„So war das nicht gemeint“ kann vollkommen wahr sein. Der Sprecher wollte nicht verletzen oder ausschließen und möchte nicht als böswilliger Mensch gelten. Absicht ist wichtig: Vorsatz, Nachlässigkeit und Missverständnis sind nicht dasselbe. Trotzdem kann dieser Satz allein den Streit nicht beenden.

Eine Handlung existiert in einer Beziehung nicht nur im inneren Plan. Sie existiert auch in Worten, Abläufen, Umständen und Folgen. Jemand wollte den Partner nicht ausschließen, informierte ihn aber erst nach einer wichtigen Entscheidung. Er wollte keinen Druck ausüben, ließ auf jedes Nein jedoch Kälte folgen. Fehlende böse Absicht und eine schädliche Ordnung können gleichzeitig wahr sein.

Oft setzt sich der Streit fort, weil der Handelnde nur seinen Teil beantwortet. Er erklärt, was er wollte, ohne anzusehen, was der andere vorfand. „Weil ich es nicht beabsichtigt habe, darf es dich nicht so verletzen“ macht den eigenen inneren Zustand zur Erlaubnis für die Erfahrung des anderen.

Auch die Gegenrichtung ist problematisch. „Ich fühlte mich kontrolliert, also wolltest du mich kontrollieren“ springt von der Wirkung zur vollständigen Absicht. Gefühle zeigen besonders gut, wie etwas bei uns ankam. Sie beweisen nicht von selbst, woher es kam. Wiederkehrende Muster können eine Vermutung stützen, doch Vermutung und Gewissheit bleiben zu unterscheiden.

Ein ehrliches Gespräch hält beides: „Ich wollte dich nicht ausschließen. Jetzt sehe ich, dass meine Vorgehensweise dir jede Beteiligung nahm.“ Und: „Ob es absichtlich war, weiß ich nicht. Tatsächlich hatte ich keine Wahl.“ Keine Seite muss auf ihr Wissen verzichten, und keine benutzt es, um das Wissen der anderen zu löschen.

Fehlende Absicht verändert die Art der Verantwortung, nicht unbedingt die Notwendigkeit einer Veränderung. Vielleicht war keine Verletzung geplant, doch wiederholtes Nichtfragen, Übersehen oder Wegsehen bleibt zu bearbeiten. Man kann zugleich sagen: „Das ist nicht der Mensch, der ich sein will“ und „Das ist die Handlung, die ich getan habe.“

Der beste Gebrauch von „So war das nicht gemeint“ öffnet also die Untersuchung. Wie entstand die Entfernung zwischen Ausgangspunkt und Ankunft, und was verhindert eine Wiederholung? Der Streit endet nicht, wenn eine Seite die gesamte Erklärung besitzt, sondern wenn beide aufhören, mit dem jeweils am besten bekannten Teil den anderen Teil ungültig zu machen.