Warum Institutionen notwendig werden
Brauchten vollkommen reife Menschen noch Regeln?
Von Institutionen erzählt man zwei entgegengesetzte Geschichten. Nach der einen ist der Mensch unzuverlässig und muss durch Regeln gebändigt werden. Nach der anderen würden Institutionen verschwinden, sobald alle hinreichend vernünftig, reif und respektvoll wären. SAE stellt eine strengere Frage: Können selbst zwischen entwickelten Subjekten Konflikte bestehen bleiben, die guter Wille nicht auflöst?
Zwei Menschen benötigen dieselbe unteilbare Wasserquelle. Getrennte Eltern behalten Verantwortung für ein Kind, aus der keiner austreten kann. Zwei Gemeinschaften nutzen denselben begrenzten Raum. Alle Seiten können einander verstehen und die eigenen Ansprüche ehrlich meißeln; dennoch bleibt etwas unvereinbar.
Institutionen entstehen also nicht nur, weil Subjekte scheitern. Mehrere Zwecke bewohnen eine endliche Welt. Gegenseitige Anerkennung macht Ressourcen nicht automatisch teilbar und innere Notwendigkeiten nicht notwendig kompatibel.
Vom einzelnen Urteil zum festen Verfahren
Für einen einmaligen Streit kann eine gemeinsam vertraute Person entscheiden. Wiederholen sich ähnliche Fälle, treten neue Fragen auf: Wer darf urteilen? Welche Gründe gelten? Werden vergleichbare Fälle vergleichbar behandelt? Wie lässt sich die entscheidende Stelle kontrollieren und korrigieren?
Eine Institution ist stabilisierte Schlichtung. Sie überführt eine einzelne gemeinsame Annahme in ein Verfahren, das öffentlich, vorhersehbar, wiederholbar und rechenschaftspflichtig ist. Die Beteiligten müssen nicht erst im Moment höchster Spannung alle Bedingungen neu aushandeln. Machtunterschiede können nicht so leicht als Einvernehmen auftreten.
Institutionen erscheinen äußerlich als Begrenzung. Tiefer betrachtet sind sie Werkzeuge wechselseitiger Selbstbegrenzung. Jede Seite verzichtet darauf, im gemeinsamen Schnittpunkt allein das letzte Wort zu besitzen, und erhält dafür die Sicherheit, dass auch keine andere Seite allein über sie entscheidet.
Die Institution ist nicht ihr eigener Zweck
Sobald sich ein Verfahren verfestigt, kann es seine Fortdauer zum höchsten Gut erklären. Dann erhält sich Verwaltung um der Verwaltung willen, eine Organisation fordert Dienst an ihrer Existenz, und Handhabbarkeit steht über lebendigen Personen. SAE hält dagegen eine Reihenfolge fest: Das Dasein geht der Konstruktion voraus. Subjekte sind früher als Institutionen; diese sind Werkzeuge zur Bearbeitung ihrer gemeinsamen Reste.
Das bedeutet nicht, jeder private Wunsch stehe über jeder Regel. Ein Verfahren, das bei jedem missliebigen Ergebnis zerfällt, kann andere Subjekte nicht schützen. Aber jeder Zuwachs an institutioneller Macht muss auf den Schnittpunkt zurückgeführt werden können: Welchen Rest behandelt diese Regel? Wessen Fortbestand als Zweck schützt sie? Warum genügt kein dünneres Mittel?
Eine unbegründete Erweiterung wird nicht dadurch legitim, dass Staaten, Unternehmen oder Ehen sie traditionell enthalten. Aus Gewohnheit folgt keine notwendige Zuständigkeit.
Rechte und Pflichten
Gemeinsame Schlichtung trägt nur, wenn Rechte und Pflichten miteinander verbunden sind. Die Institution schützt meine Stimme, Grenzen und Abzweigungsrechte. Ich übernehme im Gegenzug die Pflicht, andere nicht zu instrumentalisieren, legitime gemeinsame Entscheidungen zu beachten und notwendige Kosten des Rahmens mitzutragen.
Rechte ohne Pflichten werden zu ungedeckten Versprechen. Pflichten ohne Rechte werden zur Ausbeutung. Mit tieferer Beteiligung und größerer Macht sollten im Allgemeinen auch stärkere Pflichten wachsen. Wo die Mächtigsten die wenigsten Pflichten tragen, kippt gemeinsames Konstruieren in Herrschaft.
Die Notwendigkeit von Institutionen entspringt also nicht der Verachtung des Menschen. Gerade weil Menschen Zwecke sind, darf keine Konfliktpartei von der Güte, Kraft oder Gewissheit einer anderen verschluckt werden. Die Institution ist ein Rest der Anerkennung: Wenn Beziehung allein das Problem nicht löst, bauen wir gemeinsam einen Ort, an dem niemand die letzte Antwort besitzt.