Der freie Verhaftete
Wächter und Aufseher kennen den Vorwurf nicht und schicken K. nach der Verhaftung zur Arbeit. Ein Jahr lang erzwingt das Gericht fast nichts. Es übergibt ihm nur die Voraussetzung, es gebe einen erklärungsbedürftigen Fall. K. nimmt sie an, statt sie liegen zu lassen.
Aus eigenem Schritt auf den Dachboden
Zur ersten Untersuchung erhält K. keine Zimmernummer. Er sucht in einem Mietshaus Stockwerk um Stockwerk und findet den stickigen Gerichtssaal oben. Weitere Kanzleien liegen ebenso unter Dächern; Angeklagte warten in schlechter Luft. Wer lange genug bleibt, gewöhnt sich daran, sagt ein Angestellter.
Ohne Zentrum und Tatbestand
Jeder Funktionär verweist nach oben, doch hohe Richter bleiben unerreichbar. Zugleich fehlt ein Tatvorwurf. Ohne konkrete Tat gibt es weder Ziel der Widerlegung noch Grenze eines abgeschlossenen Urteils. K. soll nicht zeigen, etwas Bestimmtes nicht getan zu haben, sondern als ganzer Mensch unschuldig sein.
Den Angeklagten selbst herstellen
K. hält Reden, sammelt Nachrichten, opfert Wochenenden und verliert Konzentration in der Bank. Selbst der Beifall zu seiner Anklage des Gerichts kommt von Gerichtsleuten. Widerstand besitzt dort einen vorgesehenen Platz. Indem K. Zeit, Raum und Form des Gerichts akzeptiert, erledigt er seine Verwandlung zum Angeklagten selbst.