Die zwei Achsen der Rechte
Grundrechte sind nicht bloß Abwehrzonen
Grundrechte schützen Leben, körperliche Integrität, Nicht-Objektifizierung und unersetzliche Bedingungen der Subjektentwicklung. Je nach Lage können Nahrung, medizinische Versorgung und elementare Bildung deshalb positive Anspruchsinhalte werden.
Die Stellung als Rechtsträger ist von selbständiger Ausübungsfähigkeit zu trennen. Vertretung und Unterstützung organisieren die Ausübung; sie übertragen das Recht nicht auf den Helfenden.
Drei Bedingungen und eine Legitimitätsschranke
Anerkennung kann eine vorausliegende moralische Stellung deklarieren oder eine neue Rechtsposition konstituieren. Damit ein anerkennungsbasiertes Recht funktioniert, braucht es institutionelle Form, öffentliche Erwartungen und wirksame Durchsetzung.
Hinzu kommt die Legitimitätsschranke: Das Recht darf Grundrechte nicht zerstören und muss gegenüber Betroffenen begründbar sein. Geltung, Durchsetzbarkeit und Legitimität sind verschieden.
Scheitern und Übergang
Ein Recht kann formell entzogen, praktisch ausgehöhlt, moralisch delegitimiert oder örtlich nicht durchgesetzt werden. Ein Wechsel des Inhabers durch Erbschaft oder institutionelle Nachfolge ist dagegen ein Übergang.
Eigentum durchquert beide Achsen. Seine konkrete Form ist institutionell; minimaler Zugang zu Lebensbedingungen kann dennoch nicht allein durch Eigentumsregeln aufgehoben werden. Die Achsen sind zwei Tiefen derselben Analyse.