Non DubitoEssays in the Self-as-an-End Tradition
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SAE · Nikomachische Ethik · Deutsche Neufassung
02 / 13

Wie weit reicht Selbstgenügsamkeit?

Han Qin (秦汉)

Zwei Arten von Unendlichkeit

Aristoteles beginnt mit einer Kette von Zwecken. Medizin zielt auf Gesundheit, Schiffbau auf ein Schiff, Strategie auf Sieg; viele Ziele werden um eines weiteren Zieles willen gewählt. Würde jedes Ziel nur für ein weiteres gewählt, liefe das Begehren ins Leere. Deshalb sucht er etwas, das um seiner selbst willen gewählt wird und dem Leben eine abschließende Richtung gibt: eudaimonia, Glück oder Gelingen.

Wenig später bestimmt er das Selbstgenügsame. Doch es meint ausdrücklich nicht den einsamen Einzelnen. Eltern, Kinder, Ehepartner, Freunde und Mitbürger gehören zum Leben, weil der Mensch von Natur aus politisch ist. Sofort entsteht eine zweite Unendlichkeit. Wenn diese Personen dazugehören, warum nicht deren Freunde, deren Angehörige und schließlich alle? Aristoteles sagt, irgendwo müsse eine Grenze gezogen werden, denn die Reihe dürfe nicht ins Unendliche gehen.

Zweckkette und Mitgliederliste

Die beiden Regresse sehen ähnlich aus und leisten Verschiedenes. Die Zweckkette fragt, ob Handeln überhaupt eine Richtung besitzt, wenn jeder Zweck nur Werkzeug ist. Die Mitgliederliste fragt, wessen Leben und Wohl bei der Beurteilung des eigenen Gelingens mitzählt. Ein letzter Zweck beantwortet die erste Frage. Er zeichnet nicht automatisch die Grenze der zweiten.

Gerade hier verführt das Wort Selbstgenügsamkeit zu einem Kurzschluss. Man könnte meinen, die Einheit des höchsten Gutes liefere zugleich die Einheit der dazugehörigen Gemeinschaft. Aber aus „das Leben braucht eine abschließende Orientierung“ folgt nicht „diese Personen und keine anderen bilden seinen richtigen Umfang“. Die Notwendigkeit einer Grenze ist noch kein Grund für ihren Ort. Aristoteles weiß um das Problem, ohne eine universale Mitgliederliste zu liefern.

SAE ohne höchsten Endpunkt

SAE setzt keinen globalen Endzweck, von dem jede einzelne Handlung ihren Rang bezieht. Es verzeichnet lokale, überprüfbare Gewinne: Eine übernommene Autorität wird befragt, eine Schuld beantwortet, ein übergangener Mensch als eigener Zweck anerkannt. Solche Gewinne sind nicht bloß Annäherungen an einen vorausliegenden Gipfel. Sie gelten an ihrem Ort, sofern ihre Gründe tragen, und bleiben revidierbar.

Damit verschwindet das Grenzproblem nicht. SAE kann fragen, wer durch eine Definition ausgeschlossen wurde, welche Beziehungen eine Entscheidung tatsächlich tragen und ob ein behauptetes „Wir“ fremde Ansprüche vereinnahmt. Es kann die Adresse eines Urteils genauer machen. Aus dieser Prüfung wächst aber keine endgültige Menge aller Zugehörigen. Auch die Formel, jeder Mensch sei ein Zweck, entscheidet nicht automatisch, welche konkreten Verpflichtungen eine Familie, eine Stadt oder eine Institution jedem schuldet.

Eine Grenze ist keine Mitgliedschaftsregel

Im politischen Alltag wird die Verwechslung ständig sichtbar. Ein Hilfsprogramm braucht Zuständigkeitsgrenzen; seine Mittel sind endlich. Daraus folgt nicht, dass die erste verwaltungstechnisch bequeme Grenze moralisch richtig ist. Umgekehrt kann die Forderung, alle einzubeziehen, die Handlungskraft zerstören, ohne dadurch gerechter zu werden. „Es muss eine Grenze geben“ und „diese Grenze ist gerechtfertigt“ sind zwei Sätze mit verschiedener Beweislast.

Aristoteles gibt SAE hier einen wichtigen Widerstand. Beziehungen sind nicht bloß externe Ansprüche an ein fertiges Individuum; sie gehören zum Begriff eines wählenswerten Lebens. SAE gibt Aristoteles eine Gegenfrage: Wer darf jene Beziehungskreise definieren, und wie kann der Ausgeschlossene Einspruch erheben? Der eine Ansatz macht die soziale Einbettung des Glücks sichtbar, der andere hält die gezogene Linie rechenschaftspflichtig.

Ihre Übereinstimmung reicht deshalb nur bis zu einer gemeinsamen Warnung. Einsamkeit ist keine notwendige Form der Selbstgenügsamkeit, und grenzenlose Ausdehnung ist keine brauchbare Politik. Danach trennen sich die Aufgaben. Aristoteles begrenzt den Regress der Zwecke durch ein höchstes Gut und lässt die soziale Grenze praktisch bestimmen. SAE verweigert den höchsten Endpunkt, kann aber jede konkrete Ausschließung neu auditieren. Keine Seite liefert die letzte Mitgliederliste. Dass eine Liste enden muss, sagt noch nicht, bei welchem Namen.

Auch zeitlich entstehen verschiedene Grenzen. Für eine dringende Entscheidung kann ein enger Kreis berechtigt sein, während dieselbe Grenze als dauerhafte Verfassung ungerecht wird. Ein vorläufiger Ausschluss muss daher als vorläufig adressiert werden, einschließlich der Bedingungen seiner Revision. Aristoteles gibt dem Leben eine soziale Gestalt; SAE verlangt, dass deren Ränder nicht als Natur erscheinen. So bleibt die Grenze praktisch nötig und philosophisch weiter schuldig.

Die offene Rechnung betrifft schließlich nicht nur Ausgeschlossene, sondern auch Sprecher. Wer die Grenze zieht, muss kenntlich machen, aus welcher Rolle und für welche Dauer er dies tut. Eine Familienpflicht, kommunale Zuständigkeit und universale Achtung können dieselbe Person verschieden einbeziehen. Selbstgenügsamkeit wird ungenau, sobald diese Ebenen wie eine einzige Reichweite behandelt werden.