»Warum hast du das getan?« ist keine offene Frage, wenn jede Antwort sofort als Ausrede abgewiesen wird.

Freundliche Grammatik genügt nicht: Ist nur eine Antwort erlaubt, wird das Fragezeichen zur Falle.

Vor dem Fragen sollten wir prüfen, ob eine unerwartete Antwort unsere Sicht tatsächlich verändern dürfte.

Wer eine Entschuldigung braucht, sollte den konkreten Schaden nennen, statt die Anklage in Fragen zu verstecken.

Eine Frage öffnet eine Tür; führt sie nur in ein bereits verschlossenes Urteil, ist sie keine mehr.