Ein und dasselbe Problem, zwei Schlussfolgerungen
Super-Laufschuhe und Polyurethan-Schwimmanzüge haben die Leistungen verändert. Doch sowohl die Leichtathletik als auch der Schwimmsport behielten die bestehenden Rekorde. Eine Regel kann der Zukunft eine Grenze setzen, ohne rückwirkend die Vergangenheit umzuschreiben.
In diesem Essay
- 1. Ein Gegensatz, der zuerst abgetragen werden muss
- 2. Ein wirklicher Vorteil, der übertrieben wurde
- 3. Die Vierzig-Millimeter-Linie hat keine Herleitung
- 4. Wien: eine Leistung, die nie ein Rekord war
- 5. Auch im Schwimmen blieben die Rekorde
- 6. Beide Seiten tragen
- 7. Warum es kein Urteil gibt
- 8. Eine gewählte, keine erzwungene Schlussfolgerung
1. Ein Gegensatz, der zuerst abgetragen werden muss
Dieser Essay sollte ursprünglich von einem sauberen Gegensatz handeln: Bei den Laufschuhen blieben die Rekorde bestehen, bei den Schwimmanzügen wurden sie gestrichen. Zwei strukturell gleiche Streitfälle um Sportgeräte, zwei entgegengesetzte Urteile.
Dieser Gegensatz ist falsch. Er muss zuerst abgetragen werden. Sonst steht der ganze Essay auf Sand.
Tatsächlich war es so: Die Weltrekorde, die 2009 mit jenen Polyurethan-Anzügen aufgestellt wurden, wurden nicht gestrichen. Der Weltschwimmverband ließ sie bestehen, sofern sie in offiziell anerkannten Wettkämpfen und zu einem Zeitpunkt erzielt worden waren, an dem die Anzüge zugelassen waren. Bei den Weltmeisterschaften in Rom fielen 43 Weltrekorde. Die meisten stehen bis heute in den historischen Rekordfolgen.
Bei den Laufschuhen war es genauso. World Athletics behielt die anerkennungsfähigen Straßenlaufleistungen bei, die in Schuhen erzielt worden waren, deren Verwendung später eingeschränkt oder unter neue Regeln gestellt wurde. Der Verband strich die mit hohen Sohlen und Carbonplatten gelaufenen Zeiten nicht aus den Rekordlisten.
Und Kipchoges 1 Stunde, 59 Minuten und 40,2 Sekunden in Wien? Oft heißt es, das sei ein aberkannter Weltrekord. Aber es war nie ein Weltrekord. Es war ein maßgeschneiderter Versuch, eine Vorführung, bei der im Voraus erklärt worden war und feststand, dass sie nicht als Rekord anerkannt werden konnte. Warum sie keinen Eingang in die Rekordliste finden konnte, hatte mit den Schuhen nichts zu tun.
Der saubere Gegensatz trägt also nicht. Nicht in einem Fall beibehalten und im anderen gestrichen, sondern beide Male beibehalten. Die eigentliche Frage lautet nicht, warum dieser institutionelle Aufbau auf zwei gleiche Fälle entgegengesetzte Antworten gegeben hat. Sie lautet, warum er bei einer strukturell gleichen Kontroverse um Sportgeräte auf die Streichung verzichtet hat, obwohl die Entscheidung auch andersherum hätte ausfallen können.
Die beiden vorigen Essays handelten davon, wie der Aufbau angesichts einer Überschreitung der Gerätedefinition die Regeln umschreibt und die Rekordzählung neu beginnt. Beim Speerwurf geschah das 1986: Das Buch der alten Spezifikation wurde geschlossen, das der neuen aufgeschlagen. Hier geht es um den umgekehrten Fall. Angesichts eines Geräts, das strukturell auf dieselbe Weise eine Grenze überschreitet, verzichtet der Aufbau auf einen Neustart und führt die alten Einträge und das Neue im selben Buch weiter. Diese Entscheidung lässt sich ebenso verteidigen wie die entgegengesetzte beim Speerwurf. In beiden Fällen ließe sich aber auch das Gegenteil verteidigen.
Dieser Essay hat keine Antwort. Zum ersten Mal in dieser Reihe gibt es wirklich keine Antwort. Und genau dieses Fehlen einer Antwort ist sein Gegenstand.
Es lohnt sich zu erklären, warum gerade hier. In den bisherigen Essays über technische Fragen hatte das Problem, vor dem der Aufbau stand, immerhin noch einen Tatsachenkern: Wie viel von Beamons Sprung ging auf die Höhenlage zurück? Darauf gibt es keine Antwort, doch zumindest ist es eine Tatsachenfrage; die Tatsachen lassen sich nur nicht auseinanderrechnen. Die Frage dieses Essays handelt nicht von Tatsachen, sondern von Werten. Beibehalten oder streichen lässt sich nicht durch mehr Daten entscheiden. Noch so viele Versuchsdaten können nicht sagen, ob eine regelkonforme, aber unvergleichbare Leistung zählen soll. Denn das Sollen selbst ist keine Frage, die Daten beantworten können. Der Unterschied zwischen Wert- und Tatsachenfragen wird hier erstmals zum Kern eines ganzen Essays. Und gerade bei Wertfragen ist dieser Aufbau am wenigsten zu Hause und am wenigsten imstande, sich zu schließen.
2. Ein wirklicher Vorteil, der übertrieben wurde
Zuerst halten wir die Tatsachen zu den Laufschuhen fest. Von ihnen gehen beide Seiten des Streits aus.
Laufschuhe mit hohen Sohlen und Carbonplatten bringen tatsächlich einen messbaren Vorteil. Das wurde in mehreren kontrollierten Experimenten wiederholt bestätigt. Die ersten Generationen dieser fortschrittlichen Schuhe senkten den metabolischen Energieaufwand bei submaximaler Belastung gegenüber herkömmlichen Wettkampfschuhen ungefähr um zwei bis vier Prozent.
Das ist ein Mittelwert über eine Gruppe. Er ist real.
Zwei Dinge müssen allerdings sofort dazugesagt werden. Sonst wird diese Zahl missverstanden.
Erstens: Vier Prozent weniger metabolischer Aufwand bedeuten nicht vier Prozent weniger Wettkampfzeit. In einem Rennen gibt es Ermüdung, Kurven, Steigungen, Straßenbelag, Wetter, Verpflegung und Taktik. Eine Einsparung von vier Prozent beim Sauerstoffverbrauch verwandelt sich nicht mechanisch in einen um vier Prozent schnelleren Marathon. Beobachtungsstudien schätzen den Effekt auf die Marathonzeit auf 0,6 bis 2,8 Prozent, je nach Geschlecht und Modellannahmen. Er liegt damit gewöhnlich unter den vier Prozent aus dem Labor.
Zweitens: Die individuellen Unterschiede sind enorm. Das sind tatsächliche Unterschiede, keine bloße Vermutung. In einem kontrollierten Versuch mit kenianischen Weltklasseläufern reichten die individuellen Reaktionen auf dieselbe Auswahl fortschrittlicher Laufschuhe von einem Nachteil von 11,3 Prozent bis zu einem Gewinn von 11,4 Prozent. Derselbe Schuh kann also für den einen eine gewaltige Hilfe, für den anderen eine Belastung sein. Manche Athleten sprechen sehr stark darauf an, andere verbessern sich kaum, und einige wenige werden mit einem bestimmten Modell sogar langsamer.
Dieser zweite Punkt wird später zu einem der gewichtigsten Argumente des ganzen Streits. Behalten wir ihn deshalb schon jetzt im Kopf.
Ob dieser Vorteil einen Bruch darstellt oder nur eine weitere Verbesserung des Laufschuhs, darüber gehen die Meinungen auseinander. Die eine Seite sagt: Es ist ein Bruch. Von dem außergewöhnlich rückfedernden Schaum lässt sich ein erheblich größeres Volumen einsetzen, weil Carbonplatte und Geometrie die Plattform stabilisieren. Der metabolische Effekt beträgt dadurch ein Mehrfaches der kleinen Unterschiede, die man sonst zwischen herkömmlichen Wettkampfschuhen beobachtet. Die andere Seite sagt: Es ist eine fortlaufende Entwicklung. Jeder Wettkampfschuh verändert Dämpfung, Steifigkeit, Haftung und Geometrie. Dieses Gerät hat keinen Motor, keine äußere Energiequelle. Sein Nutzen hängt weiterhin vom Athleten selbst ab.
Nebenbei muss noch eine verbreitete Erklärung abgetragen werden: Die Carbonplatte allein gebe genug Energie zurück, um den gesamten Vorteil zu erklären. Das trägt nicht. Wird bei einem ansonsten ähnlichen Schuh die Längsbiegesteifigkeit aufgehoben oder verringert, verschwindet dessen energiesparende Wirkung nicht. Der isolierte Beitrag der Carbonplatte ist also nicht mit der Wirkung des Gesamtsystems gleichzusetzen. Der Vorteil entsteht aus dem Zusammenspiel von Energierückgabe des Schaums, Sohlenhöhe, Abrollgeometrie, Masse und veränderter Gelenkmechanik. Nicht aus dieser einen Platte.
Hier gibt es eine Verbindung zu Beamons Sprung im fünften Essay. Eine Wirkung setzt sich aus mehreren miteinander wechselwirkenden Faktoren zusammen. Man kann nicht einen herausnehmen und sagen, wie groß genau sein Beitrag war. Die Carbonplatte ist kein Motor, so wie die Höhenlage nicht die einzige Ursache von Beamons Sprung war.
3. Die Vierzig-Millimeter-Linie hat keine Herleitung
Von 2017 bis 2019 wurden die Straßenlaufleistungen ungewöhnlich schnell besser. Genau in diesen Zeitraum fiel die rasche Verbreitung der fortschrittlichen Laufschuhe.
Eine Studie für den Zeitraum 2001 bis 2019 mit 11.400 Ergebnissen aus den jeweiligen Top 100 zeigte: Die Jahre 2017 bis 2019 waren das Dreijahresfenster mit der größten durchschnittlichen Verbesserung in den vergangenen zwanzig Jahren. Auf diese drei Jahre entfielen rund 44 Prozent des gesamten Fortschritts im Frauenmarathon seit 2001 und rund 35 Prozent im Männermarathon.
Diese Beschleunigung ist real. Ihre Ursache ist in der Forschung umstritten.
Die auf die Schuhe konzentrierte Erklärung lautet: Der Zeitpunkt, die schrittweise Verbreitung, die Laboreffekte, die Veränderungen bei denselben Athleten und dieser ungewöhnlich steile Dreijahressprung ergeben ein kausales Muster, dessen Teile einander bestätigen. Die multifaktorielle Erklärung lautet: Schnellere Strecken, eine breitere Spitze ostafrikanischer Läufer, bessere Tempogestaltung, Verpflegung, die Auswahl günstiger Wetterbedingungen, Antrittsgelder, Training und die bevorzugte Nutzung durch ohnehin schon schnellere Läufer tragen ebenfalls bei. In den Beobachtungsdaten ist die Verteilung der Schuhe eben nicht zufällig.
Beweisen lässt sich keine der beiden Erklärungen. Man kann keinen randomisierten kontrollierten Versuch durchführen, in dem die eine Hälfte der Spitzenläufer zehn Jahre lang in neuen Schuhen und die andere in alten läuft. Welcher Anteil dieser Beschleunigung auf die Schuhe zurückgeht, wird sich daher nie ausrechnen lassen. Wieder die Struktur aus dem fünften Essay: Eine Wirkung lässt sich nicht sauber einer Ursache zurechnen.
Angesichts dieser Beschleunigung griff World Athletics am 31. Januar 2020 ein. Der Verband legte fest: Die Sohlen von Straßenlaufschuhen dürfen nicht dicker als vierzig Millimeter sein und nicht mehr als eine eingebettete starre Platte enthalten.
Für die Zahl vierzig Millimeter in dieser Regel gibt es keine öffentlich vorliegende Herleitung.
World Athletics stützte sich auf die Bewertung seiner Assistance Review Group, die unabhängige Forschung heranzog und hinreichenden Anlass zur Sorge sah. Zugleich kündigte der Verband eine neue Expertenarbeitsgruppe an, die weitere Forschung, Prüfung und langfristige Regulierung anleiten sollte. Doch die Veröffentlichung vom Januar 2020 enthielt weder eine förmliche Zusammenstellung der Belege noch ein Modell, eine Studie zur Validierung des Grenzwerts oder eine Berechnung, aus der hervorging, warum die Grenze bei vierzig Millimetern lag und nicht bei fünfunddreißig, dreißig oder fünfundvierzig.
Die juristische Analyse kommt zu dem Schluss: Diese Grenze dient der Regulierung und der Vorsorge. Sie wurde nicht unmittelbar durch ein bestimmtes Experiment bewiesen.
Das knüpft besonders deutlich an die früheren Essays an. Im siebten gab es für die heutigen Koeffizienten der Zehnkampf-Punktetabelle keine vollständige öffentliche Herleitung. Hier fehlt sie ebenso für den Grenzwert von vierzig Millimetern. Ein Aufbau zieht eine präzise Linie: vierzig Millimeter, nicht mehr und nicht weniger. Warum sie aber hier verläuft und nicht dort, steht nirgends. Präzision und Begründetheit sind wieder einmal zweierlei. Die Linie ist millimetergenau. Doch es gibt keine nachvollziehbare Begründung dafür, warum es vierzig sein müssen.
Man kann noch einen Schritt weitergehen und erklären, warum eine solche Linie fast zwangsläufig ohne Herleitung bleibt. Die Vierzig-Millimeter-Grenze soll zulässige von unzulässigen Schuhen trennen. Der Vorteil eines Schuhs verläuft aber kontinuierlich. Mit Veränderungen von Sohlenhöhe, Schaum und Geometrie nimmt er stetig zu oder ab. Es gibt keinen natürlichen Bruchpunkt, an dem ein vertretbarer Vorteil plötzlich in einen unvertretbaren umschlägt. Wenn der Vorteil kontinuierlich ist, muss jede Trennlinie künstlich hineingeschnitten werden. Ob man bei vierzig oder bei neununddreißig schneidet, macht keinen Wesensunterschied. Deshalb kann kein Experiment diese Linie beweisen: Was sie teilen soll, besitzt selbst keine natürliche Grenze. Die Linie muss gezogen werden und lässt sich doch nicht beweisen. Eine solche Linie kann der Aufbau nur durch eine Entscheidung setzen. Herleiten kann er sie nicht.
Auch anderes ist nicht zu bekommen. Wurde ein strengerer Wert, etwa dreißig Millimeter, oder ein vollständiges Verbot förmlich vorgeschlagen und dann in einer Abstimmung verworfen? Dazu sind keine Sitzungsprotokolle auffindbar. Die Mitglieder der anfänglichen Assistance Review Group wurden zwar namentlich genannt. Eine vollständige namentliche Besetzungsliste für jede spätere Phase der Arbeitsgruppe liegt jedoch nicht vor. Diese Leerstellen haben dieselbe Gestalt wie in den früheren Essays: Das Ergebnis ist geblieben, der Weg dorthin hat sich verloren.
4. Wien: eine Leistung, die nie ein Rekord war
Nun zu der Leistung, über die sich am leichtesten etwas Falsches erzählen lässt: Kipchoges 1 Stunde, 59 Minuten und 40,2 Sekunden in Wien.
Die Geschichte wird oft so erzählt: Kipchoge lief unter zwei Stunden, stellte damit einen Rekord auf, und World Athletics erkannte ihn wegen der Schuhe wieder ab.
Alles, was diese Geschichte über den Rekord behauptet, ist falsch.
Es war kein aberkannter Rekord, denn es war von Anfang an kein Rekord. Nicht die Schuhe verhinderten seine Anerkennung, sondern die gesamte Organisation des Laufs.
Sehen wir uns diese Organisation an. Mehr als vierzig Spitzenläufer wurden in wechselnde Tempomachergruppen eingeteilt. Jeweils eine Gruppe lief in einer aerodynamischen Formation um Kipchoge herum; ungefähr alle 4,8 Kilometer wurde sie abgelöst. Entworfen worden war die Formation mithilfe numerischer Strömungssimulationen und Windkanalversuche. Getränke wurden ihm von einem mitfahrenden Fahrrad aus gereicht, statt dass er sie selbst an festen Verpflegungsstellen nahm. Ein vorausfahrendes Fahrzeug projizierte optische Tempovorgaben auf die Strecke.
Jedes dieser Elemente wich von den üblichen Bedingungen eines Marathonrekords ab.
Ein Weltrekord setzt voraus, dass die Leistung in einem wirklichen Wettkampf erzielt wird, der ordnungsgemäß organisiert, angekündigt und genehmigt ist und nach den Regeln abläuft. Ein maßgeschneiderter Versuch, der um einen einzigen Zielläufer herum angelegt wird, entspricht nicht dem normalen Wettkampfmodell, das die Rekordanerkennung verlangt. Zulässige Tempomacher sind Teilnehmer, die vom Start an im Rennen sind und durchgehend dessen Regeln unterliegen. Verboten ist dagegen Hilfe durch Personen, die gar nicht am Rennen teilnehmen, es verlassen und wieder einsteigen oder ohne eigene Wettkampfteilnahme eigens nur zum Tempomachen für den Athleten aufgestellt werden. Frische Gruppen abwechselnd hinein- und hinauszuschicken ist etwas grundlegend anderes als gewöhnliches, regelkonformes Tempomachen.
Für Wiens Ausschluss aus der Rekordliste gab es also bereits unabhängig von den Schuhen hinreichende Gründe: die wechselnden aerodynamischen Tempomacher und die mobile Verpflegung als nicht regelkonforme Hilfestellungen. Das ideale Tempo, die ausgewählte Strecke und die Wahl günstiger Wetterbedingungen gehörten ebenfalls zu diesem optimierten Aufbau; sie machten den Lauf aber nicht jeweils für sich allein rekordunfähig. Selbst zweifelsfrei regelkonforme Schuhe würden daraus keinen anerkennungsfähigen Rekord machen.
Zu den Schuhen selbst gehört noch eine ehrliche Einschränkung. Die genauen technischen Spezifikationen des in Wien getragenen Prototyps liegen nicht vor. Weder eine vollständige technische Herstellerspezifikation noch eine öffentlich dokumentierte zerstörende Untersuchung von Kipchoges Wiener Schuhen war aufzufinden. Das spätere Verkaufsmodell wurde öffentlich mit einer durchgehenden Carbonplatte beschrieben. Das beweist aber nicht, dass der Wiener Prototyp genauso aufgebaut war. In den Medien wurde vielfach über eine Sohlenhöhe von mehr als vierzig Millimetern und bis zu drei Platten spekuliert. Es bleibt Spekulation; eine sichere Bestätigung ist nicht zu bekommen.
Die präzise Beschreibung von Wien lautet deshalb: eine tatsächlich vollbrachte, großartige Vorführung. Ein Versuch, bei dem schon im Voraus klar war, dass er nicht als Rekord anerkannt werden konnte. Er kam nicht in die Rekordliste, weil er die Anforderungen an Wettkampf und Hilfestellung nicht erfüllte. Diese Anforderungen bestehen unabhängig von der bis heute nicht genau geklärten Konstruktion der Schuhe.
Wien als aberkannten Rekord zu behandeln vermischt zwei Dinge: dass diese Leistung nicht anerkennungsfähig war und dass die Schuhe umstritten waren. Die fehlende Anerkennungsfähigkeit ist von der Schuhkontroverse getrennt zu betrachten. Selbst mit völlig regelkonformen Schuhen hätte Wien keinen Eingang in die Rekordliste gefunden.
5. Auch im Schwimmen blieben die Rekorde
Schauen wir nun zum Schwimmsport. Auch hier trifft die verbreitete Geschichte von der Streichung nicht zu.
2008 verband ein Schwimmanzug eng gewebte elastische Fasern, Polyurethan-Einsätze, Körperkompression, eine wasserabweisende Oberfläche und ultraschallverschweißte Nähte. Entwicklungstests zufolge sollte sein Oberflächenreibungswiderstand etwa 24 Prozent unter dem älterer Stoffe liegen. Das war jedoch eine Aussage des Herstellers aus seinen Entwicklungstests, keine unabhängig bestätigte Verbesserung der Wettkampfleistung um 24 Prozent.
2009 trieben konkurrierende Anzüge die wasserundurchlässige Polyurethan-Abdeckung, die Körperkompression sowie Luftfang- und Auftriebseffekte weiter. Einige der führenden Modelle von 2009 waren praktisch vollständig aus Polyurethan gefertigte Ganzkörperanzüge und keine Textilanzüge mehr, die nur an begrenzten Stellen Einsätze hatten.
Bei den Weltmeisterschaften in Rom fielen 43 Weltrekorde.
Wie ungewöhnlich diese Zahl ist, zeigt erst der Vergleich mit dem Üblichen. Schon einige Weltrekorde bei einer Weltmeisterschaft wären bemerkenswert. In Rom waren es 43 bei einer einzigen WM. Das war kein schrittweiser Fortschritt; das Rekordbuch wurde binnen weniger Tage großflächig umgeschrieben. Rückblickende Studien schätzten den Leistungsgewinn in manchen Disziplinen auf mehrere Prozent. In einer Sportart, die in Hundertstelsekunden misst, sind mehrere Prozent eine fast absurde Größenordnung. Genau diese außergewöhnliche Zahl wurde später zum stärksten Argument für die Streichung: Ein technischer Wandel, durch den 43 Rekorde auf einmal fallen, lässt sich schwerlich als normale Geräteentwicklung beschreiben.
Dann griff der Weltschwimmverband ein. Am 24. Juli 2009 beschloss der Kongress die Rückkehr zu Textilanzügen und eine Begrenzung der bedeckten Körperflächen. Für die bereits aufgestellten Rekorde lautete die Entscheidung: keine rückwirkende Aberkennung. Am 31. Juli bestätigte er, dass die bisherige Zulassungsliste noch bis zum 31. Dezember desselben Jahres gültig bleiben und die neuen Anforderungen ab dem 1. Januar 2010 gelten würden.
In diesem Punkt tat der Weltschwimmverband also dasselbe wie World Athletics: die Zukunft einschränken, ohne rückwirkend in die Vergangenheit einzugreifen. Die alten Rekorde blieben Teil der Rekordfolgen. Solange sie nicht überboten wurden, blieben sie auch als bestehende offizielle Rekorde verzeichnet.
Die öffentliche Begründung des Weltschwimmverbands lautete: Diese Rekorde wurden unter den damals geltenden Regeln und Bedingungen aufgestellt. Der Verband werde sie nicht neu beurteilen.
Hier muss noch eine verbreitete Behauptung abgetragen werden: Der Weltschwimmverband habe diese Rekorde für fair erklärt, weil alle gleichwertige Schwimmanzüge gehabt hätten.
So war es nicht. Die öffentlich vorgetragene offizielle Begründung war viel enger: Diese Leistungen waren nach den damaligen Regeln zulässig. Und der Zugang war keineswegs buchstäblich gleich. Verträge, Vereinbarungen der Nationalmannschaften, Verfügbarkeit, Passform, Zeitpunkt der Zulassung und Leistungsfähigkeit der Modelle unterschieden sich. Der Aufbau sagte, sie seien regelkonform. Er sagte nicht, sie seien fair, und erst recht nicht, alle hätten die gleichen Möglichkeiten gehabt. Regelkonformität und Fairness sind zwei verschiedene Urteile. Dieser Aufbau fällte nur das erste.
6. Beide Seiten tragen
Damit liegt die eigentliche Frage offen. Bei Laufschuhen und Schwimmanzügen wurden die Rekorde nicht in einem Fall beibehalten und im anderen gestrichen. Beide Male wurde beibehalten. Diese Entscheidung lässt sich mit starken Gründen angreifen und mit ebenso starken Gründen verteidigen. Dieser Abschnitt stellt beide Seiten nebeneinander. Der Essay wird zwischen ihnen kein Urteil fällen.
Zuerst die stärksten Gründe für das Beibehalten.
Erstens: Regelkonformität und institutionelle Verantwortung. Athleten dürfen sich auf die Regeln und Zulassungslisten der zuständigen Verbände verlassen. Der Weltschwimmverband hatte die Anzüge zugelassen und ließ die Zulassung bis zum 31. Dezember gelten. World Athletics erlaubte regelkonforme Carbonplattenschuhe in anerkannten Straßenrennen. Die Athleten rückwirkend zu bestrafen hieße, die Verspätung oder die Fehler des Regulators auf jene Wettkämpfer abzuwälzen, die sich an die damals geltenden Regeln gehalten haben.
Zweitens: Rekorde waren nie technisch rein. Laufbahnen, Schwimmbecken, Zeitmessung, Bahnleinen, Startblöcke, Trainingswissenschaft, Ernährung, Fahrräder, Schläger und Schuhe haben sich immer verändert. Ein Rekord misst die beste Leistung unter den Bedingungen, die an seinem Datum anerkannt waren. Er misst keine abstrakte, von allen Hilfsmitteln freie menschliche Konstante. Wer rückwirkend ausgerechnet bei Polyurethan oder hohen Schaumsohlen eine Grenze ziehen will, braucht einen tragfähigen Grund dafür, warum sich diese Neuerungen ihrer Art nach von allen zuvor akzeptierten Verbesserungen unterscheiden. Dieser Grund ist nicht leicht zu liefern.
Drittens: Es gibt keine wissenschaftlich gültige Subtraktion. Ein Durchschnittseffekt lässt sich nicht von einer individuellen Leistung abziehen. Bei Schuhen reichen die Reaktionen vom Nachteil bis zu zweistelligen prozentualen Laborgewinnen. Bei Anzügen variiert die Wirkung mit Passform, Körperbau, Schwimmstil und Strecke. Der Rekord eines Athleten lässt sich nicht zuverlässig in eine hypothetische Leistung mit Textilanzug oder herkömmlichen Laufschuhen umrechnen. Hier kommt genau der gewaltige individuelle Unterschied aus dem zweiten Abschnitt zum Tragen. Wenn ein und derselbe Schuh bei verschiedenen Menschen so unterschiedlich wirkt, kann man nicht behaupten, er habe jedem seiner Träger einen festen Betrag geschenkt. Also lässt sich auch kein solcher Betrag abziehen.
Viertens: Selektive Streichungen beruhen auf ungleichmäßiger Beweislage. Fotos und erhaltene Produktunterlagen erlauben es nicht, jede Variante eines Schuhs oder Anzugs zweifelsfrei zu identifizieren. Prototypen ändern sich, maßgefertigte Passformen unterscheiden sich, Zulassungen wechseln rasch. Streicht man nur die Leistungen eindeutig identifizierter Nutzer, bleiben womöglich ebenso stark begünstigte, aber nicht identifizierte Leistungen stehen. Das Rekordbuch würde dadurch noch ungenauer.
Zusammen ergeben diese vier Punkte ein starkes Argument für das Beibehalten. Doch die Gegenseite ist ebenso stark.
Nun die stärksten Gründe für eine Streichung oder Neueinordnung.
Erstens: Rekorde bilden eine Ordnung der Vergleichbarkeit. Sie sind mehr als regelkonforme Wettkampfergebnisse. Eine Meisterschaft entscheidet, wer unter den Regeln dieses Tages gewonnen hat. Ein Rekord beansprucht, die beste Leistung über die Geschichte hinweg zu bezeichnen. Ein Verband kann deshalb Medaillen und Platzierungen bestehen lassen und zugleich ablehnen, dass eine Leistung aus einem technischen Bruch zum Maßstab für Athleten wird, die mit wesentlich langsamerer Ausrüstung antreten müssen.
Zweitens: Verbände können ihre eigenen Kategorienfehler korrigieren. Sie haben es auch getan. Der Stundenrekord im Radsport ist ein Präzedenzfall. Der Weltradsportverband verschob technisch unterstützte Leistungen in die Kategorie „Best Human Effort“ und setzte wieder einen älteren Maßstab mit konventioneller Ausrüstung ein. Rückwirkende Neueinordnung ist institutionell möglich, selbst wenn die Leistungen bei ihrer Entstehung gefeiert worden waren. Dieser Punkt ist wichtig: Er beweist, dass Rekorde nicht deshalb bestehen bleiben, weil man sie gar nicht anders behandeln könnte. Man kann es, und jemand hat es getan. Auf eine Streichung zu verzichten ist eine Entscheidung, keine Grenze des Könnens.
Drittens: Der Bruch in den Leistungen ist zu groß. In Rom fielen 43 Weltrekorde; rückblickende Studien schätzten den Gewinn in manchen Disziplinen auf mehrere Prozent. Die Beschleunigung der Top-100-Leistungen im Laufen von 2017 bis 2019 war die größte Verbesserung innerhalb dreier Jahre im zwanzigjährigen Datensatz. Ein derart gleichzeitiger Sprung lässt sich als Beleg dafür lesen, dass sich die Kategorie Rekord in der Sache bereits verändert hatte, während die Regeln noch hinterherliefen.
Viertens: Formale Regelkonformität reicht nicht aus, wenn die Zulassung selbst mangelhaft ist. Der Weltschwimmverband änderte seine Zulassungen 2009 wiederholt; Auftrieb, Wasserdurchlässigkeit und Materialzusammensetzung ließen sich nur schwer messen. Die alten Regeln von World Athletics verboten lediglich unfaire Unterstützung, ohne einen praktikablen Test im Vorfeld bereitzustellen. Eine vorläufige Genehmigung des Regulators beweist nicht zwingend, dass die dadurch ermöglichten Rekorde in dieselbe historische Kategorie gehören.
Fünftens: Der ungleiche Zugang ist im System angelegt, kein Zufall. Die frühen fortschrittlichen Laufschuhe gingen bevorzugt an ausgewählte gesponserte Athleten. Der Zugang zu Polyurethan-Anzügen unterschied sich nach Verträgen, Verbänden, Lieferbarkeit und Zulassungen in letzter Minute. Wenn eine Technik einen erheblichen Vorteil bringt, wirken sich exklusiver oder unzuverlässiger Zugang zugleich auf das Kräfteverhältnis im Wettkampf und auf die Rangordnung der Rekorde aus.
Auch diese fünf Punkte ergeben zusammen ein starkes Argument für die Streichung.
Ebenso wenig wie die Befürworter des Beibehaltens vertreten die Befürworter der Streichung eine radikale Position, der das Schicksal der Athleten gleichgültig wäre. Sie stützen sich auf einen ebenso ernst zu nehmenden Grundsatz: Der Sinn eines Rekords liegt in der Vergleichbarkeit. Lässt er sich nicht mit den Leistungen späterer Athleten vergleichen, verliert er seine Kernfunktion als Rekord. Ein Rekord, dem sich spätere Athleten mit regelkonformer Ausrüstung niemals nähern können, ist kein ehrwürdiges Denkmal, zu dem man aufblicken sollte. Er ist eine unüberwindliche Mauer. Sie hält alle Nachfolgenden für immer unter einer Höhe fest, die sie trotz aller Anstrengung nicht erreichen können und die zum Teil einem Gegenstand zu verdanken ist, den sie nicht mehr benutzen dürfen. Diesen Grundsatz verteidigt die Seite der Streichung: Rekorde sollen vergleichbare Maßstäbe zwischen Menschen sein, keine von Geräten hinterlassenen Marken, die spätere Menschen nie mehr einholen können. Dieser Grundsatz ist ebenso berechtigt wie das Verbot der Rückwirkung.
Beide Seiten tragen. Wie sie tragen, ist der Kern dieses Essays.
7. Warum es kein Urteil gibt
Hier steht nicht eine richtige einer falschen Seite gegenüber, eine tragfähige einer unhaltbaren. Beide tragen. Nur stehen sie auf unterschiedlichem Grund.
Die Seite des Beibehaltens steht auf der damaligen Regelkonformität und der Bestandskraft der Entscheidung. Von diesem Boden aus betrachtet ist eine Leistung, die mit regelkonformer Ausrüstung in einem offiziellen Wettkampf erzielt wurde, ein gültiger Rekord. Rückwirkend daran zu rühren wäre ungerecht.
Die Seite der Streichung steht auf der Vergleichbarkeit der Rekordkategorie über die Zeit hinweg. Von diesem Boden aus betrachtet taugt eine Leistung, die den Vergleich zwischen Generationen unmöglich macht, nicht zum Maßstab für die Nachfolgenden, auch wenn sie damals vollkommen regelkonform war.
Beide Grundlagen sind gültig. Sie führen aber zu entgegengesetzten Schlussfolgerungen. Welche man wählt, hängt nicht davon ab, welche richtiger ist. Es hängt davon ab, was der Aufbau an die erste Stelle setzt: die damalige Bestandskraft und Regelkonformität oder die langfristige Vergleichbarkeit der Rekordkategorie.
Deshalb hat dieser Essay keine Antwort. Es fehlt nicht an Belegen. Die Beweislage ist sehr reichhaltig, die Argumentation beider Seiten vollständig. Dem Problem selbst fehlt ein objektiver Maßstab, der es entscheiden könnte. Die Primärquellen belegen drei institutionell widerspruchsfreie Möglichkeiten: Rekorde bestehen lassen und nur künftige Leistungen neu regeln, rückwirkend neu klassifizieren oder parallele Rekorde nach Geräteepochen führen. Eine Regel, die eine davon als grundsätzlich legitimer auswiese, liefern sie nicht.
Andere Sportarten geben andere Antworten. Gerade das zeigt, dass es keine einzig mögliche Antwort gibt. Golf und Tennis neigen dazu, neue Regeln nur für die Zukunft anzuwenden und frühere regelkonforme Ergebnisse bestehen zu lassen. Der Radsport ordnet Rekorde neu ein, wenn die Ausrüstung den historischen Leistungstest grundlegend verändert hat. Im Bogenschießen bestehen parallele, durch die Technik definierte Rekordkategorien. Recurve-Rekorde werden nicht von Compound-Rekorden abgelöst, nur weil beides Bogenschießen ist. Drei Vorgehensweisen in diesen Sportarten, und kein sportartenübergreifender Grundsatz bestimmt, welche davon richtig ist.
Hier besteht eine Verbindung zum neunten Essay. Dort entschied der Aufbau nicht, ob Angleit- oder Drehstoßtechnik besser sei, weil es dieses Optimum nicht gibt. Hier, bei der Frage Beibehalten oder Streichen, hat er entschieden. Er wählte das Beibehalten. Doch dieses Urteil hat keine objektive Grundlage; es hätte auch andersherum ausfallen können. Im neunten Essay verzichtet der Aufbau auf ein Urteil. Hier fällt er eines, und dieses Urteil hängt zwischen zwei gleichermaßen tragfähigen Grundlagen.
Der Unterschied verdient einen weiteren Schritt. Im neunten Essay griff der Aufbau bei Angleit- und Drehstoßtechnik nicht ein, weil kein Maßstab beide Techniken auf eine gemeinsame Vergleichsebene bringen kann. Sein Schweigen war ehrlich. Er gestand ein, dass ihm die Grundlage für ein Urteil fehlte. Hier griff er ein und entschied sich für das Beibehalten. Die Grundlage, auf die er sich dabei stützte, die damalige Regelkonformität, hat aber keinen höheren Anspruch als die Grundlage der Gegenseite, die Vergleichbarkeit über die Zeit hinweg. Sein Urteil ist deshalb kein begründetes Urteil. Es ist ein Urteil, das zwischen zwei gleichberechtigten Begründungen eine gewählt hat. Es hätte die andere wählen können. Das Schweigen und die Wahl des Aufbaus zeigen hier etwas Gemeinsames: Wo ein objektiver Maßstab fehlt, bedeutet Schweigen, ehrlich auf eine Wahl zu verzichten; Wählen bedeutet, willkürlich eine Möglichkeit herauszugreifen. Beides ist kein begründetes, reproduzierbares Urteil.
Auch der siebte Essay klingt hier an. Dort stand die Zehnkampf-Punktetabelle vor mehreren unvereinbaren Definitionen von Fairness. Nicht einmal die richtige Frage war eindeutig. Hier ist es genauso: Beibehalten und Streichen tragen beide, weil hinter ihnen zwei verschiedene, jeweils vernünftige Vorstellungen davon stehen, was ein Rekord sein soll. Die eine sagt: das beste Wettkampfergebnis unter den damaligen Bedingungen. Die andere sagt: ein vergleichbarer Maßstab über die Epochen hinweg. Wie bei den Fairnessdefinitionen des siebten Essays lässt sich keine dieser Vorstellungen als die einzig richtige beweisen.
8. Eine gewählte, keine erzwungene Schlussfolgerung
Führen wir diesen Essay zusammen.
Die Debatten um Laufschuhe und Schwimmanzüge sind zwei strukturell sehr ähnliche Kontroversen um Sportgeräte. Beide Techniken verbinden mehrere wechselwirkende Eigenschaften, statt auf einem einzigen Wunderbauteil zu beruhen. Beide bewirken eine messbare durchschnittliche Verbesserung bei zugleich enormen individuellen Unterschieden. Beide verbreiteten sich nach frühen Wettkampferfolgen rasch. Beide Verbände arbeiteten zunächst mit weit gefassten, qualitativen Fairness- oder Gerätevorschriften und führten später zahlenmäßige oder materialbezogene Beschränkungen ein. Beide wandten die neuen Einschränkungen auf die Zukunft an und ließen Leistungen bestehen, die unter regelkonformen Bedingungen in anerkannten Wettkämpfen erzielt worden waren.
Angesichts dieser beiden nahezu gleichen Fälle traf der Aufbau dieselbe Wahl: beibehalten.
Diese Wahl ließe sich umstoßen. Sie ist weder die einzig richtige Vorgehensweise noch eine durch die Belege erzwungene Schlussfolgerung noch eine Entscheidung ohne Alternative. Der Aufbau hat aus mehreren tragfähigen Möglichkeiten eine herausgegriffen. Dem Entschluss, beizubehalten, statt zu streichen oder neu zu klassifizieren, stehen ebenso starke Gründe entgegen. Und es gibt einen Fall, in dem die entgegengesetzte Wahl tatsächlich getroffen wurde: den Stundenrekord im Radsport.
Damit fügen sich dieser und die beiden vorigen Essays zu einer vollständigen Gestalt.
Im zehnten Essay entdeckte der Aufbau seine Grenze erst, als sie überschritten wurde. Dann entschied er, ob er sie verteidigen oder öffnen wollte. Ich sagte damals: Diese Entscheidung hätte auch andersherum ausfallen können. Im elften Essay setzte der Aufbau angesichts der überschrittenen Gerätedefinition die Rekordzählung zurück; das alte Speerwurfbuch wurde geschlossen. In beiden Essays wählte der Aufbau. Doch diese Entscheidungen wirkten zunächst natürlich, beinahe erzwungen. Dieser Essay macht aus dem beiläufigen „Es hätte auch andersherum ausfallen können“ seinen ganzen Gegenstand. Er zeigt ganz deutlich: Bei einer strukturell gleichen Gerätekontroverse kann der Aufbau neu anfangen, wie beim Speerwurf. Er kann auch beibehalten, wie bei den Laufschuhen und Schwimmanzügen. Für beide Entscheidungen gibt es eine vollständige Begründung und Präzedenzfälle. Dieser Aufbau hat sich für die zweite entschieden.
Der Rest dieses Essays hat deshalb wieder eine neue Gestalt.
Die Reste der bisherigen Essays waren ausgeschlossene Namen, nicht auseinanderzurechnende Ursachen, Techniken ohne Urteil, Bewegungen, die hätten zugelassen werden können und es nicht wurden, regelkonforme, aber unvergleichbare Leistungen. Jeder hatte seine eigene Gestalt. Hier ist der Rest die nicht gewählte Möglichkeit selbst. Streichen, neu klassifizieren, parallele Rekorde nach Geräteepochen führen: Das alles sind tatsächlich gangbare Vorgehensweisen mit Präzedenzfällen. Der Aufbau wählte das Beibehalten. So wurden sie zu Wegen, die niemand einschlug. Sie sind nicht falsch. Sie wurden nur nicht gewählt.
Dieser Rest ist besonders schwer zu benennen, weil er in keiner Bilanz auftaucht. Er ist die andere Gestalt, die das ganze Buch hätte annehmen können. Hätte der Aufbau damals die Streichung gewählt, sähe das Rekordbuch heute anders aus. Die 43 Rekorde von Rom trügen andere Vermerke oder stünden in einer eigenen Epochenfolge. Dieses Rekordbuch war eine wirkliche Möglichkeit. Dass es nicht verwirklicht wurde, lag nicht an seiner Undurchführbarkeit, sondern daran, dass der Aufbau an jener Gabelung den anderen Weg nahm.
Und an dieser Gabelung steht kein Wegweiser. Kein objektiver Grundsatz sagt dem Aufbau, in welche Richtung er gehen soll. Er ging in Richtung Beibehalten, mit einer vollständigen Begründung. Er hätte in Richtung Streichen gehen können, ebenfalls mit einer vollständigen Begründung. Beide Wege führen zu einer widerspruchsfreien Rekordordnung. Nur sind es zwei verschiedene Ordnungen. Der Aufbau wählte eine. Die andere blieb für immer auf der anderen Seite der Weggabelung zurück: eine ebenso tragfähige Richtung, die niemand einschlug.
Dieser Rest unterscheidet sich von allen bisherigen. Er ist auch am schwersten zu fassen. Das wird erst richtig sichtbar, wenn man ihn neben die anderen stellt. Den Namen, der es nicht auf die Liste geschafft hat, kann man nennen. Von den Ursachen, die sich nicht auseinanderrechnen lassen, weiß man, dass sie wirklich da sind. Die unvergleichbare Speerwurfleistung sieht man im alten Buch liegen. Bei all diesen Resten gibt es etwas, auf das man zeigen kann. Hier nicht. Hier ist es ein Rekordbuch, das nie Wirklichkeit geworden ist; ein Buch, das heute vorläge, hätte der Aufbau damals die Streichung gewählt. Man kann auf nichts in der Wirklichkeit zeigen und sagen: Das ist es. Es ist gerade die Fassung, die nicht wirklich wurde. Es ist das Nichtvorhandensein eines Weges, die Rückseite einer Entscheidung, eine Möglichkeit, von der man abgebogen ist und zu der es kein Zurück mehr gibt. Von allem, was der Aufbau nicht in sich schließen kann, ist dieser Rest der leichteste, so leicht, dass er nicht einmal im Buch steht. Zugleich reicht er am weitesten: Er ist die andere Gestalt, die das gesamte Buch hätte haben können.
Dieser Aufbau kann messen, wie viel Energie ein Schuh einspart und wie viel Widerstand ein Schwimmanzug verringert. Er kann jede Leistung auf die Hundertstelsekunde genau messen. Er kann nicht messen, ob diese Leistungen zählen sollen. Denn das Sollen ist keine messbare Größe. Es ist ein Urteil, bei dem gewählt werden muss. Und für dieses Urteil gibt es keine einzig richtige Antwort.
Der Maßstab hat noch nicht genau gemessen. Er misst weiter.