Auch die gerechteste Schlichtung lässt einen Rest
Die unvermeidliche Nachwirkung
Ist ein großer Groll versöhnt, bleibt notwendig ein Rest von Groll. Wie könnte man dies einfach gut nennen? Ein Urteil kann korrekt, eine Entschuldigung ehrlich und ein Vertrag ausgewogen sein; dennoch kehrt die Beziehung nicht automatisch in den Zustand vor der Verletzung zurück. Laozi benennt nüchtern den Rest, den kein Verfahren vollständig einsammelt.
Diese Einsicht entwertet Gerechtigkeit nicht. Sie schützt vor der Illusion, ein formaler Abschluss habe alle Wirkungen gelöscht. Wer diese Illusion glaubt, deutet fortbestehenden Schmerz als Unvernunft und fügt dem ersten Schaden eine zweite Verleugnung hinzu.
Vertrag halten oder den offenen Boden bestellen
Der Mensch mit De hält die linke Seite des Vertrages, ohne Zahlung aggressiv einzutreiben; der Mensch ohne De hält nur die Forderung fest. Einer übernimmt die Brückenarbeit, der andere organisiert Schuld. Beides kann rechtlich nötig sein, doch nur das Erste behandelt die zukünftige Beziehung als eigene Aufgabe.
Der Weg des Himmels hat keine Lieblinge und bleibt doch ständig beim Menschen, der das Gute konkret kann. Unparteilichkeit bedeutet nicht, alle gleich fern zu halten, sondern niemanden aus den Folgen fallen zu lassen. Nach Konflikten gibt es Arbeit für verschiedene Reifestufen: Wer De hat, vermittelt; wer es noch nicht hat, kann wenigstens den harten Boden der konkreten Verpflichtung bearbeiten. Niemand muss deshalb aufgegeben werden.