Um Schaden zu stoppen, genügt Überzeugung nicht immer. Regeln, Abstand oder Autorität können Verhalten begrenzen müssen.
Eine Handlung zu stoppen bedeutet aber nicht, innere Kapitulation zu fordern. Erzwungene Befolgung beweist weder Verständnis noch Zustimmung.
Die Grenze sagt: „Bis hierhin.“ Der Zwang zum Bekenntnis sagt: „Sieh die Welt genau wie ich.“
Auch berechtigte öffentliche Eingriffe brauchen Gegenstand, Dauer, Aufsicht und eine Möglichkeit des Widerspruchs.
Starker Widerstand stoppt das Schädliche und nennt Gründe, ohne zu verlangen, dass jede Differenz verschwindet.