Eine Stelle anzunehmen heißt, für einen bestimmten Bereich fremde Prioritäten und gemeinsame Regeln zu akzeptieren. Andere setzen Termine, koordinieren Abläufe und beurteilen Ergebnisse. Ohne diese begrenzte Ordnung wäre Zusammenarbeit kaum möglich.

Weisungsrecht kommt jedoch nicht allein. Wer Leistung verlangt, muss Informationen, Zeit, Mittel, Sicherheit, Erholung und nachvollziehbare Maßstäbe bereitstellen. Auch die Möglichkeit, Risiken und unfairen Umgang ohne Vergeltung anzusprechen, gehört zu dieser Verantwortung.

Das Gehalt macht Gesundheit, Schlaf, Würde und Privatleben nicht zu betrieblichen Reserven. Ein Unternehmen darf eine Leistung kritisieren oder eine Besetzung beenden. Es darf daraus kein Urteil über den gesamten Wert eines Menschen machen.

Verlangt werden kann professionelles Handeln, nicht vorgeschriebene Zuneigung. Zusammenarbeit ist Pflicht, Liebe zum Unternehmen nicht; eine ordnungsgemäß getroffene Entscheidung kann auszuführen sein, ohne dass innere Zustimmung erzwungen wird. Vertrauen entsteht nur aus verlässlicher Erfahrung.

Zur Arbeit gegeben werden vereinbarte Zeit, Können, Urteil und Handlung. Körper, Würde, Lebensrichtung und das Recht, den Stellenwert der Arbeit selbst zu bestimmen, bleiben bei der Person. Ein guter Arbeitsplatz ermöglicht Einsatz, ohne dafür Selbstaufgabe zu fordern.