Die Beerdigung statt des Mordes
Meursault schießt einmal auf einen Araber und nach einer Pause weitere viermal. Er bestreitet nichts. Trotzdem befragt das Gericht Heimleiter, Pförtner und Marie zu Kaffee, Zigaretten, Tränen und Komödie. Nicht der Ablauf der Schüsse, sondern die bei der Beerdigung sichtbare Person wird verhandelt.
Ein böses und ein gutes Herz
Der Staatsanwalt behauptet, Meursault habe die Mutter mit dem Herzen eines Mörders begraben. Der Verteidiger erfindet den armen, reuigen und beherrscht trauernden Sohn. Die Inhalte widersprechen einander; einig sind beide, dass ein vorzeigbares Herz eingesetzt werden muss. Sie streiten nur über dessen Füllung.
Vertretene erste Person
Der Anwalt sagt »ich« und erzählt Meursaults Gefühle, während der Angeklagte schweigen soll. Die Erklärung »wegen der Sonne« löst Gelächter aus, weil sie Sinnesablauf und keine Motivgeschichte bietet. Hass, Rache oder Affekt wären verwertbar; blendendes Licht lässt sich nicht als Charakter lesen.
Ein falsches Bild aus wahren Teilen
Alle Zeugen sagen Wahres. In der Anordnung des Anklägers entsteht daraus ein Mörderherz, in der des Verteidigers ein guter Sohn. Nur Meursault verbindet die Tatsachen nicht zur Erzählung. Dieses Schweigen gilt als Verbergen. Das Todesurteil trifft damit auch die nicht eingereichte Erklärung seines Inneren.