahmen dieser Reihe besitzt dieser Vorgang besonderes Gewicht. Zum ersten Mal setzte das Gefüge seine Zwangsmittel wirklich ein, um den gerade erst in seinen Kern aufgenommenen Rest zu schützen. Und zeitweilig hatte es damit Erfolg. Grants Durchsetzungsgesetze legten den Ku-Klux-Klan vorübergehend lahm und ermöglichten 1872 eine verhältnismäßig faire Wahl. Das zeigt: Dem Versprechen war das Scheitern nicht eingeschrieben. Solange das Gefüge bereit war, seine Macht dauerhaft für dessen Schutz einzusetzen, ließ es sich halten. Die Reconstruction scheiterte nicht daran, dass eine Aufnahme der Schwarzen ihrem Wesen nach unmöglich gewesen wäre. Sie scheiterte daran, dass dieser Schutz am Ende nicht aufrechterhalten wurde.
VI. Wie die Justiz die Gegenwehr schwächte, die Wirtschaft einbrach und der Wille schwand
Warum wurde ein Schutz, der zeitweilig nachweislich gewirkt hatte, nicht fortgesetzt? Dafür gibt es keine einzelne Ursache. Mehrere Kräfte wirkten zusammen; sie müssen nebeneinander betrachtet werden, statt das Geschehen auf einen einzigen Grund zurückzuführen.
Der erste Wirkungszusammenhang führt zum Obersten Gerichtshof und seiner einschränkenden Rechtsprechung. Im Verfahren United States v. Cruikshank, das unmittelbar aus dem Massaker von Colfax hervorging, befand das Gericht, dass die Garantien eines ordnungsgemäßen Rechtsverfahrens und des gleichen Schutzes durch das Gesetz im vierzehnten Verfassungszusatz nur das Handeln der Bundesstaaten erfassten, nicht die Gewalt von Privatpersonen. Die Morde und die Verschwörung im Fall Colfax wurden damit wieder dem Recht und den Gerichten der Bundesstaaten überlassen. Das lief darauf hinaus, die schwarzen Opfer erneut gerade jenen Gerichten und örtlichen Ordnungskräften des Südens auszuliefern, die sie nicht schützen wollten. Die Tür, die das Gefüge durch die Neufassung seiner Verfassung geöffnet hatte, zog sein eigenes Gericht unmerklich wieder ein Stück zu. Von den Schlachthausfällen bis zum Fall Cruikshank wurde die rechtliche Waffe des Bundes, mit der er die neu Aufgenommenen hätte schützen können, Schritt für Schritt stumpf gemacht.
Der zweite Wirkungszusammenhang ist die Wirtschaftskrise. Die Panik von 1873 hing mit Eisenbahnspekulation, dem Abzug ausländischen Kapitals, Anstürmen auf Banken und Unternehmenszusammenbrüchen zusammen. Die Krise dauerte mehr als fünf Jahre und wurde von den Zeitgenossen als lange Depression bezeichnet. Die Panik und die anschließende Depression lenkten die Aufmerksamkeit der Menschen verstärkt auf ihre eigene wirtschaftliche Lage. Im Norden schwand das Interesse an der Reconstruction weiter. Unter den Republikanern wuchs die Sorge, ein fortgesetztes entschiedenes Eingreifen im Süden könne sie auch noch die Stimmen des Nordens kosten.
Der dritte Wirkungszusammenhang liegt im Nachlassen des politischen Willens im Norden und in dem anhaltenden, weitverbreiteten Rassismus, der dahinterstand. Die Gesellschaft des Nordens war immer weniger bereit, die fortdauernden politischen und militärischen Kosten für die Gleichstellung der Schwarzen zu tragen. Noch tiefer lag das Problem, dass die meisten Amerikaner die bürgerliche und politische Gleichberechtigung schwarzer Menschen in Wahrheit gar nicht akzeptierten. Foner weist darauf hin, dass die Forderung der ehemaligen Sklaven nach Land unbeantwortet geblieben war. Dadurch waren die meisten gezwungen, weiterhin von ihren früheren Herren abhängig zu bleiben. Ohne wirtschaftliche Unabhängigkeit als Fundament konnten politische Bürgerrechte leicht wieder ausgehöhlt werden.
Erst im Zusammenwirken dieser Kräfte konnte die sogenannte Erlösung voranschreiten. Unter dem Vorwand, die Selbstregierung wiederherzustellen, besiegten oder stürzten weiße Demokraten Staat für Staat die Reconstruction-Regierungen, errichteten erneut die Vorherrschaft der Weißen und bauten die Errungenschaften der schwarzen Bürgerrechte ab. Diese Kräfte ließen gemeinsam schließlich die staatliche Handlungsfähigkeit des Gefüges zusammenbrechen. Um Schwarze in jedem County des Südens dauerhaft vor Lynchjustiz zu schützen und ihnen eine sichere Stimmabgabe zu gewährleisten, brauchte es ständig stationierte Truppen, zur Strafverfolgung entschlossene Staatsanwälte und unbestechliche Gerichte. Es brauchte außerdem einen unablässig erneuerten politischen Willen im Norden, für all das aufzukommen. Als die Wirtschaftskrise die Aufmerksamkeit des Nordens abzog, die Gerichte die Rechtsmittel des Bundes abstumpften und die Wähler der fortwährenden Eingriffe müde wurden, brach diese Fähigkeit, den Schutz zu tragen, Stück für Stück zusammen.
VII. Die Wahl von 1876 und der Kompromiss von 1877
Die Präsidentschaftswahl von 1876 war der letzte Augenblick, in dem auf nationaler Ebene offen über die politische Verteidigungslinie der Reconstruction verhandelt wurde. Der Demokrat Tilden lag bei den abgegebenen Wählerstimmen vorn und war schon mit seinen unstrittigen Wahlmännerstimmen dem Sieg nahe. Doch die Ergebnisse in Florida, Louisiana und South Carolina waren ungeklärt, sodass kein eindeutiger Sieger feststand. In South Carolina und Louisiana bestanden sogar jeweils zwei rivalisierende Regierungen.
Der Kongress setzte schließlich eine besondere Wahlkommission ein, um die Krise zu bewältigen. Sie sprach sämtliche umstrittenen Stimmen Hayes zu, der dadurch mit hundertfünfundachtzig gegen hundertvierundachtzig Stimmen Präsident wurde. Seine Gegner verspotteten ihn deshalb als „Betrüger Hayes“. Was gewöhnlich als Kompromiss von 1877 bezeichnet wird, sollte in einer heutigen Darstellung ausdrücklich als informelle Verständigung kenntlich gemacht werden, nicht als schriftlich geschlossener Vertrag. Politisch führte diese Verständigung dazu, dass die Regierung Hayes zur sogenannten örtlichen Selbstregierung überging, die zum Schutz der letzten Reconstruction-Regierungen an den Regierungssitzen eingesetzten Truppen in die Kasernen zurückführte, den weißen Demokraten des Südens entgegenkam und aufhörte, die militärische Gewalt des Bundes dauerhaft zur Verteidigung der von Schwarzen getragenen republikanischen Regierungen im Süden einzusetzen.
Über den Charakter dieser Verständigung ist sich die Geschichtswissenschaft seit Langem uneins. Am besten lässt man zwei Deutungen nebeneinanderstehen. Die erste folgt eher einem politischen Realismus: Als Hayes das Amt übernahm, hingen im Süden nur noch zwei Staatsregierungen von der Unterstützung verschwindend kleiner Bundestruppenkontingente ab. Das demokratisch beherrschte Repräsentantenhaus verweigerte weitere Mittel für deren Stationierung, und auch die öffentliche Meinung im Norden war der Sache müde. Unter diesen Bedingungen ließ sich eine militärisch gestützte Reconstruction kaum noch fortsetzen. Die zweite Deutung sieht darin eher einen Verrat an den Schwarzen. Ob es nun eine umfassende Geheimvereinbarung gab oder nicht: Die Folgen des Truppenabzugs und des Verzichts auf eine entschiedene Rechtsdurchsetzung waren real. Schwarze Wähler waren wieder der Gewalt in den Bundesstaaten, der Gleichgültigkeit der örtlichen Justiz und einer systematischen Entrechtung ausgesetzt. Damit war der späteren Jim-Crow-Ordnung der Weg bereitet.
Hier liegt noch eine tiefere Ironie, die ausgesprochen werden sollte. In den beiden vorhergehenden Essays war die Offenheit des Gefüges, sein stets bewahrter Wahlmechanismus, ein Werkzeug seiner Selbstkorrektur. Lincoln hielt mit seiner Hilfe während des Bürgerkriegs seine Legitimität aufrecht; der Kongress gewann durch die Zwischenwahlen von 1866 die Deutungshoheit von Johnson zurück. 1877 aber wurden dieselbe Offenheit und wiederum eine Wahl zum Mittel, jenes Versprechen zu brechen. Ein und derselbe Mechanismus kann zu verschiedenen Zeiten die Kraft liefern, die den Rest schützt, oder den Weg öffnen, ihn preiszugeben. Die Offenheit dieses Gefüges steht also nicht von sich aus auf der Seite jenes Rests. Sie stellt lediglich eine Bühne bereit. Was dort schließlich gespielt wird, hängt davon ab, welches Gewicht diejenigen dem Versprechen geben, die über Stimmzettel und Macht verfügen.
VIII. Schluss
Betrachtet man die zwölf Jahre von Grant bis Hayes im Zusammenhang dieser Reihe, bleibt vor allem das Urteil im Gedächtnis, das den gesamten Essay durchzieht: aufgenommen und wieder zurückgedrängt.
Beides geschah wirklich, beides ist mehr als eine Redensart. Die Aufnahme war real: Der fünfzehnte Verfassungszusatz verankerte das Wahlrecht schwarzer Männer in der Verfassung, im Süden beteiligten sich Schwarze in großer Zahl am politischen Leben, und die Regierung Grant setzte tatsächlich eine Zeit lang Gesetzgebung, Truppen und Gerichte des Bundes ein, um diese Aufnahme zu verteidigen. Zeitweilig gelang ihr das auch. Das Zurückdrängen war ebenso real: Um 1877 wirkten weiße Gewalt, richterliche Einschränkungen, Wirtschaftskrise, der erlahmende Wille des Nordens und ein politischer Handel zusammen und drängten diese Menschen erneut an den Rand der politischen Gemeinschaft.
Was all das im tiefsten Sinne bedeutet, führt zurück zu einer Grundeigenschaft dieses Gefüges: Es lässt sich nicht abschließen. Zurückdrängen heißt nicht auslöschen. Der fünfzehnte Verfassungszusatz wurde nicht aufgehoben. Gemeinsam mit dem Gleichheitsversprechen blieb er als schlummernde Verpflichtung im grundlegenden Verfassungsrecht erhalten. Durch Gewalt und politische Geschäfte höhlte die alte Ordnung die Rechte jenes Rests auf der Ebene ihrer Durchsetzung aus. Doch sie hatte weder die Macht noch die Möglichkeit, ihn vollständig aus der Verfassung zu tilgen. Das war also keine gelungene Schließung der Ordnung; vielmehr zeigte sich ihre Unabschließbarkeit in einer weiteren Gestalt. Die neue Ordnung hatte die Ansprüche dieses Rests nicht in wirkliche Gleichheit verwandelt, die alte hatte ihn aber auch nicht restlos beseitigt. Er verharrte in einem Schwebezustand: an den Rand zurückgedrängt, doch niemals ausgelöscht. Jahrzehntelang sollte er still im Verfassungstext weiterbestehen, bis Menschen ihn in einer fernen Zukunft wieder aufgreifen würden.
Der Rückzug aus der Reconstruction war nicht vorbestimmt. Der kurze Erfolg von Grants Durchsetzungsgesetzen beweist, dass sich die Aufnahme verteidigen ließ, solange das Gefüge bereit war, seine Macht dauerhaft zu ihrem Schutz einzusetzen. Dass dieser Rest am Ende wieder an den Rand gedrängt wurde, lag am Zusammentreffen einer Reihe von Umständen, die auch anders hätten ausfallen können: am Rückzug der Justiz, an der Wirtschaftskrise, am erlahmenden politischen Willen und an jener nie überbrückten Kluft zwischen dem Anerkennen einer Schuld und ihrer Begleichung. Wer diesen Rückzug auf den Verrat eines Einzelnen oder auf eine vermeintliche historische Notwendigkeit zurückführt, verfehlt seine wirkliche Gestalt. Es war eine Demontage, an der viele Hände mitwirkten und die so nicht hätte geschehen müssen.
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