SAE-Rechtsphilosophie · 4 Essays + Ergänzung
SAE-Rechtsphilosophie
Eine apriorische Herleitung des Rechts: von der Konfrontation zweier 14DD-Subjekte über Gruppen- und Staatsrecht bis zur interstellaren Rückkehr dünner Rechtsformen, ergänzt durch einen Dialog mit der westlichen Rechtsphilosophie.
- Beitrag I · 5Wenn eigenes Recht auf eigenes Recht trifftAus der Konfrontation zweier unveräußerlicher 14DD-Zwecke werden Genese, Reichweite, vier Basisschichten und drei strukturelle Grenzen des Rechts hergeleitet.
- Beitrag II · 5Gruppenrecht – von der Bindung zur gemeinsamen IdentitätDrei Reste des dyadischen Rechts erzwingen Gruppenrecht: Identitätsdefinition wird Gesetzgebung, Austritt verliert seine Gegenfunktion und BL4 muss institutionell werden.
- Beitrag III · 5Staatsrecht – Azeroth als negatives GedankenexperimentAzeroth zeigt die staatliche Konfrontation ohne Recht; daraus folgen die Existenzbedingungen dicken Rechts und Gewaltenteilung als minimale geschlossene Form von BL4.
- Beitrag IV · 5Interstellares Recht und Gesamtschluss – der Rückzug des ZwangsrechtsWenn Distanz das Austrittsrecht wiederherstellt, wird Zwangsrecht zu dünner Vereinbarung; die Rechtsdicke schließt einen Kreis von der Dyade bis zur Zivilisation.
- Ergänzung · 5Ein nachträglicher Dialog mit der westlichen RechtsphilosophieDie apriorisch entwickelte SAE-Rechtsstruktur wird mit Hobbes, Hart, Fuller, Raz, Hohfeld sowie Locke und Rousseau in Konvergenz und Differenz verglichen.
Eigenständige deutsche Neufassung auf Grundlage der chinesischen Argumentation; die englische Fassung diente der terminologischen Gegenprüfung.