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Non Dubito

Ergänzung zur Theorie der Rechte · 01

Wer sagt eigentlich: Das ist deine Aufgabe?

Eine Liste muss bis Monatsende fertig sein. Auf Nachfragen heißt es: Das war schon immer so. Vielleicht bist du mit der Regelung nicht einverstanden und steckst trotzdem in ihr. Bevor du dich fragst, ob du verantwortungsbewusst genug bist, lohnt eine andere Frage: Wie ist diese Anforderung überhaupt bei dir gelandet?

Han Qin ·

Stell dir vor, du übernimmst die Leitung einer Abteilung. Auf dem Schreibtisch liegen der Computer, die Schlüssel und eine Liste, die bis Monatsende abgegeben werden muss. Wer hat sie festgelegt? Dein Vorgänger sagt, das sei schon immer so gewesen. Warum fallen auch diese beiden Punkte in deinen Aufgabenbereich? Er sieht dich verwundert an. Du hast diese Stelle doch jetzt inne, oder nicht?

Das klingt nach einem Satz, mit dem das Gespräch beendet sein soll. Vielleicht fängst du schon an, an dir zu zweifeln: Stelle ich mich unnötig an? Muss ich wirklich bei jeder übertragenen Arbeit so viel nachfragen? Dabei geht es noch gar nicht darum, ob du ordentlich arbeiten wirst. Du willst etwas wissen, das davor liegt: Wodurch ist ausgerechnet diese Anforderung zu deiner Aufgabe geworden?

Eine Anforderung kann tatsächlich bei dir ankommen. Aber sie kommt dort nicht schon deshalb an, weil jemand ein gewichtiges Wort benutzt. Auch verwandelt sich beim Betreten des Büros nicht alles, was der Vorgänger hinterlassen hat, was Kollegen sich wünschen und was das Unternehmen gern hätte, automatisch in dieselbe Art von Verpflichtung. Zu unterscheiden heißt hier nicht, sich vor Arbeit zu drücken. Es heißt, noch erkennen zu können, was man eigentlich übernimmt.

Nicht jede Erwartung ist schon eine Verpflichtung

Eine Kollegin möchte, dass du nebenbei ihre alten Unterlagen ordnest. Sie hat viel zu tun, und du könntest ihr helfen. Beides stimmt. Doch Können, Bedarf und Erwartung beantworten für sich genommen noch nicht die entscheidenden Fragen: Worauf stützt sich ihr Anspruch, dass du es tun sollst? Gehört diese Arbeit tatsächlich zu der Tätigkeit, die du übernommen hast? Wie weit reicht sie, und wann wäre sie erledigt?

Bei einer anderen Übergabe liegt der Fall anders. Mit deiner jetzigen Bestellung hast du ausdrücklich die Aufgabe übernommen, bis Monatsende die Bestände abzugleichen. Wer die Anforderung an dich richtet, was auf die Liste gehört und wo du im Streitfall nachfragen kannst, lässt sich benennen. Hier hofft nicht bloß jemand auf deine Hilfe. Eine Anforderung mit nachvollziehbarer Herkunft ist in dieser konkreten Amts- oder Tätigkeitsphase bei dir wirksam geworden. Du kannst die Regelung ablehnen und dennoch anerkennen, dass sie nicht nur in der Vorstellung eines anderen existiert.

Diesen Schritt nennen wir im Folgenden Zuordnung. Gemeint ist nicht, dass unbedingt ein Formular ausgefüllt wurde. Noch weniger genügt es, irgendwo einen Namen einzutragen. Gemeint ist: Eine bestimmte Anforderung ist tatsächlich Teil der Handlungssituation dieses Menschen innerhalb dieser Beziehung geworden. Ein Formular kann das lediglich festhalten; es kann aber auch etwas verzeichnen, das nie wirksam geworden ist. Entscheidend bleibt, wie die Anforderung in der wirklichen Beziehung angekommen ist.

Schon hier braucht es eine kleine Trennung. Dass eine Anforderung wirksam auf dir liegt, ist nicht dasselbe wie die Zustimmung zu ihrem Inhalt. Eine solche Zuordnung muss auch nicht in jeder Hinsicht freiwillig geschehen; aus bloßem Nichtzustimmen folgt noch nicht, dass gar keine wirkliche Beziehung entstanden ist. Du kannst einen Ablauf unsinnig finden, ohne dass er deshalb nie auf dich anwendbar gewesen wäre. Umgekehrt beweist seine tatsächliche Anwendung keineswegs, dass mit ihm alles stimmt. Wer nur die beiden Schubladen Ich will das und Hier besteht überhaupt nichts zulässt, hat für viele reale Situationen keinen Platz mehr.

Allerdings darf die Prüfung nicht beim Papier stehen bleiben. In einem Stellenhandbuch kann eine alte Regel stehen, die bei dieser konkreten Tätigkeit nie zur Anwendung kam. Eine Organisation kann sich auch mit eindrucksvollen Ordnungen schmücken, ohne dass es die entsprechende Anerkennung, die Verfahren und die praktische Unterstützung je gegeben hätte. Andersherum beweist der Umstand, dass im Alltag niemand bestraft wird, noch nicht, dass eine Anforderung unwirksam ist. Zu prüfen ist die tatsächliche Beziehung, nicht der feierliche Ton des Dokuments und auch nicht die Frage, ob der Chef in letzter Zeit wütend geworden ist.

Vor allem dürfen wir nicht jede Drohung in eine Verpflichtung umtaufen. Auch ein Entführer kann eine unmissverständliche Forderung stellen und sein Opfer dazu bringen, anders zu handeln. Daraus wird keine berufliche oder rollenbezogene Aufgabe der Geisel. Hier geht es um soziale Anforderungen mit einer entsprechenden Rechtsstellung, tatsächlicher Unterstützung und einer wirksamen Zuordnung. Nicht jeder Befehl, der Gehorsam erzwingen kann, erhält damit einen respektablen Namen.

Diese Unterscheidung lässt den Zwang nicht auf wundersame Weise verschwinden. Wenn wir zeigen, dass eine Anweisung keine solche Grundlage hat, ist der bedrohte Mensch deshalb noch lange nicht in Sicherheit. Wir verhindern zunächst nur eine zusätzliche Verwirrung: dass jemand unterdrückt wird und obendrein hören muss, er erfülle seine Pflichten nicht. Begriffe können sichtbar machen, was geschieht. Schutz braucht weiterhin wirkliche Wege und Vorkehrungen.

Eine Stelle ist keine Kiste für fremde Altlasten

Schauen wir noch einmal auf den Satz: Du sitzt jetzt auf dieser Stelle. Er kann die Funktion des Finanzleiters meinen, den Menschen vor uns oder dessen konkrete Tätigkeit in diesem Unternehmen während eines bestimmten Zeitraums. Die drei Dinge liegen dicht beieinander, sind aber nicht austauschbar. Eine Stelle kann bestehen bleiben, während die Menschen wechseln. Derselbe Mensch kann nach Jahren zurückkehren und eine neue Tätigkeitsphase beginnen.

Darum wird eine Meldung, die dein Vorgänger seinerzeit versäumt hat, nicht durch deinen Platzwechsel zu einer Meldung, die du damals versäumt hättest. Die Vergangenheit wechselt nicht auf diese Weise den Handelnden. Ob das Unternehmen dir heute zusätzlich die Prüfung der alten Vorgänge übertragen hat, ist jedoch eine andere Frage. Eine alte Sache kann zum Inhalt einer neuen Anforderung werden. Dass sie die Vergangenheit betrifft, beweist für sich genommen weder, dass die neue Anforderung eine Grundlage hat, noch, dass sie keine haben kann.

Auch die umgekehrte Verwechslung ist möglich. Ein neuer Firmenname, andere Eigentümer, sogar ein Umzug erlauben es nicht, allein nach dem Schild an der Tür zu erklären, alles beginne von vorn. Ob die bisherige Tätigkeit und die damit verbundenen Regelungen weiterlaufen, entscheidet sich daran, was tatsächlich geschehen ist. Ein konkretes Übernehmen hängt mit seinem organisatorischen Träger zusammen; trotzdem beendet nicht jeder Austausch der äußeren Hülle automatisch die bisherige Tätigkeit.

Innerhalb derselben Tätigkeit können außerdem mehrere Anforderungen unterschiedlichen Verläufen folgen. Der Abgleich einer Liste ist erledigt, wenn sie fristgerecht abgegeben ist. Die fortlaufende Betreuung bestimmter Unterlagen ist eine andere Aufgabe; ihre Erfüllung und ihr Ende richten sich nach ihrem eigenen Inhalt. Mit einer erledigten Sache ist nicht die ganze Stelle von jeder Aufgabe frei. Aber auch das Fortbestehen der Stelle hält eine längst erledigte Anforderung nicht für immer offen.

Die Frage nach der Herkunft ist also keine besonders raffinierte Ablehnungsformel. Manchmal zeigt sie, dass dir eine unbegründete Forderung zugeschoben wurde. Manchmal zeigt sie, dass die bestehende Regelung dir tatsächlich etwas übertragen hat. Sie verspricht nicht im Voraus, dich zu entlasten. Sie verlangt nur, dass sich jede einzelne Anforderung erklären lässt: Wer verlangt hier, auf welcher Grundlage, innerhalb welcher Beziehung, was von diesem Menschen?

Eine Aufgabe zu haben heißt nicht, sie schon erfüllt zu haben

Das Unternehmen verlangt den Bestandsabgleich: Das ist die Seite, von der die Anforderung ausgeht. Sie wird innerhalb deiner konkreten Tätigkeit wirksam dir zugeordnet: Das ist die Seite des Übernehmens. Erst wenn du später die Liste abgibst, ist die Anforderung erfüllt. Die letzten beiden Schritte liegen beide auf deiner Seite, sind aber nicht derselbe Schritt. Zwischen einer noch offenen Aufgabe und einer erledigten liegt ein wirkliches Handeln.

Solange alles erledigt wird, fällt diese Trennung kaum auf. Sichtbar wird sie, wenn etwas ausbleibt. Der Monat ist um, die Liste fehlt. Nun kann man nicht behaupten, weil keine Handlung stattgefunden habe, habe überhaupt nichts bestanden. Erst weil zuvor eine Anforderung wirksam war, lässt sich fragen, warum sie unerfüllt blieb. Der Schluss lässt sich aber nicht umdrehen. Dass jemand enttäuscht ist, beweist allein noch nicht, dass du ihm diese Leistung ursprünglich geschuldet hast.

Erfüllung muss auch nicht immer in einem sichtbaren Tun bestehen. Eine Anforderung zum Umgang mit Informationen kann gerade dadurch erfüllt werden, dass man etwas nicht weitererzählt. Umgekehrt ist schon das Stellen einer Anforderung selbst unter Umständen eine Handlung. Wir unterscheiden die Zustände einer Sache auf ihrem Weg vom Verlangen über die wirksame Zuordnung bis zur Erfüllung. Wir behaupten nicht, dass nur geschäftiges Tun oder ein abgegebenes Ergebnis als Handeln zählt.

Jetzt kannst du die Liste auf dem Tisch auseinanderlegen, ohne dich zuerst für faul zu erklären und ohne allen Forderungen vorsorglich einen Gültigkeitsstempel zu geben. Eine gehört tatsächlich zu dieser Tätigkeit, aber über den Zeitplan muss neu gesprochen werden. Eine andere ist der Wunsch einer Kollegin; ob du helfen möchtest, ist gesondert zu klären. Bei einer dritten geht es um einen Fehler des Vorgängers: Sein damaliges Versäumnis und deine mögliche heutige Prüfaufgabe sind auseinanderzuhalten. Drei verschiedene Fragen müssen sich nicht länger in dem einen Satz drängen: Das ist deine Aufgabe.

Erst damit kann das Gespräch konkret werden. Du hast die Arbeit nicht mit einem Wort abgeschüttelt. Du hast aber auch nicht dich als ganzen Menschen an eine Stelle abgegeben. Du hast zunächst nur geklärt, welche bestimmte Sache diesmal auf welchem Weg bei dir angekommen ist.

Quelle und Geltungsbereich

Diese drei Leseressays gehen auf On Accountability · Wei zurück; sie übersetzen nicht nacheinander die sechsundzwanzig Thesen der Abhandlung. Die Szenen aus dem Arbeitsleben und mit dem heranwachsenden Kind sind erfundene Beispiele. Der Ausgangstext unterscheidet accountability, liability und duty in einem ausdrücklich begrenzten Sinn. Damit werden weder sämtliche alltäglichen Bedeutungen noch die rechtlichen Verwendungen dieser Wörter neu festgelegt. Eine Einordnung rechtfertigt keine Anforderung und beendet auch keinen tatsächlich ausgeübten Zwang. Die Essays entscheiden nicht über konkrete Arbeitsverhältnisse, fortgeltende Vertraulichkeitsvereinbarungen, Rechtsbehelfe oder die gesetzlichen Verantwortlichkeiten Minderjähriger. Die deutsche Fassung ist auf Grundlage der chinesischen Essays eigenständig geschrieben.

On Accountability · Originalabhandlung ↗