Vorgesetzte, Vermittler oder Regeln können gerechter entscheiden als zwei Menschen in endlosem Streit.
Doch »Das Verfahren war eben so« darf lückenhafte Belege, fehlenden Widerspruch oder absehbare Schäden nicht unsichtbar machen.
Wer Belege auswählt, wer Einspruch erheben darf und wann eine Prüfung möglich ist, muss erkennbar bleiben.
Eine ungünstige Entscheidung anzunehmen heißt nicht, Fehler ihrer Umsetzung schweigend zu tragen.
Dritte sollen kein Verantwortungsloch schaffen, sondern Verantwortung klarer und fairer verteilen.