Welche Körper vermessen werden dürfen
Die 800 Meter der Frauen von 1928 bewiesen nicht, dass Frauen diese Strecke „nicht laufen konnten“. Sie zeigen vielmehr, wie eine Institution das Zuschauen, die Zulassung und die Rekorde auf verschiedene Räume verteilt.
In diesem Essay
1 Alle neun kamen ins Ziel
Amsterdam 1928. Das olympische Finale über 800 Meter der Frauen.
Neun Läuferinnen gingen an den Start, alle neun wurden als Finisherinnen geführt. Die ersten sechs blieben unter dem Weltrekord, der vor dem Rennen gegolten hatte. Radke gewann in 2:16,8 Minuten, Kinue Hitomi wurde in 2:17,6 Zweite, Gentzel in 2:17,8 Dritte. Dahinter folgten Thompson, Rosenfeld, MacDonald, Dollinger und Kilosówna.
Die Neunte hieß Wever. In den gängigen Zusammenstellungen steht für sie keine genaue Zeit.
Man muss dieser Lücke nicht allzu viel Gewicht geben. Wenn in einer frühen Ergebnisliste beim letzten Platz eine Zahl fehlt, kann das viele Gründe haben: ein Versehen beim Aufzeichnen, ein Ausfall beim Abschreiben, vielleicht wurde die Zeit damals gar nicht mehr genommen. Bemerkenswert ist lediglich die Stelle, an der die Lücke auftaucht. In einem Rennen, in dem sechs Läuferinnen den Weltrekord unterboten, fehlt die Zahl ausgerechnet bei der letzten. Die Aufmerksamkeit, die der Aufbau einem Wettkampf widmet, nimmt mit jedem Rang ab. Im untersten Kästchen der Liste lässt er am leichtesten los.
Dieses Rennen war in jeder Hinsicht ein Erfolg. Eine Disziplin stand zum ersten Mal auf dem olympischen Programm, neun Frauen liefen sie zu Ende, sechs unterboten den bisherigen Weltrekord. Wenn dieser Aufbau dazu da war, Leistungen zu messen, dann war das, was in diesem Rennen geschah, das beste Ergebnis, das er sich wünschen konnte.
Daran lässt sich noch etwas anschließen. Dass gleich sechs Menschen den bisherigen Weltrekord übertreffen, kommt in einer neu eingeführten Disziplin häufig vor: Die älteren Rekorde stammen aus Wettbewerben mit einem viel engeren Teilnehmerkreis. Die Ergebnisliste hielt also zwei Dinge zugleich fest. Diese neun Frauen waren sehr schnell gelaufen. Und die Bücher dieser Disziplin waren bis dahin noch recht dünn gewesen. Das eine war ein sportlicher Befund, das andere ein institutioneller. Gerade der institutionelle Befund zeigte aber, dass die Disziplin nun begann, eine eigene Geschichte anzusammeln. Eigentlich genau das Zeichen, das der Aufbau sich wünschen musste.
Die erhaltenen Filmaufnahmen kann man noch heute ansehen. Sie zeigen, wie einige Läuferinnen nach dem Zieleinlauf kurz zu Boden sanken und sitzen blieben, sich ins Gras legten oder sichtbar nach Luft rangen. Nach 800 Metern ist das nichts Ungewöhnliches.
Die Ärztin, die die Läuferinnen nach dem Rennen untersuchte, hieß Bergmann. Wenige Minuten später kontrollierte sie Puls, Blutdruck und Allgemeinzustand der Athletinnen. Ihr Befund: alles normal.
Die Beweislage war damit von Anfang an klar. Es gab eine offizielle Ergebnisliste, es gab Filmaufnahmen, es gab die Aussage der Ärztin, die die Frauen vor Ort untersucht hatte. Alle drei bestätigten einander und liefen auf denselben Schluss hinaus: Neun Frauen waren sehr schnelle 800 Meter gelaufen. Danach waren sie müde.
Die drei Belege waren von ganz unterschiedlicher Art. Gerade deshalb wog ihre Übereinstimmung umso schwerer. Die Ergebnisliste war institutionell: das Erzeugnis eines Verfahrens, ohne Urteil. Die Filmaufnahme war mechanisch: Sie wusste nicht, was sie filmte. Die Aussage war fachlich: vor Ort abgegeben von jemandem, der zu einem Urteil befähigt war. Drei voneinander unabhängige Quellen verwiesen auf denselben Sachverhalt. Damit war das Geschehen, was die Belege betrifft, bereits ausgesprochen gut abgesichert.
Was als Nächstes geschah, hatte mit keinem dieser drei Belege etwas zu tun.
2 Die Zeitungen meldeten fünf. Oder sechs
Um den 3. August 1928 veröffentlichten mehrere große Zeitungen ihre Berichte über das Rennen.
Die Times schilderte die Szene nach dem Ziel als ein Feld hingestreckter, offenkundig leidender Körper und folgerte daraus, dass die 800 Meter für Frauen gefährlich seien.
Williams schrieb in der New York Times, die Disziplin stelle zu hohe Anforderungen an die körperlichen Kräfte von Frauen. Weiter berichtete er, sechs der neun Läuferinnen seien nach dem Zieleinlauf zu Boden gefallen, mehrere habe man gestützt vom Platz führen müssen.
Bei Shirer in der Chicago Tribune stand es schon in der Überschrift: Fünf Stars der Frauenleichtathletik bei olympischem Rennen zusammengebrochen.
Im kanadischen Toronto Star schrieb Marsh am 3. August auf der Titelseite über Thompson und Rosenfeld. Ihre Erschöpfung wurde so groß herausgestellt, dass sie zum Verkaufsargument der Nachricht wurde.
Legen wir diese Texte nun neben die drei Belege aus dem vorigen Abschnitt.
In der offiziellen Ergebnisliste: neun im Ziel. In der New York Times: sechs zu Boden gefallen. In der Chicago Tribune: fünf zusammengebrochen.
Das ist kein Unterschied in der Auslegung. Wie viele Menschen zu Boden fallen, lässt sich zählen, ebenso wie die Zahl derer, die ein Rennen beenden. Hier stehen unterschiedliche Zahlen nebeneinander. Zahlen über denselben Nachmittag, an derselben Ziellinie.
Man darf an dieser Stelle nicht zu weit gehen. Zwischen einem kurzen Niedersinken und einem Zusammenbruch liegt tatsächlich ein Spielraum der Beschreibung. Dieselbe Bewegung kann als Ausruhen oder als Versagen der Kräfte geschildert werden. Die Zahlen müssen deshalb nicht erfunden sein. Vielleicht wurde das Gesehene nach einem bestimmten Maßstab eingeordnet, der erheblich weniger streng war als der einer Ergebnisliste. Entscheidend ist nicht, ob jemand gelogen hat. Entscheidend ist, dass beim Zusammenstoß von Beschreibung und Zählung die Beschreibung den Ausschlag gab.
Noch etwas muss festgehalten werden. Es ist der wichtigste Punkt dieses Abschnitts.
Bei keinem dieser vier Journalisten lässt sich bestätigen, dass er damals an der Ziellinie stand. Die heutige Forschung kann ihre Namen und Zeitungen feststellen und datieren, wann die Texte erschienen. Ob die Autoren selbst gesehen hatten, was sie schrieben, oder sich auf Berichte aus dem Stadion stützten, lässt sich mit dem vorhandenen Material nicht entscheiden. Vier Artikel, vier Standorte. Alle vier ungeklärt.
Von den damaligen Originalberichten großer deutsch- und französischsprachiger Zeitungen ließen sich bei dieser Recherche keine Faksimiles beschaffen, die unmittelbar zitierbar wären. Nach dem Konsens der heutigen Forschung war diese Katastrophenerzählung kein britisch-amerikanischer Einzelfall, sondern verbreitete sich über Ländergrenzen hinweg. Um das unmittelbar zu belegen, müsste man jedoch auf die Mikrofilme und Faksimiles in den jeweiligen Nationalbibliotheken zurückgehen. In welchem Umfang und mit welchen Formulierungen die Geschichte weitererzählt wurde, lässt sich heute also nicht bis in diese Einzelheiten sagen.
Diese Lücke hat eine praktische Folge, die man benennen sollte. Solange nur die vier englischsprachigen Artikel vorliegen, lässt sich schwer beurteilen, ob damals lediglich einige Zeitungen beim selben Thema zu ähnlichen Darstellungen gekommen waren oder ob sich darin ein sprachübergreifend geteiltes Deutungsmuster zeigte. Das Erste sähe eher nach einem Zufall des Zeitungsgeschäfts aus, das Zweite nach dem gemeinsamen Vorurteil einer Epoche. Die heutige Forschung neigt zur zweiten Erklärung. Die unmittelbaren Textbelege, auf die diese Neigung sich stützt, sind in dieser Recherche jedoch nicht verfügbar. Die folgende Analyse kann daher nur von den vier sichtbaren Artikeln ausgehen. Über das Unsichtbare kann sie kein Urteil fällen.
Der Satz aus der vorigen Folge bewahrheitet sich hier ganz unmittelbar: Was ein Aufbau sehen kann, hängt davon ab, in welcher Form die Dinge auf dem Papier zurückbleiben.
Nur liegt das Problem diesmal darin, dass dasselbe Geschehen in zwei Formen auf dem Papier zurückblieb und beide Formen unterschiedliche Zahlen lieferten.
Die eine war die Ergebnisliste. Hervorgebracht wurde sie von Zeitnehmern, Kampfrichtern und dem Aufzeichnungsverfahren der Veranstaltung. Ihr einziger Zweck war, genau festzuhalten, was geschehen war. Die andere war der Zeitungsbericht. Hervorgebracht wurde er von Seiten, die sich verkaufen mussten. Sein Zweck war, beim Leser den Eindruck zu erwecken, die Lektüre lohne sich.
Wirksam wurde die zweite.
Diesen Punkt muss man zu Ende aussprechen. Sonst liest er sich leicht wie eine Beschwerde über den Journalismus. Das ist er nicht. In der zweiten Folge war davon die Rede, dass das erste Kontobuch des modernen Rekordwesens eine kommerzielle Zeitung gewesen war. Wilkinson hatte sie gewählt, weil es damals kein anderes Archiv gab, das umfangreich genug war und lange genug ohne Unterbrechung bestanden hatte. Der Aufbau verdankte also einst einer Zeitung seine Existenz. Dasselbe Medium gab ihm an einer Stelle einen Körper und setzte an einer anderen seine Messung außer Kraft. Das sind nicht zwei verschiedene Geschichten. Es sind zwei Seiten derselben Sache: Was eine Nachricht vor aller Augen bringen kann, kann auch eine falsche Zahl vor aller Augen bringen. Und zwar ebenso schnell.
3 Die Abstimmung ist nicht überliefert
Nach Amsterdam beschloss der internationale Leichtathletikverband IAAF, die 800 Meter der Frauen aus dem Programm von 1932 zu streichen.
Eine greifbare Aussage aus erster Hand über die damaligen Gründe stammt von Bergmann. Ihrer Zusammenfassung zufolge hatte der Anblick der hingestreckten Mädchen die Delegierten so aufgewühlt, dass sie aus humanitären Gründen für die Streichung stimmten. Zugleich berichtete sie, die deutschen Vertreter hätten versucht, die Disziplin zu erhalten.
Bei diesem Versuch der deutschen Vertreter lohnt es sich, kurz zu verweilen. Die Siegerin dieser Spiele und der neue Weltrekord kamen aus Deutschland. Die einzige Seite, die in dieser Abstimmung einen Grund hatte, für die Disziplin einzutreten, war somit ausgerechnet diejenige, die am meisten von ihr gewonnen hatte. Darin liegt weder Lob noch Tadel für irgendjemanden. Es zeigt nur, dass die Verteilung der Positionen bei einer Abstimmung häufig den Gewinnen und Verlusten folgt. Damals hatte erst ein Land aus dieser Disziplin etwas gewonnen.
Die Folge ist strukturell. Eine eben erst eingeführte Disziplin muss weniger Fürsprecher haben als eine seit Langem etablierte, weil sie noch keine Zeit hatte, in mehreren Ländern feste Interessen an ihrem Fortbestand entstehen zu lassen. Deshalb gehören neue Disziplinen bei jeder Verkleinerung des Programms zu den ersten Streichkandidaten. Das hat mit ihrer eigenen Qualität nichts zu tun. Wenn der Aufbau Disziplinen streicht, stimmt er in Wirklichkeit nach der Verteilung nationaler Interessen ab. Und diese Verteilung hängt am Alter der Disziplin.
Dann gibt es noch die bekanntere Behauptung: Das Internationale Olympische Komitee habe unmittelbar danach in einer Abstimmung beschlossen, die längste für Frauen zugelassene Laufstrecke auf 200 Meter zu begrenzen.
In den öffentlich überprüfbaren Sitzungsprotokollen findet sich dazu kein entsprechender Eintrag.
Belegen lässt sich etwas anderes. Bis 1931 hatte das IOC eine grundsätzliche Abstimmung über die Teilnahme von Frauen an der Leichtathletik abgehalten. Mit sechzehn zu drei Stimmen blieb die Frauenleichtathletik als Ganzes im Programm von 1932. Die Protokolle bewahren jedoch nicht die einzelnen Beiträge zur Debatte. Ebenso wenig lässt sich daraus unmittelbar ein gesondertes Abstimmungsergebnis zu den 800 Metern der Frauen ermitteln.
Die Behauptung muss deshalb als ungeklärt gelten. Das heißt nicht, dass sie zwingend falsch ist. Es heißt, dass die Originalaufzeichnung, die sie stützen würde, derzeit nicht vorliegt.
Hier zeigt sich nun zum dritten Mal dieselbe Form. Das verdient einen Hinweis.
In der zweiten Folge fehlte das Original des frühesten Rekordantrags. In der dritten waren Thorpes Eingeständnis in Briefform, die internen Schreiben seines Trainers und der vollständige Schriftwechsel zwischen den beiden Ausschüssen nicht mehr aufzufinden. In dieser Folge begegnet uns eine Entscheidung, die zweiunddreißig Jahre lang galt, deren Gründe aber nicht im Einzelnen festgehalten wurden.
In keinem der drei Fälle hat jemand etwas vernichtet. Was erhalten blieb, hat eine Gemeinsamkeit: Es war das Alltagsprodukt einer dauerhaft laufenden Maschine. Leistungsjahrbücher wurden Jahr für Jahr gedruckt, Schülerakten nach Kategorien abgelegt, die Stimmenzahlen einer Grundsatzabstimmung ins Protokoll geschrieben. Dafür gab es Systeme. Auch das, was nicht erhalten blieb, hatte eine Gemeinsamkeit: Es war einmalig. Ein Gespräch, ein Brief, eine Debatte. Danach ging man auseinander.
So hinterlässt ein Aufbau der Nachwelt gewöhnlich seine Schlussfolgerungen, nicht seinen Gedankengang.
Für unser Urteil hat das sehr konkrete Folgen. Wer heute verstehen will, welche Überlegungen 1928 zur Streichung führten, verfügt über das Ergebnis einer Abstimmung, die Erinnerung einer Ärztin und spätere Nacherzählungen. Was die Anwesenden an jenem Tag tatsächlich sagten, steht ihm nicht zur Verfügung. Jede Aussage über ihre Motive kann sich deshalb nur auf Rückschlüsse aus Ergebnis und Kontext stützen. Solche Rückschlüsse erreichen niemals die Sicherheit eines Sitzungsprotokolls. Das ist eine Grenze, die wir hinnehmen müssen, kein Hindernis, das sich durch angestrengteres Interpretieren überwinden ließe.
4 Die Gründe von innen betrachtet
Nun müssen wir beide Richtungen durchlaufen. Für beide liegen in diesem Fall gesicherte Belege vor; man muss nichts passend machen.
Die eine Richtung lautet: Die Streichung beruhte vor allem auf einem falschen Urteil über die Leistungsfähigkeit von Frauen. Die Belege dafür sind bereits genannt. Die offizielle Ergebnisliste führt alle neun als angekommen, die ersten sechs mit Zeiten unter dem vorherigen Weltrekord. Der erhaltene Film stützt die verbreitete Geschichte von mehreren Ohnmachtsanfällen nicht. Die anwesende Ärztin bezeichnete das Verbot als übereilt und emotional und berichtete von normalen physiologischen Befunden nach der Untersuchung. Neben Bergmann erklärte später auch Messerli, damals vor Ort gewesen zu sein. Das angebliche Zusammenbrechen sei eher Weinen und eine emotionale Reaktion auf die Niederlage gewesen als ein krankhafter Zusammenbruch. Taylor deutete das kurze Niedersinken einzelner Läuferinnen nach dem Ziel als Folge von Anspannung und Wettkampferregung, nicht als Beweis dafür, dass die Strecke an sich unzumutbar war.
Bergmann sagte noch etwas Wichtigeres. Sie gab zu bedenken, dass die nervliche Anspannung beim Sprint schädlicher sein könne als das Laufen längerer Strecken.
Das Gewicht dieses Satzes liegt darin, dass die damals greifbare ärztliche Einschätzung gerade nicht auf die getroffene Entscheidung hinauslief. Die Ärztin vor Ort hatte die Untersuchungsergebnisse gesehen und urteilte in die entgegengesetzte Richtung.
Natürlich war auch dieser Satz nur die Meinung einer Ärztin und keine bewiesene Schlussfolgerung. Wer ihn als Beleg dafür verwendet, dass die Entscheidung falsch gewesen sei, muss vorsichtig sein. Sonst weist er ein ungeprüftes Fachurteil mit einem anderen ungeprüften Fachurteil zurück. Die Bedeutung des Satzes liegt anderswo: Er zeigt, dass es damals keine einheitliche medizinische Auffassung gab. Später wird die Seite, die für die Streichung eintrat, häufig so dargestellt, als sei sie dem damaligen medizinischen Konsens gefolgt. Das Wort Konsens ist hier fehl am Platz. Einen Konsens gab es nicht.
Die andere Richtung lautet: Im medizinischen und organisatorischen Kontext jener Zeit hatte die Entscheidung ihre eigenen Gründe. Innerhalb des damaligen Wissensrahmens waren diese Gründe in sich schlüssig.
Dieser Rahmen hatte ungefähr drei Ebenen. Auf der ersten wurde der weibliche Körper vor allem als Körper für Fortpflanzung und Kindererziehung verstanden. Mäßige Bewegung galt als nützlich, übermäßiger oder wettkampforientierter Ausdauersport dagegen als mögliche Gefahr für Gesundheit und Fruchtbarkeit. Auf der zweiten galt das unschöne öffentliche Bild nach dem Rennen als ein Problem, um das sich die Verantwortlichen zu kümmern hatten. Die Frage war hier also nicht, ob die Athletinnen Schaden nahmen, sondern was das Publikum zu sehen bekam. Auf der dritten stand der Wunsch, die olympischen Wettbewerbe für Frauen stärker auf die sogenannten ästhetischen Disziplinen auszurichten. In diese Richtung ging 1930 der Vorschlag des IOC-Präsidenten Baillet-Latour.
Von diesen drei Ebenen verdient die zweite die größte Aufmerksamkeit. Sie hat mit dem körperlichen Zustand der Athletinnen überhaupt nichts zu tun. Ihr geht es um das Bild. Und genau dieses Bild hatten die Zeitungen aus dem vorigen Abschnitt geliefert.
Es gibt noch einen Grund, diesen Punkt eigens herauszugreifen. Auf der ersten Ebene geht es darum, ob die Athletinnen gesundheitlichen Schaden nehmen. Diese Behauptung lässt sich an Belegen prüfen; später wurde sie tatsächlich geprüft und widerlegt. Auf der zweiten geht es um den öffentlichen Eindruck, auf der dritten um ästhetische Vorlieben. Beides lässt sich nicht allein mit Belegen zur Gesundheit widerlegen: Ein Eindruck oder eine Vorliebe ist keine Tatsachenbehauptung über den Körper. Eine Entscheidung kann also auf drei Begründungsebenen ruhen und, nachdem die körperbezogene Begründung widerlegt wurde, auf den übrigen weiterbestehen. Deshalb ändert auch eine wachsende Menge an Belegen nicht immer eine Entscheidung.
Die beiden Richtungen sind also keine gegensätzlichen Erklärungen. Sie greifen im selben Geschehen ineinander. Die Zeitungen vergrößerten das Bild, das Bild ging in das Urteil der Delegierten ein, und der damalige Wissensrahmen hielt bereits einen Weg bereit, auf dem der öffentliche Eindruck zu einem legitimen Grund werden konnte. Jedes dieser drei Dinge allein hätte für die Streichung nicht ausgereicht. Zusammen reichten sie aus.
Eines muss dabei ausdrücklich gesagt werden: Eine vollständige Liste der medizinischen Aufsätze und Lehrbücher aus der Zeit um 1928, aufgeschlüsselt nach einzelnen Texten und Ausgaben, ließ sich in dieser Recherche mit öffentlich zugänglichem Material nicht erstellen. Rekonstruieren lässt sich die Wissensstruktur der Befürworter einer Einschränkung sowie das ärztliche Zeugnis der vor Ort anwesenden Gegenseite. Nicht rekonstruieren lässt sich ein Literaturverzeichnis, dessen Einträge einzeln überprüft werden könnten. Das bedeutet nicht, dass es ein solches Verzeichnis nicht gibt. Es liegt nur außerhalb dessen, was bei dieser Recherche zugänglich war.
Zuletzt bleibt der zeitliche Abstand zwischen den beiden Richtungen.
Das Fehlurteil wurde später durch Belege systematisch geschwächt. Die Logik der Programmverwaltung hingegen wirkte in der Geschichte der Regeln noch lange nach. In der zweiten Hälfte dieses Essays wird das wieder sichtbar: Als 1978 die 5000 und 10.000 Meter der Frauen abgelehnt wurden, lautete der Grund nicht mehr, Frauen könnten diese Strecken nicht bewältigen. Nun war es die zu geringe weltweite Beteiligung. Der Grund hatte gewechselt. Die Tür stand noch am selben Ort.
5 Ein anderes Rekordbuch
Schon lange vor Amsterdam war etwas anderes in Gang gewesen.
In den 1920er-Jahren setzte Milliat das IOC und die IAAF unter Druck, indem sie unabhängige internationale Frauenwettkämpfe organisierte. Der internationale Frauensportverband FSFI richtete seine vier zentralen Großveranstaltungen in dieser Reihenfolge aus: 1922 in Paris, 1926 in Göteborg, 1930 in Prag und 1934 in London.
Dieser Verband veranstaltete nicht nur Wettkämpfe. Seit 1922 erkannte er auch Weltrekorde der Frauen an.
Das ist der Kern dieses Abschnitts. Rekorde anzuerkennen ist keine Nebenarbeit der Wettkampforganisation, sondern eine der wichtigsten Aufgaben eines internationalen Fachverbands: Regeln festlegen, Rekorde anerkennen, sie veröffentlichen. Wer das tut, erklärt sich damit zu einer Instanz, die sagen darf: Diese Zahl zählt.
Bemerkenswert ist, dass niemand ihm diese Befugnis erteilt hatte. Die FSFI hatte ihr Recht, Rekorde anzuerkennen, nicht von einer höheren Instanz erhalten. Sie hatte einfach damit angefangen. Weil Menschen an ihren Wettbewerben teilnahmen, darüber berichteten und diese Zahlen ernst nahmen, übte sie diese Funktion schließlich tatsächlich aus. In der zweiten Folge hieß es, dass jede Ergebnisliste eine Quelle braucht, die ihre Berechtigung aber nicht von der Liste selbst erhalten kann. Hier sehen wir die andere Seite derselben Sache: Eine Institution kann sich durch das beharrliche Ausüben einer Tätigkeit selbst zu dieser Quelle machen.
Zwischen 1922 und 1936 wurden die Leistungen der Frauenleichtathletik deshalb in zwei Büchern geführt.
1926 kam ein Kompromiss zustande. Milliat erklärte sich bereit, die bisherige Bezeichnung „Frauenolympiade“ in „Frauen-Weltspiele“ zu ändern. Im Gegenzug sollten Leichtathletikwettbewerbe für Frauen in die Olympischen Spiele von 1928 aufgenommen werden. An diesem Handel lässt sich ihre Strategie erkennen: Die parallele Ordnung sollte nicht für immer bestehen bleiben. Sie war als Verhandlungsmasse gedacht.
Der Kompromiss wurde allerdings nur eingeschränkt eingelöst. In das olympische Programm von 1928 zog kein vollständiges Disziplinenpaket der Frauenleichtathletik ein, sondern nur eine kleine Auswahl. Der britische Frauenleichtathletikverband verweigerte deshalb die Entsendung einer Mannschaft. Die Begründung: Zehn Disziplinen seien versprochen worden, fünf habe man bekommen.
Es war einer der ganz seltenen Boykotte in der Geschichte der modernen Olympischen Spiele, mit denen Frauen die Gleichstellung im Wettkampfprogramm einforderten. Und er richtete sich ausgerechnet gegen jene Aufnahme, die gewöhnlich als Sieg erzählt wird.
1936 wurde die FSFI von der IAAF aufgenommen.
Diese Aufnahme unterscheidet sich von den Umgangsweisen, denen wir in den bisherigen Folgen begegnet sind. Weder wurden die Bücher der Gegenseite mit einem Federstrich gelöscht, noch blieben beide Buchführungen nebeneinander bestehen. In den Erläuterungen von World Athletics zur Entwicklung der Frauenrekorde steht bis heute, dass einige der frühesten Weltrekorde von jenem Verband im Jahr 1922 anerkannt wurden. Ein Teil der Einträge aus dem einverleibten Buch gehört also noch immer zur offiziellen Rekordgeschichte.
Welche Einträge unverändert übernommen und welche später stillschweigend für ungültig erklärt wurden, ist heute in keiner vollständigen Einzelliste verzeichnet. Das öffentlich zugängliche Material genügt, um den Übergang der Autorität zu belegen. Es genügt nicht für ein Übergabeverzeichnis, das jeden einzelnen Eintrag aufführt.
Im heutigen Buch steht deshalb eine Reihe von Einträgen, die von einer nicht mehr existierenden Institution stammen. Ansehen kann man ihnen diese Herkunft nicht. Nachdem ein Aufbau einen Konkurrenten verschluckt hat, vermerkt er in seinen eigenen Büchern nicht, welche Zeilen er mit verschluckt hat.
Zum Vergleich lohnt sich ein Blick darauf, dass diese parallele Buchführung während ihres Bestehens niemals für ungültig erklärt worden war. Sie war die ganze Zeit echt gewesen. Ein tatsächlich arbeitender internationaler Verband erkannte ihre Rekorde an, tatsächliche Athletinnen jagten ihnen nach. Sie verschwand nicht, weil sie widerlegt worden wäre, sondern weil der Zweck, dem sie diente, teilweise erreicht war und ihre Organisatoren ohnehin kein dauerhaftes Bestehen geplant hatten. Ein Aufbau muss nicht besiegt werden. Er kann auch vollendet werden.
Allzu glatt darf dieser Satz allerdings nicht ausfallen. Erreicht war nur das Ziel, um das es Milliat gegangen war. Für die Athletinnen, die bei den vier Frauen-Weltspielen Leistungen erzielt hatten, war es gleichgültig, ob das Buch seinen Zweck erfüllt hatte. Für sie zählte, ob ihr Name später noch darin stand. Diese Frage lässt sich heute nicht beantworten, weil das Übergabeverzeichnis mit den einzelnen Einträgen fehlt. Wie ein Aufbau zu Ende geht, bedeutet für die Menschen, die ihn entworfen haben, etwas anderes als für diejenigen, die er verzeichnet.
6 Eine ohne Startnummer, eine mit
Bei den Olympischen Spielen 1960 in Rom kehrten die 800 Meter der Frauen zurück.
Von 1928 bis 1960: zweiunddreißig Jahre.
Für diese Rückkehr lässt sich allerdings kein bestimmter Tag benennen. Fest steht, dass die Disziplin 1960 in Rom wieder auf dem Programm stand. Wer aber in welchem Jahr bei welcher Sitzung den letzten Schritt dazu vollzog, lässt sich anhand der öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht festnageln. Vorsichtiger wäre es, die Rückkehr als Ergebnis des stetigen Ausbaus des Frauenprogramms in den 1950er-Jahren und einer Neubewertung seines Umfangs durch IAAF und IOC zu beschreiben, statt sie auf eine einzelne Sitzung zurückzuführen, die das alte Unrecht ausräumte.
Dabei lohnt es sich, einen Augenblick stehen zu bleiben.
Als die Tür zuging, geschah etwas Bestimmtes: eine Abstimmung, ein Anlass, bei dem sich Gründe nennen ließen, ein Beschluss, der ins Protokoll eingetragen werden konnte. Für das Öffnen gibt es kein Gegenstück. Es verteilte sich auf mehr als ein Jahrzehnt. Viele für sich unvollständige Schritte summierten sich, bis man heute nicht mehr sagen kann, in welchem Augenblick es vollbracht war.
Ein Aufbau schließt und öffnet seine Türen nicht auf dieselbe Weise. Zum Schließen braucht er eine Entscheidung, weil er sich gegen den bestehenden Zustand stellen muss. Zum Öffnen genügt es, dass der bestehende Zustand sich allmählich so weit verändert, dass er die Tür nicht mehr braucht. Und darüber entsteht keine Aufzeichnung.
Das erklärt auch, warum die Erinnerung an solche Vorgänge immer bei dem Moment landet, in dem die Tür geschlossen wurde. Für 1928 gibt es etwas, auf das man zeigen kann: eine Abstimmung, Gründe, zitierbare Sätze. Für 1960 nicht. Spätere Erzählungen müssen sich daher um den Augenblick des Schließens drehen. Das Jahrzehnt und mehr, in dem sich die Tür öffnete, bleibt in ihnen nahezu leer, weil zitierbare Wegmarken fehlen. Wie ein Aufbau Aufzeichnungen führt, entscheidet darüber, woran spätere Generationen sich erinnern können. Und was er aufzeichnet, sind ausgerechnet seine schlimmsten Entscheidungen.
Wann die späteren Disziplinen hinzukamen, lässt sich anhand der offiziellen Ergebnisse auflisten: 1500 Meter 1972 in München; 3000 Meter und Marathon 1984 in Los Angeles; 10.000 Meter 1988 in Seoul; Dreisprung 1996 in Atlanta; Stabhochsprung und Hammerwurf 2000 in Sydney; 3000 Meter Hindernis 2008 in Peking.
Von 1928 bis 2008: achtzig Jahre.
Ungefähr in der Mitte dieser Linie liegen zwei Ereignisse dicht beieinander. Ihr Kontrast ist ungewöhnlich klar.
1966 stieg Gibb aus dem Gebüsch neben dem Start in den Boston-Marathon ein und lief 3 Stunden, 21 Minuten und 40 Sekunden. Sie hatte keine Startnummer.
1967 erhielt Switzer unter ihrem mit Initialen abgekürzten Namen eine Startnummer. Sie wurde die erste Frau, die den Boston-Marathon mit einer Nummer beendete.
Auf die beiden reagierte der Aufbau völlig unterschiedlich.
Bei Gibb bezweifelten die Veranstalter, dass sie tatsächlich die ganze Strecke gelaufen war. Ihre Reaktion bestand also darin, das Geschehen zu bestreiten. Gibb stand nicht auf der Liste; damit gab es nichts, was man streichen konnte. Man konnte lediglich anzweifeln, dass ihre Leistung gültig war. Eine Widerlegung war nicht möglich, weil sie von vornherein außerhalb der Zeitnahme und der Startkontrolle geblieben war.
Bei Switzer bestand die Reaktion darin, sofort handgreiflich zu werden und sie von der Strecke zu drängen. Denn sie hatte eine Startnummer. Sie stand im Buch. Sie war ein Eintrag, auf den man zeigen konnte.
Die Form des Falls Thorpe aus der vorigen Folge wiederholt sich hier. Wer unter seinem richtigen Namen auftrat, wurde belangt; wer ein Pseudonym benutzte, blieb unbehelligt. Diesmal ist es noch unmittelbarer: Zu packen war nur diejenige, die ins Buch gelangt war. Gegen die andere, die nicht im Buch stand, konnte der Aufbau nichts ausrichten. Eben deshalb konnte er behaupten, sie sei die Strecke nicht zu Ende gelaufen.
Auch die Kosten der beiden Reaktionen waren verschieden. Der körperliche Angriff auf Switzer hinterließ eine ganze Folge von Fotografien. Später wurden sie zum bekanntesten Beleg dieses Vorfalls und schadeten den Veranstaltern erheblich. Die Zweifel an Gibb hinterließen keine Bilder. Ein Zweifel ist ein Satz, keine Handlung. Wenn der Aufbau gegen einen sichtbaren Eintrag vorgeht, wird sein eigenes Vorgehen sichtbar. Geht er gegen einen unsichtbaren Menschen vor, bleibt auch sein Vorgehen unsichtbar. Sichtbarkeit wirkt in beide Richtungen. Daran hatte er damals womöglich nicht gedacht.
1972 wurde die Frauenwertung offiziell eingeführt. Später erkannten die Veranstalter Gibb als Siegerin der Pionierjahre an.
7 Erst der Rekord, dann die Zulassung
1978 forderte die Frauenkommission der IAAF, Weltrekorde über 5000 und 10.000 Meter anzuerkennen und beiden Disziplinen einen Platz im internationalen Wettkampfbetrieb zu geben.
Die IAAF lehnte damals ab. Ihre Begründung lautete, die weltweite Beteiligung habe noch kein hinreichendes Niveau erreicht.
1980 erkannte sie die Weltrekorde beider Disziplinen an, nahm die Wettbewerbe jedoch weiterhin nicht in das damalige System der Weltmeisterschaften und internationalen Wettkämpfe auf. Nach der zu jener Zeit geltenden Regel für neue Disziplinen kamen die beiden Strecken deshalb für Los Angeles 1984 zu spät.
An diesem Ablauf müssen wir zwei Dinge auseinanderhalten.
Das erste ist die Reihenfolge. Zuerst kam die Anerkennung der Rekorde, später die Zulassung der Disziplinen. Einige Jahre lang gab es also offiziell anerkannte Weltrekorde, während dieselbe Institution, die sie anerkannte, den betreffenden Wettbewerben den Zugang zu ihren wichtigsten Veranstaltungen verwehrte. Die Messung lief bereits. Die Tür zur Teilnahme war noch zu.
In der dritten Folge verlief es umgekehrt. Dort wurde zuerst die Zulassungsgrenze gezogen. Erst wer sie überschritt, durfte vermessen werden. Hier wurde zuerst gemessen, und erst lange danach kam die Zulassung zur Sprache. Es sind noch immer dieselben zwei Bücher. Nur ihre Reihenfolge hat sich vertauscht. In welcher Reihenfolge auch immer: Eine Gruppe von Menschen bleibt stets zwischen beiden hängen.
Das zweite ist die Begründung selbst.
Als Ablehnungsgrund hat der Satz von der zu geringen Beteiligung ein strukturelles Problem. Wie weit eine Disziplin weltweit verbreitet ist, hängt in hohem Maße davon ab, ob sie olympisch ist. Ohne olympischen Wettbewerb sehen die Länder dafür keine Plätze in ihren Nationalmannschaften vor und investieren keine Mittel in das Training. Junge Athletinnen wählen diesen Weg nicht. Die Beteiligung wächst nicht. Also bleibt die Schwelle weiterhin außer Reichweite.
Diese Tür verlangt von den Antragstellerinnen, dass sie bereits besitzen, was sie erst hinter der Tür bekommen können.
Das ist keine absichtlich gestellte Falle. Jede Institution, die ihren eigenen Umfang begrenzen will, braucht ein Kriterium dafür, was eine offizielle Disziplin werden soll. Unter allen denkbaren Kriterien ist der Verbreitungsgrad das neutralste und am leichtesten messbare. Das Problem liegt nicht in der Absicht dieses Kriteriums, sondern in seiner mathematischen Form: Es macht das Ergebnis zur Voraussetzung.
Solche Formen gibt es auch anderswo. Eine Technik muss sich verbreiten, um billiger zu werden, und billiger werden, um sich zu verbreiten. Eine Sprache muss verwendet werden, damit es sich lohnt, sie zu lernen, und gelernt werden, damit sie verwendet wird. Der Unterschied ist, dass in solchen Fällen meist keine Institution am Schalter sitzt. Hier aber schon. Sobald es in einem Kreislauf eine Instanz gibt, die über Ausnahmen entscheiden kann, ist der Kreislauf nicht mehr nur eine natürliche Verzögerung. Er ist zugleich eine Entscheidung, die möglich gewesen wäre und nicht getroffen wurde. Für das Urteil ist das wichtig. Es unterstellt niemandem böse Absichten.
1984 klagten mehrere Langstreckenläuferinnen in Kalifornien. Sie verlangten vom Berufungsgericht, die Aufnahme der 5000 und 10.000 Meter der Frauen in die Olympischen Spiele desselben Jahres in Los Angeles anzuordnen. Ihrer Auffassung nach hatte die IOC-Regel für die Einführung neuer Disziplinen Frauen historisch auf einen nachgeordneten Platz festgelegt und schrieb die strukturelle Diskriminierung von Athletinnen fort.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bestätigte die Entscheidung, keine einstweilige Anordnung zu erlassen. Nach Auffassung der Mehrheit galt die Regel ihrem Wortlaut nach für Männer und Frauen gleichermaßen und stellte daher keine Unterscheidung nach Geschlecht in dem von ihr zugrunde gelegten rechtlichen Sinn dar.
Hier müssen wir Vorwurf und Urteil getrennt lesen.
Das abweichende Votum hielt ausdrücklich fest, dass die frühe Geschichte der modernen Olympischen Spiele durch offene Diskriminierung von Frauen belastet sei. Es vertrat zudem die Ansicht, das kalifornische Antidiskriminierungsgesetz hätte stärker zugunsten der Klägerinnen angewandt werden müssen.
In diesem Verfahren stellte das Gericht also nicht fest, das IOC habe niemals diskriminiert. Die Mehrheit befand vielmehr, dass die geltende Regel unter den konkreten Voraussetzungen dieses Verfahrens nicht ausreichte, um die sofortige Aufnahme zusätzlicher Disziplinen gerichtlich zu erzwingen. Das sind zwei völlig verschiedene Aussagen. Spätere Nacherzählungen machen häufig eine einzige daraus.
Auch der Gedankengang der Mehrheit verdient einen Blick. Er hat eine Form, die uns in dieser Reihe noch oft begegnen wird. Eine Regel behandelt ihrem Wortlaut nach alle gleich. Der Zustand, auf den sie angewandt wird, ist jedoch aus einer Geschichte hervorgegangen, die eben nicht alle gleich behandelte. Die Regel übernimmt eine bereits bestehende Verteilung und verhält sich ihr gegenüber neutral. Diese Neutralität ist keine Tarnung. Sie ist tatsächlich neutral. Entscheidend ist: Wer einem ungleichen Ausgangspunkt neutral gegenübersteht, erhält kein gleiches Ergebnis.
Auch der Mehrheitsmeinung muss hier ihr Platz bleiben. Vor dem Gericht stand nicht die Frage, ob die Regel gerecht sei, sondern ob es in einem Verfahren einen internationalen Verband unverzüglich zur Einführung zweier Wettbewerbe verpflichten könne. Auf diese beiden Fragen kann es unterschiedliche Antworten geben. Wenn ein Gericht sich auf die zweite beschränkt, ist das kein Ausweichen. Das abweichende Votum sprach über Geschichte, die Mehrheit darüber, was die Justiz in diesem konkreten Fall tun konnte. Sie sprachen nicht über dasselbe. Dass beide Auffassungen nebeneinanderstehen, ist deshalb kein Widerspruch.
Ob dies als Diskriminierung im rechtlichen Sinn zu gelten hat, ist wiederum eine andere Frage. Die Mehrheit und das abweichende Votum von 1984 beantworteten sie unterschiedlich.
8 Zwei Räume
Heute steht die Tür, die 1928 geschlossen wurde, wieder offen.
Bei den Olympischen Spielen in Paris wurde, gemessen an den Teilnahmeplätzen, Gleichstellung der Geschlechter erreicht. Die vom IOC selbst genannten Zahlen lauten jedoch: 157 Wettbewerbe für Männer, 152 für Frauen, 20 gemischte Wettbewerbe.
Die verbliebene Asymmetrie in der Leichtathletik besteht vor allem nicht mehr darin, dass den Frauen eine bestimmte Disziplin fehlt. Vielmehr erhält dieselbe Disziplin unterschiedliche Formen. Männer laufen 110 Meter Hürden, Frauen 100 Meter. Sowohl die Abstände als auch die Höhe der Hürden unterscheiden sich. Der Mehrkampf der Männer ist ein Zehnkampf, der der Frauen ein Siebenkampf.
Diese Veränderung selbst ist einer der wichtigsten Punkte dieses Essays: Aus dem Ausschluss wegen vermeintlich mangelnder Leistungsfähigkeit ist ein Unterschied der Regeln geworden.
1928 lautete der Grund, Frauen könnten diese Strecke nicht verkraften. Heute lauten die Gründe historische Tradition, Vergleichbarkeit der Wettkämpfe und Kontinuität der Regeln. Die erste Begründung lässt sich durch Belege widerlegen und ist widerlegt worden. Die zweite lässt sich nicht widerlegen, weil sie gar keine Behauptung über den Körper aufstellt. Sie sagt lediglich: Diese Disziplinen waren immer so. Wenn wir sie ändern, lassen sich die Leistungen davor und danach nicht mehr vergleichen.
Dieser Wandel verdient ein gerechtes Urteil. Eine falsche Aussage über den Körper durch eine richtige Aussage über die Kontinuität der Bücher zu ersetzen, ist in jeder Hinsicht ein Fortschritt. Er wurde durch die Belege der vorausgegangenen Jahrzehnte erzwungen. Der Aufbau hat eine unhaltbare Begründung aufgegeben und sie gegen eine haltbare eingetauscht. Erkennen muss man nur dies: Die Tür ist im Wesentlichen am selben Ort geblieben. Geändert hat sich ihre Aufschrift. Ein Aufbau kann seine Begründung wechseln, ohne seine Form zu wechseln. Und der Wechsel der Begründung wird selbst häufig erst durch Kritik erzwungen.
Und dieser Satz stimmt.
Zehnkampf und Siebenkampf sind zwei Zusammenstellungen von Disziplinen, zwei Punktetabellen, zwei Rekordlisten. Ihre Leistungen lassen sich niemals ineinander umrechnen. Das ist kein Versehen, sondern Absicht. Damit sich innerhalb jeder Zusammenstellung Leistungen über Jahrzehnte hinweg vergleichen lassen, muss die Unvergleichbarkeit zwischen beiden dauerhaft erhalten bleiben.
Von der fünften Folge an wird uns diese Struktur immer wieder begegnen. Hier erscheint sie zum ersten Mal so klar: Zwei Bücher werden parallel geführt, nicht weil eine Seite die andere besiegt hätte und auch nicht, weil eines der Bücher für ungültig erklärt worden wäre. Sondern weil Vergleichbarkeit nur innerhalb eines Buches möglich ist. Soll eine Zahlenreihe weitergeführt werden, muss man sich weigern, sie mit einer anderen zu verschmelzen. Jedes einzelne Buch erkauft seine Geschlossenheit damit, dass zwischen ihm und den anderen kein gemeinsames Maß besteht.
Hier schließt diese Folge auch an die erste an. Die antike Siegerliste erzeugte Namen, keine Vergleichbarkeit. Deshalb stellten vier unterschiedlich lange Laufbahnen für niemanden ein Problem dar. Der spätere Aufbau entschied sich für Vergleichbarkeit. Sobald sie aber zum Zweck geworden ist, muss er unablässig Grenzen ziehen: Welche Leistungen dürfen zusammenstehen, welche nicht? Mit jeder Grenze fällt eine weitere Gruppe von Dingen nach draußen. Innerhalb von achtzig Jahren wechselten die Gründe für diese Grenzen vom Körper zum Verbreitungsgrad und dann zu Tradition und Kontinuität. Weniger Grenzen sind es nicht geworden.
Zurück zu jenem Nachmittag im Jahr 1928.
Neun Frauen liefen sehr schnelle 800 Meter zu Ende. Die Ergebnisliste hielt neun Namen und acht Zeiten fest. Die Zeit der Neuntplatzierten Wever fehlt in den gängigen Zusammenstellungen. Die Bilder blieben erhalten, die Ärztin, die vor Ort untersucht hatte, hinterließ ihre Aussage. Mit dem, was später geschah, hatte beides nichts zu tun.
Ausschlaggebend waren einige Zeitungsartikel. Ob deren Verfasser an der Ziellinie gestanden hatten, lässt sich heute nicht entscheiden.
Dieser Aufbau besaß sein eigenes Maß. Sein ganzer Apparat war dazu da, jene Ergebnisliste hervorzubringen. Dafür hatte er Zeitnehmer, Kampfrichter und Verfahren der Aufzeichnung eingerichtet. Dann warf er einen Blick auf die Frauen im Gras und legte sein eigenes Maß beiseite.
Der Maßstab misst noch nicht richtig. Er misst weiter.