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Non Dubito

Strukturen in Märchen · 10

Der Jäger und die Schildkröte: Darf sie schweigen, wenn er ihren Auftritt schon versprochen hat?

Sie wollte nur für ihn allein singen. Er setzt sein Leben darauf, dass sie vor allen auftreten wird. Wer entscheidet nun, was aus ihrem Schweigen folgt?

Han Qin ·

Der Jäger hört zuerst den Gesang. Erst dann entdeckt er in dem ihm fremden Wald die Sängerin: eine Schildkröte, vor der eine kleine Harfe hängt. Spielend singt sie davon, dass stets die Menschen den Dingen ihren Willen aufzwingen, nicht die Dinge den Menschen. Die Stimme ist wunderschön. Er schaut hinter einem Ast hervor, staunt und kommt später immer wieder. Er beginnt also nicht mit dem Plan, sie zu fangen. Zuerst ist er wirklich ein Hörer, der für das Zuhören eigens den Weg auf sich nimmt.

In der von Barker und Sinclair 1917 zusammengestellten Geschichte beginnt die Schwierigkeit mit einer scheinbar vertrauteren Einrichtung. Nicht jedes Mal möchte er in den Wald. Er überredet die Schildkröte, sich nach Hause bringen zu lassen, damit er täglich bequem hören könne. Sie willigt ein und setzt eine Bedingung: Sie singt nur für ihn allein. Den Wald zu verlassen heißt nicht, vor jedem beliebigen Publikum auftreten zu wollen. Der Ort ändert sich, der Kreis der erlaubten Zuhörer bleibt bestimmt.

Zunächst bekommt er sein erhofftes Leben und ist doch bald nicht mehr zufrieden. Er denkt an den Ruhm, den ihm das Wissen anderer um diese singende Schildkröte bringen könnte. So geht das Geheimnis von Bekannten zu Bekannten und erreicht schließlich das Oberhaupt. Zur Versammlung gerufen berichtet er von Gesang und Harfe, und die Leute lachen ungläubig. Was zuvor eine private Begegnung war, verwandelt sich in eine Fähigkeit, die er nun öffentlich beweisen soll.

Er weiß, dass er nichts erfunden hat. Die Lieder waren kein Traum, die Schildkröte ist wirklich zu Hause. Gerade darum drängt ihn der Spott umso mehr, seine Aussage zu beweisen. Morgen werde er sie bringen, damit alle selbst hören könnten; andernfalls dürfe man ihn hinrichten. Die Versammlung nimmt an und verspricht umgekehrt, er dürfe sie beliebig bestrafen, wenn die Aufführung gelinge. Auf beiden Seiten wird etwas Schwerwiegendes eingesetzt. Diejenige, die auf dem Tisch stehen und singen soll, hat niemand gefragt.

Zufrieden glaubt er endlich Gelegenheit zu haben, seinen Ruf zu retten. Dass die Schildkröte singen kann, weiß er. In diese Gewissheit rechnet er aber eine noch fehlende Antwort ein: Sie werde vor diesen Menschen singen wollen. Etwas einmal gehört zu haben gibt kein Recht, es beim nächsten Mal abzurufen. Eine Fähigkeit zu kennen verleiht noch keine Verfügung über ihren Einsatz. Eine neue Frage hätte beides auseinanderhalten können. Stattdessen bindet er beides mit einem Versprechen über sein eigenes Leben zusammen.

Am nächsten Tag steht die Schildkröte mit Harfe auf dem vorbereiteten Tisch. Die Versammelten warten; kein Lied erklingt. Ausdrücklich erzählt die Geschichte ihre Geduld: Sie geben ihr und dem Jäger eine Gelegenheit, statt über das erste Schweigen sofort zornig zu werden. Aber die Zeit vergeht, und alles Zureden bleibt erfolglos. Dabei dauert immer dieselbe Erwartung fort: Sie soll auftreten, braucht nur vielleicht mehr Zeit oder weitere Überredung.

Diese Geduld geht an ihrer Bedingung vorbei. Vereinbart war privates Singen; geduldig herbeiführen möchte er jetzt einen öffentlichen Auftritt, dem sie nie zugestimmt hat. Längeres Warten macht beides nicht zu derselben Sache. Manchmal hält sich eine Seite für besonders nachsichtig, weil sie nicht sofort zwingt und weiter freundlich einlädt. Die andere möchte jedoch nicht »Gib mir noch etwas Zeit« sagen, sondern »Das lag nicht im Rahmen meiner Zustimmung«.

Auch als der letzte Abendstrahl verschwindet, bleibt sie still. Der Jäger wird enthauptet. Unmittelbar danach beginnt sie zu sprechen. Entsetzt sehen die Menschen einander an: Er hatte die Wahrheit gesagt, und sie haben ihn getötet. Nur einen Augenblick später verliert das Schweigen seine vermeintliche Beweiskraft gegen ihn. Die Strafe ist schon vollzogen, während die Tatsache gerade erst auf einem anderen Weg sichtbar wird.

Die Schildkröte erklärt nun, er habe seine Strafe selbst herbeigeführt. Im Wald habe sie glücklich gesungen; ihm habe das Kommen und Zuhören nicht genügt. Er verriet allen ihr Geheimnis und wollte sie zu einem bestaunten Wunder machen. Ohne dies wäre nichts geschehen. Schließlich singt sie wieder vom Menschen, der den Dingen den eigenen Willen aufzwingt. Mit diesem Lied beginnt die Geschichte; ihm überlässt sie auch eine Erklärung ihres Endes.

Die Erklärung benennt einen wirklichen Fehler des Jägers. Seine Wahrhaftigkeit macht ihn nicht in jeder Hinsicht unschuldig. »Alles, was ich sagte, war wahr« hebt weder den Verrat noch die Überschreitung ihrer Erlaubnis auf. Auch wahre Informationen stehen einem nicht beliebig zur öffentlichen Vorführung zur Verfügung – erst recht, wenn sie ein anderes Wesen betreffen, das den vertrauten Umgang zulässt und Öffentlichkeit ausdrücklich begrenzt. Aus dem Gefallen am Gesang ist bei ihm allmählich der Wunsch geworden, durch Besitz der Sängerin berühmt zu werden.

Würde das Lied aber alle Verantwortung für seinen Tod allein ihm zuschreiben, verschwänden andere Handlungen aus dem Ende. Oberhaupt und Versammlung nehmen die Hinrichtung als Prüfung seiner Erzählung an und vollziehen sie. Zwischen Schweigen und Tötungsentscheidung liegt kein Naturvorgang, der überhaupt kein Urteil mehr braucht. Dass er selbst den Tod angeboten hat, erklärt seinen Anteil an der Gefahr. Es reduziert diejenigen, die ihn töten, nicht auf bloße Erfüller seines Versprechens.

Die Versammlung hätte ungläubig bleiben oder eingestehen können, dass sich die Sache heute nicht nachprüfen lässt. Ein ausbleibender Auftritt beweist weder, dass es nirgends singende Schildkröten gibt, noch dass der Erzähler sterben soll. Gewiss hat er eine öffentliche Zusicherung gegeben, die er nicht einlösen kann. Doch selbst ihr Scheitern verlangt ein eigenes Urteil über die angemessene Antwort. Eine Tatsachenfrage an Leben und Tod zu binden erleichtert das Erkennen nicht. Es nimmt dem noch Unbekannten nur jede weitere Gelegenheit, befragt zu werden.

Mit »Wir haben einen getötet, der die Wahrheit sagte« bemerken die Menschen wenigstens für einen Moment ihre eigenen Hände. Das ist mehr als »Er hätte eben nicht prahlen dürfen«. Die erste Aussage leugnet seinen Vorschlag der Wette nicht und erkennt trotzdem gemeinsame Entscheidung und Vollzug an. Die zweite könnte die ganze Hinrichtung auf seinen Charakter zurückführen – als müsste niemand mehr für das eigene spätere Handeln antworten, sobald ein anderer zuerst einen Fehler gemacht hat.

Auch das Schweigen der Schildkröte ist deshalb kein schwereloser Triumph einer Grenze. Ihre fehlende Zustimmung zum öffentlichen Singen ist eindeutig. Ob sie die ganze Wette kennt und seine Tötung bei Sonnenuntergang voraussieht, erklärt der Text jedoch nicht aus ihrem Inneren. Weder eine geplante Rache noch ihre völlige Ahnungslosigkeit darf man hinzuerfinden. Nach dem Tod nennt sie Gründe. Diese nachträgliche Bewertung ist von der offenen Frage zu unterscheiden, wie viel sie damals wusste.

Angenommen, sie kannte die Gefahr und konnte gefahrlos sprechen: Ein Menschenleben zu retten wäre selbstverständlich ein ernst zu nehmender Grund. Daraus folgt trotzdem nicht, dass der Jäger zuerst die Vereinbarung brechen und dann mit seinem Leben für sie eine Pflicht zum Auftritt schaffen darf. Andernfalls könnte jeder durch hinreichend schwere Folgen die Grenze des anderen selbst aufheben. Die Lage darf nicht auf »Sie singt und er lebt; sie schweigt und er muss sterben« schrumpfen. Die ringsum Sitzenden können weiterhin entscheiden, aus Schweigen keine Hinrichtung zu machen.

Vielleicht hätte sie ihre Weigerung auch ohne Gesang erklären können. Er hätte bei ausbleibender Bereitschaft eingestehen können, dass ihm ihre Erlaubnis fehlte. Das Märchen geht diese Wege nicht. Wir dürfen deshalb keine schon stattgefundene Verhandlung ergänzen. Sichtbar wird nur, wie der Spielraum enger wird, bis jeder scheinbar nur noch seine einmal gewählte Handlung vollenden kann. Gerade dann wäre das Aufhören eine neue Entscheidung der Anwesenden, kein von selbst eintretendes Nachgeben.

Damit wird die wirkliche Bewunderung des Jägers nicht geleugnet. Hingerissen hörte er im Wald, ging wiederholt den weiten Weg; der spätere Ruhmeshunger macht diese Augenblicke nicht vollständig falsch. Bedauerlich ist, dass er die Begegnung nicht als Beziehung bewahrt, die fortgesetztes Einverständnis beider verlangt. Seit er die Schildkröte heimgebracht hat, versteht er das Hörenkönnen zunehmend als Besitz eines Wunderdinges, dieses wiederum als Vermögen, das seinen öffentlichen Ruf verbürgen soll.

Das Schlusslied darf daher bleiben, ohne alle Verantwortung abzuschließen. Der Jäger zwingt der Sängerin seinen Wunsch auf; die Versammlung macht ihrerseits aus einer verlangten Darbietung ein Urteil über Leben und Tod. Beide Übergriffe folgen aufeinander. Der zweite wird nicht allein dadurch zur fraglos angemessenen Strafe, dass der erste vorher geschah. Wieder singend macht die Schildkröte ihre Grenze allen bekannt. Im Ende bleibt aber auch jemand zurück, der nie mehr kommen und zuhören kann.

Früher brauchte er nur in den Wald zu gehen, um das Lied zu hören. Später hatte er die Sängerin in seiner Nähe und hörte ihre erste Bedingung immer schlechter. Die entscheidenden Worte sind nicht nur die Lehre nach seinem Tod. Es sind auch jene, die sie schon gesagt hatte, als sie bei ihm lebte: »Nur für dich allein.« Wäre das stets als Erlaubnis eines weiterhin selbst antwortenden Wesens verstanden worden, nicht als nach dem Erwerb veränderbare Einschränkung, hätte es den Tisch, an dem sie alles beweisen soll, nicht geben müssen.

Textgrundlagen

Eigenständig auf Deutsch geschriebene vollständige Lektüre nach dem chinesischen Essay. Die Auslegung bleibt bei der ausgewiesenen englischen Sammlung und hält das tatsächlich Erzählte von offenen Wissens- und Verantwortungsfragen getrennt; sie ergänzt weder ein Stammesporträt noch eine verborgene Racheabsicht.

Hinweise zur Fassung

Textgrundlage: W. H. Barker und Cecilia Sinclair, West African Folk-Tales (1917), XXI, »The Hunter and the Tortoise«, gedruckte Seiten 119–122, nach dem gemeinfreien vollständigen Band. Der Band bezeichnet seine Texte als »collected and arranged«. Für diese Erzählung nennt er weder eine bestimmte Erzählerin noch einen bestimmten Erzähler, bietet keine wortgetreue Aufzeichnung in der Ausgangssprache und keinen unabhängigen Fassungsvergleich. Betrachtet wird daher diese englisch redigierte Fassung, nicht die einheitliche Stimme eines bestimmten Volkes. Bewahrt bleiben die private Erlaubnis, der vom Jäger selbst angebotene Einsatz seines Lebens, geduldiges Warten und Hinrichtung durch die Versammlung, die nachträglichen Worte der Schildkröte und der ursprüngliche Liedtext. Es wird nicht eigenmächtig behauptet, dass sie vor Beginn der Vorführung die ganze Wette kannte.