Allmende und ihre Einhegung: Was keinen Namen hatte, blieb vor dem Zaun
Die Einhegungen machten Land, Eigentümer und Ertrag eindeutiger. Dabei verschwanden Gewohnheitsrechte auf Weide, Holz und Nachlese nicht aus dem Leben, wohl aber aus den neuen Plänen und Eigentumstiteln.
In diesem Essay
1. Auf eigenem Hof liegend und stehend
Den Gerichten der englischen Grundherrschaften standen zwei Verfahren zur Verfügung, um die Zahl der Tiere zu begrenzen, die auf einer Allmende weiden durften.
Das erste war eine feste Quote. Für jeden Haushalt wurde eine Höchstzahl festgelegt. Oder man rechnete nach den Anteilen am Land: Zu einem Landanteil gehörten so viele Rinder, zu einer Hütte so viele Schafe. Das war eine Zahl. Man schrieb sie auf und konnte anschließend nachzählen.
Das zweite Verfahren hieß: auf eigenem Hof liegend und stehend. Auf die Allmende durften nur jene Tiere, die ein Haushalt auf seinem eigenen Grund durch den Winter bringen konnte, die auf seinem Hof lagen und wieder aufstanden.
Dieses zweite Verfahren war keine Zahl. Es legte keine feste Höchstzahl an Tieren fest, sondern band die Grenze an das, was der jeweilige Haushalt selbst vermochte. Wer viel Futter eingelagert hatte und damit über den Winter kam, durfte mehr Tiere weiden lassen. Wer wenig hatte, entsprechend weniger. In einem guten Jahr stieg die Grenze für das ganze Dorf von selbst; in einem schlechten sank sie. Niemand musste sich jedes Jahr neu versammeln, um eine andere Zahl zu beschließen. Diese Regel rechnete selbst.
Wie ließ sie sich durchsetzen? Die Nachbarn konnten alles sehen. Wie viel Heu bei wem im Hof lag, wie viele Tiere den Winter in welchem Stall verbrachten: In einem Dorf blieb das kein Geheimnis. Die Regel brauchte kein Rechnungsbuch. Sie brauchte Menschen, die einander kannten und auf Dauer am selben Ort lebten.
Beide Verfahren hatten ihren Preis. Die Quote war sauber und übertragbar. Auch im nächsten Dorf ließ sie sich anwenden. Ein Fremder, der noch nie dort gewesen war, konnte mit einem Verzeichnis in der Hand die Zahlen prüfen. Die Regel vom eigenen Hof ließ sich nicht mitnehmen. Sie galt nur dort, wo alle einander kannten. Anderswo waren es leere Worte. Das erste Verfahren passte in ein Rechnungsbuch. Das zweite nicht.
Diesen Unterschied sollten wir uns merken. Was in den folgenden dreihundert Jahren geschah, lässt sich als ein Vorgang lesen, bei dem das eine Verfahren das andere nach und nach verdrängte.
Zuvor muss allerdings eines feststehen: Allmende war kein Land, um das sich niemand kümmerte.
Im englischen Recht und Gewohnheitsrecht bezeichnete Allmende keine einzelne Sache, sondern ein Geflecht von Rechten. Sechs davon waren besonders verbreitet. Das Weiderecht erlaubte, Rinder und Schafe auf die gemeinschaftlichen Weiden zu treiben. Das Waldmastrecht erlaubte, Schweine im Herbst in den Wald zu lassen, damit sie Eicheln und Bucheckern fraßen. Das Recht auf Brenn- und Nutzmaterial umfasste Reisig, Farn und Stechginster, zum Heizen oder zum Ausbessern der Dächer. Das Torf- und Plaggenrecht gestattete, Grassoden oder Torf als Brennstoff zu stechen. Das Fischereirecht galt für die gemeinschaftlichen Gewässer. Hinzu kam das Recht, Sand, Steine, Lehm und mineralische Stoffe zu entnehmen.
An diesen sechs Rechten hatten selten sämtliche Dorfbewohner Anteil. Meist waren sie an einen bestimmten Landbesitz, eine bestimmte Hütte oder eine bestimmte Liegenschaft gebunden. Ausüben durften sie freie Grundbesitzer, im grundherrlichen Gerichtsregister eingetragene Besitzer und bestimmte, namentlich bekannte Haushalte. Sie standen nicht jedem zu, der gerade vorbeikam.
Das muss so nachdrücklich gesagt werden, weil hier das größte Missverständnis der folgenden zweihundert Jahre beginnt. Das Wort Gemeinland klingt leicht nach Land, das allen offensteht. Tatsächlich war fast alles geregelt: wer es nutzen durfte, wofür, zu welcher Zeit und in welchem Umfang. Nur standen diese Regeln nicht auf Papier. Sie standen im Gedächtnis eines Dorfes.
Verwaltet wurden die Rechte von örtlichen Gerichten und Versammlungen: den Gerichten der einzelnen Grundherrschaften, übergeordneten Herrschaftsgerichten und Versammlungen der Waldgebiete, eine Ebene über der anderen. Sie gaben der Dorfgemeinschaft ihre Satzungen. Sie bestimmten, wann geweidet werden durfte, wie viele Tiere gleichzeitig auf die Weide kamen, dass krankes Vieh fernbleiben musste und welche Geldbuße ein Verstoß kostete. Wer diese Geschichte erforscht, betont immer wieder: Von einem ungeregelten Gedränge, in das jeder hineinlaufen konnte, war das weit entfernt.
Wie groß die Allmendeflächen insgesamt waren, ist unter Historikern erheblich umstritten. Manche halten es für möglich, dass sie um 1500 die Hälfte der Fläche Englands und Wales' ausmachten. Sie fügen sofort hinzu, dass dies keineswegs freien Zutritt für die gesamte Dorfgemeinschaft bedeutete. Eine andere Forschungsrichtung rechnet von einer Stichprobe der Besitzungen wohltätiger Einrichtungen zurück und kommt für England im Jahr 1600 auf lediglich sechsundzwanzig bis siebenundzwanzig Prozent Gemeinland. Wirklich frei zugänglich waren demnach nur etwa vier Prozent.
Die Zahlen liegen weit auseinander. In einem Punkt stimmen beide Seiten jedoch überein: Die Allmende der englischen Geschichte war keine grenzenlose Ressourcenwildnis. Sie war ein Nutzungssystem, das durch Rechte, Dienstbarkeiten, Grundherrschaftsgerichte und örtliche Gewohnheiten Schicht um Schicht begrenzt wurde.
Was in den folgenden dreihundert Jahren geschah, lässt sich eine Übersetzung nennen. Ein ganzes Nutzungssystem, gewachsen im Gedächtnis, in Gewohnheiten und nachbarschaftlichen Beziehungen, sollte in eine andere Sprache überführt werden: teilbar, bewertbar, handelbar, auf einer Karte einzuzeichnen, in einer Urkunde festzuhalten, vor Gericht zu beweisen. Was sich übersetzen ließ, kam ins neue Rechnungsbuch. Was sich nicht übersetzen ließ, ist der Rest, dem wir von hier an folgen.
2. Eine Kuh
Wer verstehen will, was später verloren ging, muss zunächst sehen, was eine Kuh wert war.
Fragt man nur nach dem Milchpreis, lässt sich ihr Wert nachschlagen: wie viel Milch sie im Jahr gibt, was ein Maß Milch kostet. Man multipliziert, und die Zahl steht da. Für einen Haushalt am Rand einer Allmende sah die Rechnung mit dieser Kuh jedoch anders aus.
Die Kuh gab Milch. Was nach dem Abschöpfen des Rahms übrig blieb, bekam das Schwein. Das Schwein wuchs heran und konnte im Winter geschlachtet oder verkauft werden. Die Kuh lieferte Mist, der in den Gemüsegarten neben dem Haus kam. Der Garten gab Gemüse, das in den Topf kam. Auf die Kuh passte ein Kind der Familie auf. Einen Sommer lang stand es am Hang, bekam keinen Lohn, und seine Zeit galt auch nicht als Arbeit. Den Käse machte die Frau des Hauses. Die Mahlzeiten bereitete ebenfalls sie zu.
Damit war die Kuh kein Vermögensgegenstand. Sie war die Mitte eines ganzen Systems. Nahm man sie heraus, brach der Rest mit zusammen: Dem Schwein fehlte das Futter, dem Garten der Dünger. Das Kind hatte nun freie Zeit, konnte dafür aber nichts anderes bekommen. Mehrere tägliche Arbeiten der Frau liefen nun ins Leere.
Entscheidend ist, dass in diesem System kein einzelnes Glied für sich viel wert war. Milch allein brachte wenig ein. Mist war keine Ware. Der Sommer, den das Kind mit Viehhüten verbrachte, stand auf jeder Lohnliste bei null. Für die Kunst der Frau, Käse herzustellen, gab es keinen Arbeitgeber. Gewicht bekamen diese Dinge erst zusammen. Und was sie zusammenhielt, war kein Eigentumsrecht, sondern die tägliche Lebensordnung eines Haushalts.
Ebenso wenig bestand der Wert einer Allmende nur in der Pacht, die sie je Acre einbringen konnte. Sie lieferte den Brennstoff für den Winter, füllte im Jahr einer Missernte die entscheidende kleine Lücke und ließ jenem System Raum, das ein Haushalt neben seinem Haus aufgebaut hatte.
An der Ährenlese lässt sich das besonders gut erkennen. Nach der Ernte gingen Frauen und Kinder armer Familien hinter den Wagen her und sammelten die Ähren auf, die auf dem Feld liegen geblieben waren. Historiker haben den Ertrag geschätzt: In manchen Haushalten mit festem Lohn war das im Laufe eines Jahres aufgelesene Getreide bis zu dreiunddreißig Schilling wert, entsprechend 10,4 Prozent des Jahreseinkommens. In Haushalten, die eine Frau ohne Mann führte, und in Jahren schlechter Ernten lag dieser Anteil noch höher.
Diese 10,4 Prozent sind ernst zu nehmen. Das war kein Taschengeld, kein Zuschuss. Es entsprach etwas mehr als einem Monatseinkommen eines Haushalts und traf genau vor jener mageren Zeit ein, in der die alten Vorräte schwanden und die neue Ernte noch ausstand. Der wichtigste Betrag des Jahres kam aus einer Tätigkeit, die in keinem Rechnungsbuch einen Namen hatte.
Die Ährenlese lag fast vollständig in den Händen der Frauen.
Im zwölften Essay ging es um die Spalte, die unten im Rechnungsbuch leer blieb. Hier bekommt diese Spalte ein konkretes Feld. Die nach der Ernte liegen gebliebenen Ähren gehörten weder zu einem als Ganzes verkäuflichen Landgut, noch wurden sie von selbst zu irgendjemandes Lohn. Zuerst mussten Menschen, die dafür kein Geld bekamen, sie einzeln aufsammeln und nach Hause tragen. Dieselben Menschen mussten sie anschließend mahlen, kochen, an Schweine verfüttern und einlagern. Erst so wurde daraus etwas, das man essen oder verbrennen konnte, etwas, das über den Winter half. Von dieser ganzen Arbeit zwischen Feld und Überleben kam kein einziger Schritt in irgendein Buch.
Auf eines ist dabei zu achten. Wer für diese Zeit den Wert der Allmenderechte bestimmen will, hat nur einen Weg: Er muss vergleichbare Waren auf dem Markt heranziehen. Milch wird zum Milchpreis angesetzt, Holz zum Holzpreis, aufgelesenes Getreide zum Getreidepreis. Die Forscher, die diese Rechnungen aufstellen, sagen selbst, dass es mancherorts gar keinen entsprechenden Handel gab. Sie müssen dort einen ähnlichen Preis mit Gewalt passend machen.
Schon diese Umrechnung sagt etwas. Stünde eine Sache von vornherein ordentlich im Rechnungsbuch des Marktes, müsste niemand erst ihren Wert dorthin übersetzen.
Diese Werte waren vorhanden. Die Menschen wussten von ihnen. Nur gab es keinen Inhaber, den man dafür hätte eintragen können.
So sieht der Rest in diesem Abschnitt der Geschichte aus. Es lag nicht daran, dass er ungemessen geblieben wäre. Er ließ sich messen, und spätere Historiker haben ihn Posten für Posten vermessen. Auch mangelte es nicht an Menschen, die nach der Messung hinsahen. Es haben immer viele hingesehen. Die Schwierigkeit lag anderswo: Der Rest ließ sich keinem einzelnen Namen zuordnen. Die neue Sprache erkannte aber nur an, was auf einen Namen eingetragen war.
Auf einen Namen: Darum dreht sich die neue Sprache. In der alten konnte eine Sache mit mehreren Menschen zugleich verbunden sein. Die Kuh gehörte diesem Haushalt, das Gras der Gemeinschaft. Das Kind hütete die Kuh, die ganze Familie lebte von ihr. Die neue Sprache verlangte, dass jede Sache zu jedem Zeitpunkt nur einem Namen gehörte. Was sich unter einem Namen eintragen ließ, nahm der Aufbau ohne Weiteres an. Was sich nicht eintragen ließ, bestritt er nicht. Er hatte nur keinen Platz dafür.
Die Milch kam von der Kuh, die Kuh gehörte dem Haushalt. Aber der Topf, der Sommer des Kindes, die Handgriffe der Frau, der kleine Spielraum, der in schlechten Jahren Leben gerettet hatte: Auf wessen Namen sollten sie eingetragen werden?
3. Von nun an darf niemand mehr Land einhegen
Die Einhegungen waren kein plötzliches Ereignis einer einzelnen Epoche. Sie ziehen sich als lange Linie durch die Geschichte, mal schneller, mal langsamer. Zu Beginn verläuft diese Linie allerdings der späteren Richtung genau entgegen.
Seit 1489 erließen Krone und Parlament wiederholt Gesetze, um Einhegungen einzudämmen. Ihre Gründe waren politischer, nicht wirtschaftstheoretischer Natur. Man fürchtete, die Einhegungen würden Dörfer entvölkern, soziale Unruhe auslösen und die Ordnung erschüttern. In der ersten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts kamen viele frühe Einhegungen vor allem dadurch voran, dass Grundherren über ihr unmittelbar bewirtschaftetes Land und über Pächter ohne gesicherte Pachtzeit verfügen konnten.
Diesen Abschnitt muss man genau ansehen, denn er stellt die gewohnte Reihenfolge auf den Kopf. Spätere Darstellungen ordnen die Einhegung gern dem Fortschritt zu und den Widerstand dagegen dem Festhalten am Alten. In den ersten hundert Jahren standen jedoch Krone und Parlament auf der Seite der Gegner. Ihre Begründung lautete: Die Menschen würden aus den Dörfern vertrieben, und vertriebene Menschen würden Schwierigkeiten machen. Eine Untersuchung zu einer einzelnen Grafschaft kommt für die zwischen 1485 und 1550 belegten Einhegungen auf etwa siebzig Prozent, die allein vom Adel und von der ländlichen Oberschicht vorangetrieben wurden. Möglich war das, weil die örtlichen Pächter keine gesicherten Rechte an ihrem Land besaßen.
1549 brach in Norfolk ein Aufstand aus. Sein Anführer hieß Kett. Die Aufständischen schlugen ihr Lager auf einem Stück Ödland auf und verfassten eine Petition mit neunundzwanzig Forderungen.
Die erste lautete: Von nun an darf niemand mehr Land einhegen. Die elfte verlangte, dass freie Grundbesitzer und im Gerichtsregister eingetragene Besitzer in den Genuss sämtlicher Allmenden kommen sollten. Die vierzehnte forderte, die Pachten der im Register geführten Besitzungen auf den Stand zu Beginn der Herrschaft Heinrichs VII. zu senken.
Ein Gleichheitsprogramm im modernen Sinne war das nicht. Die Forderungen waren sehr konkret: das Tempo des wirtschaftlichen Umbaus bremsen, den Druck auf die Pächter mindern, den Nutzen der Allmende zurückholen und den Grundherren bestimmte Befugnisse der örtlichen Verwaltung entziehen.
Mit der Petition ist eine Anklage überliefert, schlicht und unmissverständlich: Man hat uns die gemeinschaftlichen Weiden genommen, die unsere Vorfahren uns und unseren Kindern zum Unterhalt hinterlassen haben.
Kein Wort daran argumentiert mit Effizienz. Der Satz spricht von etwas, das die Vorfahren hinterließen, von der Verantwortung für die Kinder und von dem Gefühl, vor verschlossener Tür zu stehen.
Für keines dieser drei Dinge gibt es eine Einheit. Was das Erbe der Vorfahren wert ist, was die Verantwortung für die Kinder wert ist, was das Gefühl vor der verschlossenen Tür wert ist: Für nichts davon lässt sich eine Zahl nennen. Soll eine Petition in der neuen Sprache Gehör finden, muss sie es anders ausdrücken. Wie viel geht jährlich verloren? Wie viele Tiere verliert ein Haushalt? Wie viele Schilling macht das? Kett und seine Leute schrieben so nicht. Sie schrieben von Vorfahren und Kindern.
1607 erhoben sich die Menschen in den mittleren Grafschaften erneut. In der Geschichtsschreibung gilt dies gewöhnlich als Englands letzte koordinierte Bauernaktion; diesmal richtete sie sich noch eindeutiger gegen die Einhegungen. Eine Untersuchung der damaligen königlichen Proklamationen hebt etwas leicht Übersehenes hervor: Der Streit war keineswegs einfach der Widerstand unwissender Massen gegen die Modernisierung. Selbst die Krone konnte bestimmte Einhegungen als Handlungen Reicher begreifen, die das königliche Recht und ihre gesellschaftlichen Pflichten missachteten.
Wer das Recht brach und wer die Ordnung zerstörte, war also schon damals Teil des Streits. Es lässt sich nicht nachträglich mühelos auf die beiden Seiten verteilen.
Thompson prägte bei seiner Untersuchung englischer Menschenmengen des achtzehnten Jahrhunderts den Begriff der moralischen Ökonomie der Armen. Viele Unruhen waren seiner Auffassung nach mehr als eine instinktive Antwort auf Hunger. Dahinter stand ein gemeinsames Urteil darüber, welches Verhalten auf dem Markt, in der Mühle, in der Backstube und bei der Verteilung des Getreides als gerecht galt und welches nicht. Er warnte auch davor, diese Handlungen einfach Aufruhr zu nennen. Das Wort sei zu klein für die Vorstellungen von einer richtigen Ordnung, die hinter ihnen standen.
Auf die Einhegungen bezogen, macht dieser Gedanke etwas oft Unterschätztes sichtbar. Allmenderechte waren mehr als ein wirtschaftlicher Zuschuss. Sie gehörten zugleich zu einer Ordnung, die als gerecht empfunden wurde. Menschen widersetzten sich den Einhegungen nicht nur, weil ihnen einige Schilling entgingen. Die Einhegung verkündete neu, was künftig wie selbstverständlich einem einzelnen Inhaber gehören sollte und welcher Rest künftig nicht mehr jener Nachbarschaftswelt zustand, die ihn bisher mit gutem Recht beansprucht hatte.
Innerhalb von dreihundert Jahren erließ dasselbe Parlament erst Gesetze gegen die Einhegung und später Gesetze zu ihrer Durchsetzung. Dazwischen geschah vieles. Eines steht zumindest fest: Als Fortschritt galt die Einhegung keineswegs von Anfang an.
4. Drei Sonntage im Sommer
Nach der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts setzte sich die Einhegung durch Parlamentsgesetz als vorherrschendes Verfahren durch. Zwischen 1604 und 1914 verabschiedete das Parlament mehr als fünftausendzweihundert Einhegungsgesetze. Sie betrafen etwas mehr als ein Fünftel Englands, rund 6,8 Millionen Acre. Eine andere Datenbank, die Gesetze und Einhegungsentscheidungen zusammenführt, zählt 5.383 Fälle. Die Zahlen weichen etwas voneinander ab. Das liegt an der Abgrenzung der Zählung, nicht an der Größenordnung des Geschehens.
Ein Fünftel: Diesen Anteil muss man sich vergegenwärtigen. Ein Fünftel eines Landes wurde im Laufe von dreihundert Jahren durch einzelne Gesetze von einem Rechtszustand in einen anderen umgeschrieben. Zu jedem Gesetz gehörten Verfasser, Versammlungen, Aushänge, Anhörungen, Entscheidungen und Akten. Das war kein Durcheinander. Das war ein planmäßig betriebener Umbau.
Im Rückblick stellt man sich leicht vor, das Parlament habe ein Gesetz erlassen und der Grundbesitzer gleich darauf das Land eingezäunt. Tatsächlich war das Verfahren erheblich umständlicher. Gerade seine Umständlichkeit machte es so wirksam darin, zuvor unscharfe Verhältnisse in dokumentierte, messbare und damit auch anfechtbare Gegenstände zu verwandeln.
Zuerst wurde vor Ort verhandelt. Dann beauftragte man einen Anwalt mit dem Gesetzentwurf. Es gab öffentliche Versammlungen. Der Entwurf wurde an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen im Sommer an der Kirchentür ausgehängt. Zugleich reichte man eine Zustimmungsliste ein, die sämtliche Grundeigentümer des Kirchspiels aufführte. Neben jedem Namen standen der Wert seines Grundbesitzes und seine Haltung zur Einhegung: Zustimmung, Widerspruch oder Neutralität.
Im achtzehnten Jahrhundert gab es keine einheitliche gesetzliche Zustimmungsschwelle. Üblicherweise ist von drei Vierteln oder vier Fünfteln die Rede, gerechnet nach dem Bodenwert. Erst nach 1836 wurde die Schwelle ausdrücklich auf zwei Drittel festgeschrieben.
Gerechnet nach dem Bodenwert. Bei diesen Worten sollten wir kurz bleiben.
Gezählt wurden keine Köpfe, sondern Grundstückswerte. Wer tausend Acre besaß und wer nur eine Hütte hatte, stand auf dieser Liste nicht mit einer Stimme gegen eine andere. Wer gar kein Land besaß, aber seit Generationen auf der Allmende Rinder weidete und Farn schnitt, kam nicht einmal im Nenner vor.
Hier machte es sich der Aufbau beim Rechnen besonders leicht. Er musste niemanden widerlegen und auch nicht ausdrücklich erklären, wessen Meinung nicht zählte. Es genügte, eine Maßeinheit festzulegen. Diese Einheit war ausgerechnet jene Sache, die neu geordnet werden sollte. Je mehr davon auf einen Namen eingetragen war, desto lauter sprach dieser Name bei der Entscheidung darüber mit, ob neu geordnet werden sollte.
Erst nachdem das Gesetz das Parlament passiert hatte, begann die eigentliche Übersetzungsarbeit.
Das Gesetz bestimmte Beauftragte, meist drei, und zusätzlich einen Landvermesser. Der Vermesser maß zunächst die Flächen aus und zeichnete Karten. Danach hielten die Beauftragten eine Reihe von Sitzungen ab, in denen sie die Ansprüche der Beteiligten anhörten. Ihre Forderung ließ sich in einem Satz zusammenfassen: Bitte weisen Sie nach, welche Rechte Sie besitzen.
Um diesen Satz drehte sich der gesamte Umbau.
Man konnte sagen: Meine Familie hat auf dieser Fläche schon immer Farn geschnitten, an diesem Hang schon immer Torf gestochen und im Herbst schon immer die Schweine in diesen Wald getrieben. All das war wahr. Niemand im Dorf hätte widersprochen. Ob sich dieses Schon-immer in einen belastbaren Rechtstitel übersetzen ließ, hing jedoch von anderen Dingen ab. Gab es Schriftstücke? Konnte man Nachbarn als Zeugen gewinnen? War das Recht an einen Besitzanteil in der offenen Feldflur gebunden oder nur an eine Hütte? War man freier Grundbesitzer, im Gerichtsregister eingetragener Besitzer oder lediglich jemand, der die Fläche gewohnheitsmäßig nutzte?
Dass es alle wussten, entschied darüber nicht.
Hier bediente sich der Aufbau eines Verfahrens, das in den vorigen zwölf Essays noch nicht aufgetreten war. Er sagte nicht: Du hast kein Recht. Er leugnete nichts, benannte nichts um, setzte keinen Wert herab und zog auch die Grenze nicht enger. Er sagte nur: Bitte legen Sie einen Nachweis vor.
Doch diese Rechte bestanden gerade auf eine Weise, die keinen Nachweis brauchte. Sie lebten von Erinnerung, von Nachbarschaft und von einer Jahr für Jahr wiederholten Praxis. Alle hatten sie vor Augen, und deshalb war nie jemand auf den Gedanken gekommen, sie aufzuschreiben. Schon die Aufforderung, einen Nachweis vorzulegen, hatte zu ihren Ungunsten entschieden.
In den vorigen zwölf Essays sind bereits sechs Arten aufgetreten, wie der Aufbau mit dem Rest umgeht: Von außen lockert ein größerer Aufbau den bisherigen; unter einem anderen Namen geht es weiter; es wird genau gemessen, aber nicht gefragt; etwas wird in einen Betrag umgeschrieben, der sich auf die Kosten verteilen lässt; die Grenze eines Fachs wird ein Stück nach innen gezogen; oder der Rest erhält eine Umlaufbahn um das Rechnungsbuch. Hier kommt die siebte Art hinzu. Sie sieht am wenigsten nach einem Eingriff aus: Man tut nichts und verlangt nur, der Rest möge selbst hervortreten und sich beweisen.
Am Ende erließen die Beauftragten einen rechtsverbindlichen Bescheid. Darin standen die neu zugewiesenen Landanteile, Wege, Entwässerungsanlagen, Zäune, getauschten Flächen, die Ablösung des Zehnten und der Kirchenbesitz. Auch dieser Bescheid wurde an der Kirchentür ausgehängt und öffentlich verlesen.
Das Verfahren war von Anfang bis Ende öffentlich.
5. Barton
An einem einzelnen Kirchspiel lässt sich genauer erkennen, was hier geschah.
Am Südufer des Humber liegt Barton. Vor der Einhegung bot der Ort noch ein recht typisches Bild: offene Feldflur, Wiesen, Marschland, eine gemeinschaftliche Weide namens Rinder- und Pferdeweide sowie höher gelegenes Gemeinland. Zu den Allmenderechten der Bewohner gehörten die Beweidung der großen Felder nach der Ernte, die Nutzung von Wiesen und Wald, das Schneiden von Farn und Stechginster als Brennmaterial, die Entnahme von Lehm, Steinen und Sand sowie das Stechen von Grassoden zum Heizen.
Die Einhegung in Barton begann 1797.
Der Zehnte wurde gleich mitgeregelt. Er hatte in dieser Ordnung ursprünglich ungefähr zehn Prozent des landwirtschaftlichen Ertrags ausgemacht. Wer zum Einzug berechtigt war, erhielt gewöhnlich eine größere Landzuteilung und verzichtete dafür auf seine künftigen Einnahmen. Ein Recht auf einen jährlichen Anteil am Ertrag wurde in ein Stück Land umgerechnet, das man ein für alle Mal zugewiesen bekam.
Diese Umrechnung war elegant und für beide Seiten nachvollziehbar. Einen Ertragsanteil musste man jedes Jahr einziehen. Seine Höhe schwankte mit der Ernte. Jemand musste nachsehen, und es gab Streit. Nach dem Tausch gegen Land stand alles fest. Nichts mehr einzuziehen, nichts mehr auszuhandeln: ein Eintrag in der Karte, und die Sache war erledigt. Solche Geschäfte liebt der Aufbau. Eine Beziehung, die fortlaufend aufrechterhalten werden muss, wird gegen einen Bestand eingetauscht, mit dem alles auf einmal abgegolten ist.
Nach Abschluss der Einhegung war die Allmende verschwunden. Die verstreuten Ackerstreifen waren zu großen, zusammenhängenden Besitzungen neu zugeschnitten worden. Gleichzeitig entstand ein neues Wegenetz.
Am auffälligsten war auf der neuen Karte die Konzentration. Drei bedeutende Rechtsinhaber kontrollierten zusammen dreiundsechzig Prozent des gesamten Kirchspiels.
Zugleich wiesen die Beauftragten zwölf bis fünfzehn Prozent der angemeldeten Allmendeansprüche zurück. Rechte auf das Schneiden von Stechginster und das Stechen von Grassoden erloschen dabei häufig, in der Regel ohne Entschädigung.
Zurückweisung und fehlende Entschädigung muss man auseinanderhalten. Zurückweisung bedeutete: Nach Auffassung der Beauftragten bestand dieses Recht juristisch nicht. Fehlende Entschädigung bedeutete: Was nicht bestand, musste auch nicht abgelöst werden. Zusammengenommen bewirkten beide Sätze, dass jene Tätigkeiten nach der Einhegung nicht mehr stattfanden, während nach dem rechtsverbindlichen Text niemandem etwas genommen worden war.
Allein die Verfahrens- und Durchführungskosten dafür, dieses Kirchspiel aus der alten in die neue Sprache zu übersetzen, beliefen sich auf rund dreizehntausend Pfund.
Die Summe zeigt, dass Übersetzen nicht kostenlos war. Vermessen kostete Geld, Kartenzeichnen kostete Geld, Anwälte und die Vergütung der Beauftragten kosteten Geld. Versammlungen, Aushänge, Verlesungen, Grenzsteine, Wege und Entwässerungsgräben: Alles musste bezahlt werden. Ein Kirchspiel in seine neue Gestalt zu bringen war so teuer, dass jemand das Geld vorstrecken musste. Wer dazu in der Lage war, gehörte gewöhnlich auch zu denen, die bei diesem Umbau am meisten erhielten.
Das erklärt zugleich, weshalb ein einzelnes Dorf eine Einhegung kaum aufhalten konnte. Dazu hätte jemand einen Anwalt, die Suche nach Zeugen und eine Reise nach London bezahlen müssen. Gerade daran fehlte es aber jenen am stärksten, die für ihren Lebensunterhalt am meisten auf die Allmende angewiesen waren. Wenn der Aufbau in einen Ort kam, brachte er nicht nur neue Regeln mit. Er brachte auch eine Rangfolge mit, geordnet danach, wer zahlen konnte.
Anderswo war es ähnlich. Eine Fallstudie zu einem Kirchspiel in Lancashire zeigt, dass die Eigentumsansprüche zweier Grundherrenfamilien anerkannt wurden, während die weiter gefassten Nutzungsrechte der Einwohner weit weniger gesichert waren. Von knapp achthundert Acre gingen fast sechshundert an diese beiden Familien.
Ein Historiker, der die Nutzer der Allmende untersucht, bringt es scharf auf den Punkt: Bei der Einhegung waren nur Rechte im engen juristischen Sinn einigermaßen sicher. Rechte aus dem bloßen Einwohnerstatus und aus Gewohnheit waren erheblich verletzlicher.
1911 fasste jemand die Folgen für viele Orte in einem harten Satz zusammen: So verloren die Armen ihre Brennstoffquelle, ohne irgendeine Entschädigung zu erhalten.
Eines muss dabei deutlich bleiben. Für ein solches Ergebnis war offenkundige Korruption keineswegs erforderlich. Das Verfahren konnte durchgehend öffentlich und juristisch sorgfältig sein, während die Verteilung zugleich höchst ungleich ausfiel. Neuere Forschung verdichtet dies zu einem Satz: Einhegung konnte vollkommen rechtmäßig sein und dennoch ungerecht.
In dieser Reihe begegnet uns dieser Gedanke nun zum dritten Mal. Im achten Essay blieb die Rechtsform von Anfang bis Ende intakt, während Menschen vollständig auf die Ebene der Preise gepresst wurden. Im elften nahmen Arbeiter ihren ganzen Lohn mit nach Hause. Kein Vertrag wurde gebrochen, kein Gesetz verletzt; auf dem Papier ging die Rechnung auf. Hier geschieht es zum dritten Mal. Diesmal hat jemand daraus ein zitierbares Urteil gemacht.
Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit sind förmlich voneinander getrennt. Nach dieser Trennung wird etwas sichtbar: Je vollständiger das Verfahren geregelt ist, desto entscheidender wird, wer die Beweislast trägt. Doch über die Verteilung dieser Last wird im Streit um das Verfahren gar nicht verhandelt. Sie ist seine Voraussetzung.
6. Eigentum bedeutet ausschließliche Nutzung
1788 gelangte ein Streit um die Ährenlese vor ein Gericht des Common Law. Später wurde er als der große Ährenleseprozess bekannt.
Lord Loughborough schrieb in seiner Urteilsbegründung, das behauptete Recht auf Ährenlese sei mit dem Wesen des Eigentums unvereinbar. Eigentum bedeute ausschließliche Nutzung. Im selben Absatz hielt er fest, der Landwirt sei der alleinige Bewirtschafter des Bodens; für die Ährenleser gebe es weder gemeinsame Arbeit noch ein gemeinschaftliches Interesse, auf das sie sich stützen könnten.
Das Gewicht dieses Urteils liegt in dem Schritt, den es vollzieht, nicht in seinem Ergebnis.
Wovon hatte die Ährenlese bis dahin gelebt? Von Gewohnheit, von der Tradition des Almosens, von örtlicher Duldung und von einer moralischen Erwartung, die alle stillschweigend teilten. Sie nahm jenen Rest auf, der auf dem Feld liegen blieb. Niemand hatte ihn förmlich weggegeben, niemand förmlich zurückgefordert. Jahr um Jahr wurde er einfach aufgesammelt.
Etwas kann auf diese Weise lange bestehen, solange niemand fragt, wem es gehört. Sobald die Frage gestellt ist, muss eine Antwort her. Sobald die Antwort da ist, muss sie jemand durchsetzen. Zuvor war das Nichtfragen eine Regelung, mit der alle noch leben konnten. Im fünften Essay ging es schon einmal um den Zusammenhang zwischen einer geschlossenen Rechnung und dem Verzicht auf Fragen. Damals fragte das Kontor selbst nicht. Diesmal wurde ein Gericht gebeten zu fragen. Und ein Gericht, das angerufen wird, muss antworten.
Das Urteil holte jenen Rest in das ausschließliche Eigentum zurück. Es sagte nicht, die Armen sollten nicht leben. Es sagte: Was nach der Ernte auf diesem Feld zurückbleibt, gehört demselben Menschen wie das, was auf diesem Feld gewachsen ist.
Ausschließlichkeit ist die Voraussetzung des Eigentums. Damit etwas Eigentum werden kann, muss ein einzelner Mensch es zunächst unter Ausschluss anderer nutzen können. Jeder fremde Zugriff wird damit zur Rechtsverletzung.
Die Rechte auf der Allmende waren genau anders beschaffen. Auf derselben Fläche und zur selben Jahreszeit weidete jemand Rinder, schnitt jemand Farn, trieb jemand Schweine in den Wald und entnahm jemand Erde am Grabenrand. Mehrere Menschen nahmen jeweils das, was sie brauchten, ohne einander zu behindern. Dieses Nebeneinander war keine Form von Eigentum. Nach der Logik jenes Urteils war es dessen Gegenteil.
So wurde eine Frage sauber durch eine andere ersetzt. Zuvor hatte sie gelautet: Wem steht zu, was nach der Ernte auf diesem Feld liegt? Die Antwort bestand aus einem vielschichtigen Brauch. Der Besitzer nahm, was sich verkaufen ließ; die Armen sammelten auf, was liegen geblieben war. Die Zeit regelte das Nacheinander, der gesellschaftliche Status die Nähe und den Vorrang. Nun lautete die Frage: Wessen Eigentum ist dieses Feld? Als Antwort genügte ein einziger Name. Die erste Antwort brauchte das Gedächtnis eines ganzen Dorfes. Für die zweite reichte ein Blatt Papier.
Die Folgen waren nicht abstrakt. Cobbett ritt durch eines jener reinen Getreideanbaugebiete, die er verabscheute, und hielt das Bild unverblümt fest: keine Hecken, keine Gräben, keine Allmende. Der arme Landarbeiter hatte kein einziges Stück Brennholz und keinen Ort mehr, an dem ein Schwein oder eine Kuh weiden konnte.
Auch in den Daten wird dasselbe sichtbar. Eine Untersuchung zu Northamptonshire stellte nach den Einhegungen einen Rückgang der kleinen Grundeigentümer um einundzwanzig Prozent fest. Neuere Forschung auf Grundlage landesweiter Daten findet einen deutlichen Zusammenhang zwischen parlamentarischer Einhegung und dem sinkenden Anteil der Hüttenbesitzer.
Hier verschwanden nicht ein paar Vergünstigungen. Eine ganze Art, den Lebensunterhalt zu bestreiten, ging verloren: jene Stellung zwischen kleinem Eigenbesitz, Selbstversorgung, häuslichem Nebenerwerb und auswärtiger Gelegenheitsarbeit. Wer so lebte, konnte eine Kuh haben, ein paar Hühner, einen Gemüsegarten, Brennholz für den Winter und ein wenig Lohn aus den arbeitsreichen Wochen auf fremden Feldern. Nichts davon reichte allein zum Leben. Zusammen reichte es.
Kennzeichnend für diese Stellung war, dass sie sich aus lauter unvollständigen Dingen zusammensetzte. Keines konnte einen Menschen für sich erhalten. Gerade damit tut sich der Aufbau am schwersten. Es gibt keinen Hauptposten, keine einzelne Bezeichnung. Auseinandergenommen ist jedes Stück so klein, dass es kaum der Erwähnung wert scheint. Zusammengenommen ist es der gesamte Lebensunterhalt eines Menschen. Die Einhegung richtete sich nicht eigens gegen diese Stellung. Sie wies lediglich die Teile, aus denen sie sich zusammensetzte, Stück für Stück anderen zu.
Dies ist eine selten erkannte Art, den Rest zu beseitigen. Niemand hatte sich gegen eine solche Existenzform ausgesprochen. Kein Gesetz verfügte, dass es solche Haushalte künftig nicht mehr geben dürfe. Der Aufbau zerlegte sie in ihre Bestandteile. Jeder einzelne Teil wurde für sich ganz vernünftig behandelt: Dieser Hang hat einen Eigentümer, dieser Wald hat einen Eigentümer, und das abgeerntete Feld hat ebenfalls einen Eigentümer. Alle vernünftigen Entscheidungen zusammen ließen von jener Stellung nichts mehr übrig.
Nachdem diese Stellung verschwunden war, blieb dem Menschen nur noch eines, das er hergeben konnte.
Hier waren die Voraussetzungen für das geschaffen worden, wovon der elfte Essay handelte.
7. Drei Prozent
Die Argumente derjenigen, die in den Einhegungen eine Verbesserung sehen, müssen hier unverkürzt stehen. Sie verdienen mehr als eine beiläufige Erwähnung.
In der eigenen historischen Darstellung des britischen Parlaments heißt es bis heute, es bestehe kaum Zweifel daran, dass die Einhegungen seit dem späten achtzehnten Jahrhundert die landwirtschaftliche Produktivität erheblich erhöht hätten. 1986 verglich eine Untersuchung offene Feldfluren und eingehegte Flächen systematisch anhand von Getreideerträgen je Flächeneinheit und Gesamternten aus den Jahren 1795 bis 1801. Sie stellte ausdrücklich die Frage, ob Einhegungen eine Belastung oder einen Produktivitätsfortschritt bedeuteten. Bereits 1808 hatte Arthur Young in einer landesweiten Übersicht zu den Einhegungen erklärt, es sei unbestreitbar, dass Bauern auf eingehegtem Land höhere Gewinne erzielten.
Die jüngste Welle empirischer Forschung hat Daten aus fünfzehntausend Kirchspielen ausgewertet. Ihren Schätzungen zufolge ging die parlamentarische Einhegung tatsächlich mit höheren Flächenerträgen einher. In Zahlen: 1830 lagen die Erträge je Flächeneinheit in eingehegten Kirchspielen etwa drei Prozent höher.
Drei Prozent.
Die Zahl bleibt hier ohne Kommentar stehen.
Nur zu ihrer Abgrenzung ist etwas hinzuzufügen. Die Angabe von drei Prozent bezeichnet den Unterschied im Ertrag je Flächeneinheit. Sie bezeichnet weder den Unterschied in der Gesamternte noch den im Nationaleinkommen und erst recht nicht den im Leben eines einzelnen Haushalts. Es ist eine genaue Zahl, die eine genau gestellte Frage genau beantwortet. Ob diese Frage auch jene war, um die damals gestritten wurde, ist eine andere Sache.
Ebenso gewichtig sind die Argumente derjenigen, die diese Sicht korrigieren. Sie kommen aus mehreren Richtungen.
Eine Forschungsrichtung vertritt seit Langem, dass man die vielen über die offene Feldflur verstreuten Ackerstreifen nicht vorschnell als Zeichen von Dummheit oder Rückständigkeit ansehen dürfe. Ihre Verteilung wirkte wie eine Versicherung: Die Flächen lagen auf verschiedenen Böden, an unterschiedlich ausgerichteten Hängen und unter unterschiedlichen Entwässerungsbedingungen. Traf Hagel das eine Stück, blieb das andere. Nach dieser Lesart waren die Bauern nicht unfähig, klug zu wirtschaften. Sie waren vorsichtig. Spätere Forschung hat diesen konkreten Mechanismus zum Teil bezweifelt, aber ebenfalls eingeräumt, dass der lange Bestand der offenen Feldflur eng mit dem Umgang mit Risiken zusammenhing.
Eine andere Richtung geht weiter und urteilt kühler. Die gemeinschaftlichen Feldfluren hätten so lange bestanden, weil Einhegungen vor 1750 im Allgemeinen schlicht nicht rentabel gewesen seien, nicht weil die Menschen unvernünftig gewirtschaftet hätten. Die gewaltigen Gewinne, von denen später erzählt wurde, seien überwiegend der Vorstellungskraft jener landwirtschaftlichen Reformer des achtzehnten Jahrhunderts entsprungen.
Wieder eine andere Richtung überprüft die Fortschrittserzählung selbst. Ihr zufolge hatten die kleinen selbstwirtschaftenden Bauern innerhalb des offenen Flursystems bereits einen beträchtlichen Teil des Produktivitätszuwachses erbracht. Einhegungen und Großbetriebe des achtzehnten Jahrhunderts hätten zum landwirtschaftlichen Wachstum während der industriellen Revolution vergleichsweise wenig beigetragen. Vor allem hätten sie die Grundbesitzer reicher gemacht, ohne Verbrauchern, Arbeitern oder Bauern zu nützen. Kommentatoren dieser Forschung sagen offen, dass sie eine lange als gesichert behandelte Überzeugung angreift. In dieser Sicht wäre die Einhegung nicht mehr der Hauptmotor einer Produktivitätsrevolution. Sie wäre eher eine Maschine, die die Umverteilung von Einkommen beschleunigt.
Eine dritte Seite bilden Sozial- und Arbeitsgeschichte. Sie fragen nach der Bedeutung der Allmenderechte für die Wirtschaft eines Haushalts: Wer verlor was, und wovon lebte er danach? Es geht ihnen nicht um den Flächenertrag. Besonders zu beachten ist dabei, dass selbst Forscher, die Produktivitätsgewinne anerkennen, zugleich anerkennen, dass Landarbeiter vor der Einhegung tatsächlich Rinder auf der Allmende weiden und dort Brennstoff sammeln konnten. Wer die Gewinne gelten lässt, hat damit keineswegs schon gezeigt, dass niemandem etwas entzogen wurde.
Die jüngste Untersuchung fasst beide Seiten in einem Ergebnis zusammen: Die Flächenerträge stiegen, und die Ungleichheit des Landbesitzes stieg ebenfalls. Große Grundbesitzer konnten sich über diejenigen hinwegsetzen, die ihnen zuvor im Weg gestanden hatten. Die Armen konnten den Nutzen der Effizienzverbesserungen nicht in vollem Umfang genießen.
Damit ist der Streit nicht beendet. Er hat eine Form bekommen, in der sich mehr davon beziffern lässt.
Das ist das Zweite, was der Aufbau hier tut, und es fällt weniger auf als das Erste. Zunächst übersetzt er Land, Rechte und Gewohnheiten in teilbare, bewertbare Eigentumsrechte. Zweihundert Jahre später übersetzt er auch den Streit über diese Übersetzung: in Prozentsätze der Flächenerträge und Koeffizienten der Ungleichheit.
Der eigentliche Streit hat mindestens drei Ebenen. Erstens: Wie unwirtschaftlich waren offene Feldflur und Allmende vor den Einhegungen überhaupt? Zweitens: Falls es Gewinne gab, waren sie groß genug, um die herkömmliche Erzählung von einer Agrarrevolution zu tragen? Drittens: Falls es Gewinne gab, wer erhielt sie und wer trug die Kosten?
Über die ersten beiden Ebenen lässt sich anhand derselben Tabelle streiten. Sie haben gemeinsame Einheiten. Die dritte hat sie nicht.
Am schnellsten kam die Forschung deshalb stets auf den ersten beiden Ebenen voran.
Das liegt nicht an einer Vorliebe der Forscher. Die dritte Ebene fragt, wer etwas bekommt und wer dafür aufkommt. Um sie zu beantworten, bräuchte man einen Maßstab, der zwei völlig verschiedene Dinge vergleichbar macht. Auf der einen Seite stehen Flächenerträge, Pachtwerte und Produktionsmengen, die sich von Jahr zu Jahr vergleichen lassen. Auf der anderen steht die Frage, ob ein Haushalt im Winter Holz zum Heizen hat und ob eine Frau nach der Ernte noch Ähren sammeln kann. Die erste Seite hat Einheiten, die zweite nicht. Was keine Einheit hat, passt nicht in dieselbe Tabelle. Was nicht in dieselbe Tabelle passt, lässt sich in diesem Streit nicht zu einer Entscheidung bringen. So bleibt es am Rand der Auseinandersetzung. Der Aufbau hat erst das Land in ein Rechnungsbuch verwandelt und später auch den Streit über dieses Buch. In beiden Büchern fehlt dem Rest die Spalte.
8. Eine Rechnung, die auf einen Blick verständlich ist
1968 veröffentlichte Hardin in einer wissenschaftlichen Zeitschrift einen kurzen Aufsatz. Ein Gedankenexperiment fasste darin zusammen, worauf er hinauswollte.
Man stelle sich eine Weide vor, die allen offensteht. Jeder vernünftig rechnende Viehhalter, der seiner Herde eine weitere Kuh hinzufügt, erhält fast den gesamten Nutzen selbst, ungefähr plus eins. Den Schaden der Überweidung dagegen teilen alle. Auf ihn entfällt nur ein kleiner Bruchteil. Für jeden Einzelnen lohnt sich also die nächste Kuh. Am Ende bricht die Weide zusammen. Hardins Schluss lautet: Freiheit auf der Allmende führt alle in den Ruin.
Die Stärke dieses Arguments liegt in seiner äußersten Klarheit. Es stellt den persönlichen Gewinn und den gemeinsamen Verlust in einen einzigen Rahmen. Fast ist es eine Rechnung, die jeder auf einen Blick versteht.
Doch die Weide, die das Modell voraussetzt, ist frei zugänglich. Es gibt keine Grenzen, kein Recht, jemanden auszuschließen, keine örtlichen Vorschriften, keine dauerhaft wirksamen Sanktionen der Gemeinschaft, keine Grundherrschaftsgerichte und kein Recht der Nutzer, sich selbst Regeln zu geben.
Ostrom und ihre Forschungsrichtung haben immer wieder auf diese Verwechslung hingewiesen: Die meisten Allmenderessourcen sind keine frei zugänglichen Ressourcen ohne geklärte Eigentumsrechte.
Der Vergleich mit den englischen Befunden macht es deutlich. Dort war begrenzt, wer nutzen durfte und was genutzt werden durfte. Es gab Überwachung, Geldbußen, jahreszeitliche Regeln und Quoten.
Und es gab die Regel vom eigenen Hof.
Diese Regel wird auf Hardins Weide niemals vorkommen. Sie ist keine Regel zur Beschränkung zusätzlicher Kühe. Sie bindet den Umfang der Allmendenutzung an die Möglichkeiten jedes einzelnen Haushalts zurück. Und sie beruht darauf, dass alle einander sehen können. Auf Hardins Rechnung steht nur die Zahl der Kühe. Für die Augen der Nachbarn gibt es keine Spalte.
Daran wird das Wesen des Aufbaus besonders deutlich. Soll jeder eine Rechnung auf einen Blick verstehen, muss sie wenige, sauber geordnete Spalten haben. In jede muss eine Zahl passen. Gerade das, was eine wirkliche Allmende über Jahrhunderte erhalten hat, passt jedoch in keine einzige davon. So beschreibt die klarste Rechnung häufig einen Ort, den es gar nicht gibt.
Trotzdem wirkt sie. Ihre Wirkung verdankt sie ihrer Klarheit, nicht ihrer Genauigkeit. Hier liegt oft die eigentliche Macht des Aufbaus. Ein Modell, das sich mühelos weitererzählen lässt, verbreitet sich sehr viel weiter als eine genaue, aber schwer erklärbare Beschreibung. Und es wird leichter zur Grundlage von Entscheidungen.
Ostrom behauptete deshalb noch lange nicht, Allmenden seien von Natur aus gut. Sie erklärte, sie habe die Suche nach einer einzigen festen Erfolgsregel aufgegeben. Stattdessen habe sie die gemeinsamen Gestaltungsprinzipien jener Institutionen untersucht, die sich auf Dauer hielten: klar abgegrenzte Nutzerkreise und Ressourcen; Regeln für Entnahme und Bereitstellung, die zu den örtlichen Verhältnissen passen; Beteiligung der Betroffenen an Regeländerungen; Überwachung durch die Nutzer selbst; abgestufte Sanktionen, von milden zu strengeren; kostengünstige Wege der Konfliktlösung; ein Mindestmaß an staatlicher Anerkennung für das Recht, vor Ort eigene Regeln aufzustellen; und eine ineinandergreifende Ordnung mehrerer Verwaltungsebenen.
Sie berichtete auch von einem Versuchsergebnis, das einen eigenen Blick verdient. Unter den Ausgangsbedingungen übernutzten Versuchspersonen eine gemeinsame Ressource noch stärker, als es die Theorie nichtkooperativer Spiele vorhersagte. Sobald sie jedoch von Angesicht zu Angesicht miteinander reden durften, stieg ihr gemeinsamer Ertrag deutlich.
Von Angesicht zu Angesicht miteinander reden: Das ist kein Variablenname. Das ist die persönliche Begegnung selbst. Ihre Wirkung lässt sich im Labor messen. In die Rechnung von 1968 gelangt sie trotzdem nicht. Dort stehen nur Kühe.
Später wurde auch dieser Streit noch einmal auseinandergelegt. Manche Forscher weisen darauf hin, dass Hardin eigentlich eher freien Zugang im Sinn hatte als historische Allmenden. Andere wenden sich gegen Ostroms Widerlegung und wollen sie als Sonderfall verstanden wissen. Für kleine, örtlich begrenzte Allmenden mit wenigen äußeren Erschütterungen lieferten ihre Fallstudien sehr starke Belege. Bei riesigen Ressourcensystemen hingegen, die sich über mehrere räumliche Ebenen erstrecken, sich rasch verändern und starkem staatlichem und internationalem Druck ausgesetzt sind, seien die von Hardin beschriebenen Schwierigkeiten keineswegs verschwunden.
Beide Seiten sprechen nicht über dieselbe Sache. Hier soll deshalb kein Urteil gefällt werden.
Eines muss allerdings unmissverständlich bleiben, damit die vorigen sieben Abschnitte nicht falsch gelesen werden: Die Allmende war kein Paradies. Oft wurde sie gut verwaltet. Diese Verwaltung beruhte jedoch häufig darauf, Außenstehende auszuschließen. Die Rechte waren ungleich verteilt. Freie Grundbesitzer, im Gerichtsregister eingetragene Besitzer, Hüttenbesitzer und bloße gewohnheitsmäßige Nutzer standen weit auseinander. Wer daraus eine ländliche Idylle macht, macht es sich ebenso leicht wie jemand, der darin nur eine Wildnis sieht, die auf ihre Ordnung wartet.
Was sich wirklich durch die dreihundert Jahre zieht, lässt sich in einem Satz sagen: Sobald der Umbau beginnt, setzen sich stärker rechtlich gefasste Rechte gegen solche durch, die vor allem davon leben, dass Menschen einander kennen. Die unterlegene Seite ist der Rest dieser dreihundert Jahre.
Nach der Einhegung war die Rechnung eines Kirchspiels sehr übersichtlich. Jede Fläche hatte ein Maß, eine Grenze, einen Eigentümer und einen Schätzwert. Die Wege hatten einen festgelegten Verlauf, für die Entwässerung gab es Zuständigkeiten, der Zehnte war in Land umgerechnet. Jemand, der nie zuvor dort gewesen war, konnte die Karte aufschlagen und nach einer halben Stunde alles verstehen.
Nicht auf der Karte stand, wo das Vieh welcher Familie im Winter lag und aufstand. Nicht, welches Kind im Sommer an welchem Hang die Tiere hütete. Nicht, wer nach der Ernte hinter dem Wagen herging. Und nicht, seit welchem Jahr diese Dinge schon auf diese Weise getan wurden.
Man hatte sie nicht für ungültig erklärt. Man hatte sie aufgefordert, einen Nachweis vorzulegen. Dabei hatten sie gerade davon gelebt, keinen Nachweis zu brauchen.
Am saubersten ist ein Rechnungsbuch nicht dann, wenn es alles aufgenommen hat. Am saubersten ist es, wenn es das, was nicht hineinpasst, in Dinge verwandelt hat, deren frühere Existenz niemand mehr beweisen kann. Geschehen sind diese Dinge dennoch. Viele Menschen erinnern sich nach wie vor an sie. Nur gilt Erinnerung nicht als Nachweis.
Die Rechnung geht noch immer nicht auf. Und das Buch wird weitergeführt.
Eigenständige deutsche Neufassung auf Grundlage der Argumentation und Quellen des chinesischen Originals, für deutschsprachige Leser neu komponiert. 中文・English