Non DubitoEssays in the Self-as-an-End Tradition
← Theorie der Rechte
SAE · Rights Theory · Deutsche Neufassung
03 / 07

Warum Rechte nicht auf Pflichten beruhen

Han Qin (秦汉)

Grund und Korrelation

„Jedem Recht entspricht eine Pflicht“ gilt streng genommen für Anspruchsrechte. Hohfeld zeigte, dass die Alltagssprache Ansprüche, Freiheiten, Kompetenzen und Immunitäten vermischt, die unterschiedliche Gegenpositionen haben.

Das Recht, nicht versklavt zu werden, beginnt nicht erst mit dem Versprechen eines Pflichtträgers. Wird es jedoch als konkreter Anspruch formuliert, entstehen reale Unterlassungs-, Schutz- und Abhilfepflichten. Pflicht ist nicht die Quelle des Rechts; bestimmte Rechte erzeugen oder korrelieren mit Pflichten.

Wille und Interesse

Willenstheorien erklären die normative Kontrolle des Inhabers: geltend machen, verzichten, durchsetzen. Schwieriger sind Säuglinge, dauerhaft nicht kommunizierende Menschen und unveräußerliche Rechte. Inhaberschaft, persönliche Ausübung und unterstützte Ausübung müssen getrennt werden.

Interessentheorien können Kinder, Tiere und Menschen ohne selbständige Äußerung ernst nehmen. Ein wichtiges Interesse bestimmt aber noch nicht, wer als Subjekt des Anspruchs steht, ob Verzicht möglich ist und welche Art Recht vorliegt.

Zwei sich kreuzende Unterscheidungen

Positiv und negativ beschreibt, ob eine Pflicht Handeln oder Unterlassen verlangt. Grundlegend und anerkennungsbasiert fragt, ob der moralische Grund institutionell abhängig ist. Meinungsfreiheit kann Nicht-Eingriff und positiven gerichtlichen Schutz verlangen; ein Sozialrecht kann einen grundlegenden Überlebensbezug haben und zugleich institutionelle Verfahren benötigen.

Auch die Geschichte ist keine saubere Folge dreier Generationen. Bürgerliche, soziale und kollektive Rechte überlagern sich. Arendts „Recht, Rechte zu haben“ zeigt: Eine vorstaatliche Subjektstellung wird praktisch erst durch Pflichten anderer und politischer Gemeinschaften wirksam.